Hallo,
infolge einer Betriebsprüfung bei einem geschlossenen Fonds, bei dem ich beteiligt bin, wurden die Beträge für das Jahr 2010 geändert.
Also habe ich auch einen neuen Einkommensteuer-Bescheid für dieses Jahr bekommen.
Darin wird auch ein Betrag für steuerfreie Einkünfte aus Gewerbe-Betrieb genannt, die dem Progressionsvorbehalt unterlegen haben.
Im Steuer-Sparbuch bekomme ich (beim Versuch, für dieBescheid-Kontrolle den Betrag einzugeben) folgende Meldung:
In einem EU/EWR-Staat erzielte ausländische positive und negative
Einkünfte unterliegen ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt,
soweit es sich um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus
Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung handelt. Die
Einnahmen müssen deshalb nicht erklärt werden.
Nun habe nicht ich etwas erklärt, sondern die Daten stammen aus dem Info-Austausch zwischen den Finanzämtern.
Kann mir das noch jemand erklären? Vielleicht verstehe ich nur etwas ganz falsch.
Danke!
Heinrich