Genau diese Frage habe ich auch, allerdings habe ich die Antwort von 2003 nicht wirklich geschnallt:
Wie verhält sich die Kirchensteuer
bei einem Ehepaar das unterschiedliche Konfession hat, wenn der Ehemann
(Besserverdienender) austritt? Zahlt nur die Ehefrau auf ihr Einkommen Kirchensteuer oder wird bei gemeinsamer Veranlagung auf alles Kirchensteuer gezahlt?"
Wird bei der Festsetzung der Kirchensteuer beim Geringverdiener das Einkommen von beiden Ehepartnern herangezogen?
Vielen Dank für Antworten