Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus EU-Staaten

  • Hallo,
    infolge einer Betriebsprüfung bei einem geschlossenen Fonds, bei dem ich beteiligt bin, wurden die Beträge für das Jahr 2010 geändert.
    Also habe ich auch einen neuen Einkommensteuer-Bescheid für dieses Jahr bekommen.
    Darin wird auch ein Betrag für steuerfreie Einkünfte aus Gewerbe-Betrieb genannt, die dem Progressionsvorbehalt unterlegen haben.
    Im Steuer-Sparbuch bekomme ich (beim Versuch, für dieBescheid-Kontrolle den Betrag einzugeben) folgende Meldung:



    In einem EU/EWR-Staat erzielte ausländische positive und negative
    Einkünfte unterliegen ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt,
    soweit es sich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus
    Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung handelt. Die
    Einnahmen müssen deshalb nicht erklärt werden.



    Nun habe nicht ich etwas erklärt, sondern die Daten stammen aus dem Info-Austausch zwischen den Finanzämtern.


    Kann mir das noch jemand erklären? Vielleicht verstehe ich nur etwas ganz falsch.
    Danke!
    Heinrich

  • Warum fragst du nicht bei deinem Finanzamt nach? Dort ist die Kontrollmitteilung verarbeitet worden. Ist aus den Erläuterungen zur Änderung des Bescheides nichts weiter ersichtlich?
    Ohne weitere Angaben wird dir hier keiner helfen können ...

    • Offizieller Beitrag

    Da wird es wohl je nach Art der Einkünfte Unterschiede geben. Das Steuer-Sparbuch fragt ja auch z.B. nach einer etwaigen passiven Betriebstätte. Hat das Unternehmen dort eine aktive Betriebsstätte, ist die Nachfrage zur passiven Betriebstätte zu verneinen und alles lässt sich ganz normal eintragen. Also auch mal die anderen erläuternden Fragezeichen anklicken.