Vorschläge zur Rechnungsbegleichung nerven

  • Hallo liebe Fachleute,
    Schon wieder der 1Handwerker OHNE Ahnung und mit rauchenden Kopf.
    Seit vielen vielen Monden sitze ich hier mit dem WISO MB und wenn ich nich tso ausdauernd wäre und eine gesunde Erziehung genossen hätte, hätte ich alles schon längst in die Ecke geworfen.
    Da ein Kunde 2012 mir knapp 6000 Euro schuldet, aber das Inkasso Gerichtsverfahren schon fast 2 Jahre auf sich warten lässt, habe ich die besch... Rechnung auf uneinbringbar gesetzt.


    TROTZDEM erscheit die dumme Rechnung bei jeder Buchung als Buchungsvorschlag.
    Bei den Rechnungen steht sie auf 0.-€ aber bei der Zuordnung der Buchungen, kommt jedesmal Vorschlag: Zahlung von Kunde S... GmbH ..bla bla bla und ich muss jedesmal Vorschlag verwerfen klicken.
    letztens hatte ich versehentlich zuschnell geklickt und schon war die S... GmbH mit seriösen Zahlungen verknüpft.
    Got seiDank hatte ich später dies beim Kontrollieren entdeckt.


    Auch beim Anlegen von Guithaben der Zahlungseingänge der Kunden wird immer die Fa vorgeschlagen mit dem Offenen Betrag, obwohl der offene Betrag bei den Rechnungen auf NULL wegen uneinbringbar gesetzt ist.
    Kann man das nicht ändern ? dass die uneinbringbare Rechnung nicht laufend vorgeschlagen wird ?


    Wäre nett wenn Ihr mir mal wieder helfen könnt bevor ich krank werde.
    Herzlichst
    Euer 1 handwerker aus Bayern ?(

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  • Also wenn ich eine Rechnung auf "uneinbringbar" gesetzt habe, wird für diese Rechnung von MB ein offener Betrag von exakt 0,00 € ausgewiesen und diese Rechnung folglich nicht mehr bei der Verbuchung von Zahlungseingängen vorgeschlagen.


    Nachtrag: Ich habe die uneinbringbaren Rechnungen allerdings auch archiviert und lasse mir nur aktive Datensätze anzeigen. Vielleichts liegts ja daran, dass mir die Rechnungen dann nicht mehr vorgeschlagen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich eine Rechnung auf "uneinbringbar" gesetzt habe, wird für diese Rechnung von MB ein offener Betrag von exakt 0,00 € ausgewiesen und diese Rechnung folglich nicht mehr bei der Verbuchung von Zahlungseingängen vorgeschlagen.

    Ich möchte hier nicht auf Recht pochen. Dem ist nicht so.


    Nachtrag: Ich habe die uneinbringbaren Rechnungen allerdings auch archiviert und lasse mir nur aktive Datensätze anzeigen. Vielleichts liegts ja daran, dass mir die Rechnungen dann nicht mehr vorgeschlagen werden.

    Auch archivierte Rechnungen werden bei passendem Zahlungsbetrag vorgeschlagen.
    Denn man muss auch mit dem Erfolg des Inkasso rechnen.

  • Dem ist nicht so.


    Ups... mein Fehler.


    Du hast natürlich Recht SAMM. Ich hatte das heute früh mal probiert und eine Einnahme in der Kasse als Zahlung vom Kunden gebucht. Da wurde mir keine der uneinbringbaren Rechnungen vorgeschlagen. Dumm nur, dass ich es mit dem Nettobetrag versucht hatte. Ich war da wohl noch nicht richtig munter. :sleeping: Jetzt mit dem korrekten Bruttobetrag ist die olle Rechnung natürlich im Vorschlag drin.


    Aber wenn es stören sollte, dann ist Deine Idee, den Rechnungsbetrag "vorübergehend" auf eine exotische Summe zu setzen, auch nicht verkehrt. :thumbup:

  • Wenn man den nervenden uneinbringbaren Betrag auf 1 Million setzt, dann habe ich bei der Rohgewinnberechnung einen Betrag von über 1 Million stehen.


    Das kann doch auch keine Lösung sein.
    Hat es irgend einen steuerlichen Vorteil, uneinbringbare Rechnungen als uneinbringbar zu kennzeichnen ?
    wäre es nicht besser die Rechnungen zu stornieren, sprich zu löschen, oder den Rechnungs-Betrag auf 0 zu setzen ?


    wäre da nicht besser wenn es keine Möglichkeit gäbe, eben zu storieren und wenn man dann eine Auswertung macht, dann wird die unbeinbringbare Rechnung als storniert aufgelistet.


    herzlichst


    Joosef

  • Wenn Du das Geld definitiv nicht mehr bekommst, kannst Du die Rechnung auch mittels einer Stornorechnung intern einfach ausgleichen. Das ist für die Gewinnermittlung mittels EÜR irrelevant und ergebnisneutral, aber wenn Dich die offenen Rechnungen nerven, warum nicht?

  • Zitat von »1Handwerker«




    wäre es nicht besser die Rechnungen zu stornieren, sprich zu löschen,
    Ich glaube Du brauchst eimen Fachmann hinter Dir. Stornieren ist nicht löschen.

    Wenn ich ein FDachmann wäre, dann bräuchte ich kein WISO Steuerprogramm,
    Als Fachmann würde ich mir Professionelle Software kaufen, die dann evtl nicht so schön Grafisch aufgebaut ist, aber sicher dann für den Fachmann auch 100% schlüssig.


    Da ich kein Fachmann bin, bin ich auf die Werbung von Buhl DATA hereingefallen und dachte es ist leicht verständlich für Handwerker ausgelegt.
    Aber WISO Mein BÜRO und Steuersparbuch ist alles andere als für Handwerker verständlich.
    In die Werbung müsste in jedem Falle der Hinweis, " NUR für Geübte mit aktuellem Steuer Hintergrundwissen geeignet" Das ist wenigstens meine Meinung nach nun 2 Jahren Arbeit mit dieser Software.
    Denn solche und ähnliche Antwort bekam ich schon öfters, wie "Du soltest einen Steuerfachmann fragen" oder wie hier ähnlich.
    :(

  • Warum testest Du es nicht aus per Rechtsklick Storno/Gutschrift zur Rechnung zu erstellen. Die Zwischenfrage mit Ja zu beantworten.
    Das kriegt ein Handwerker hin mit rechter oder linker Hand.

    Danke für Deine Antwort, aber ich möchte sie nicht stornieren.
    Stornieren heist für mich, Zu Unrecht erstellt. Oder = Nicht Korrekt geschriebene Forderung.
    Da meine Rechnung jedoch Korrekt nach RECHT und GESETZ OK ist, möcht ich si NICHT Stornieren, dann könnte ich sie auch einfach löschen.
    Einfache wäre es, wenn man die nervende vorgeschlagene Rechnung markieren könnte, damit diese nicht laufend vorgeschlagen wird.
    Deswegen habe ich sie auch hier gepostet.
    DANKE nochmals
    Josef

    • Offizieller Beitrag

    Das Stornieren kannst Du aber jederzeit wieder aufheben - ein Löschen nicht mehr. Es ist ja ein Tipp. Denn damit wird die Rechnung sicher nicht mehr vorgeschlagen... Da sie als bezahlt markiert wird und gleichzeitig durch das Storno aufgehoben ist. Teste es doch!
    Ist ja rückgängig machbar. Storniere zum damaligen Rg Datum.


    Übrigens meine Kontoverbindung ...ehm

    • Offizieller Beitrag

    Da ein Kunde 2012 mir knapp 6000 Euro schuldet, aber das Inkasso Gerichtsverfahren schon fast 2 Jahre auf sich warten lässt, habe ich die besch... Rechnung auf uneinbringbar gesetzt.

    Da dies entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht, würde ich im Falle einer Sollversteuerung ein solches Vorgehen vorab mit dem FA absprechen. Insbesondere, da ja eh schon Probleme zu bestehen scheinen. Ich habe bei diesem Verfahrensstand zumindest so meine rechtlichen Bedenken.


    Bei beantragter Istversteuerung spielt es natürlich keine Rolle.

  • Da du den Unterschied nicht kennst, gehe ich davon aus, dass derjenige, der deine Anmeldung beim FA seinerzeit ausgefüllt hat, den Haken wohl auch bei Ist-Versteuerung gesetzt hat. Es sei denn, Du hast Netto-Umsätze von über 500.000,00 € im Jahr. ;)


    Trotzdem als kleine Erläuterung: Sollversteuerung bedeutet, Du führst die USt im Folgemonat nach Rechnungsstellung ans FA ab, egal ob der Rechnungsempfänger schon tatsächlich bezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung ist es genau andersherum. Du führst die USt ans FA ab, wenn der Rechnungsempfänger bezahlt hat und das Geld auf deinem Konto eingegangen ist.


    Und als kleiner Merksatz:
    -> Steuer wird erst fällig wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen ist = Ist-Versteuerung
    -> Steuer wird schon fällig wenn der Rechnungsempfänger zahlen soll = Soll-Versteuerung