Wasser und Müllgebühren

  • Hallo,


    bin Neuling hier in der Materie mit Verwaltersoftware - benutze Hausverwalter Start 2015!


    2 Dinge die mich gerade sehr beschäftigen, da ich auch akt. einen Mieterwechsel habe und Nebenkosten für die Abrechnen muß, sind die Punkte Wasserverbrauch und Müllgebühren!


    Wasser:


    ich habe einen Hauptwasserzähler und in jeder Wohnung einen Unterzähler für den Verprauch der einzelnen Mieter.
    Wie kann ich denn nun den Wasserverbrauch für eine Einzelne Partei mitten im Jahr abrechnen, wenn der gesamt verbrauch des Hauses noch garnicht feststeht? kann ich irgenwo den Preis für den m³ Wasser und Abwasser/Kannal gebühren eintragen???


    Müll:


    das nächste Prolem ist mit den Müllgebühren:
    habe den Verteilerschlüssel auf Personen gestellt - Nun werden die gesammt Müllgebühren durch die Anzahl der Personen im Haus geteilt.
    Sprich in meinen 5 Mietsparteien Haus in dem 6 Personen leben wird die Gebühr durch 6 Geteilt!
    dies entspricht aber nicht den realen kosten wie Sie entstehen:
    Laut Gebührenverordnung kostet 1 Personenhaushalt 122€ und ein 2-4 Personenhaushalt 171,40€ bei uns in der Gemeinde
    Wie muß ich das eingeben, damit das richtig abgerechnet wird??


    Danke im Vorraus!

  • Wasser:
    Wasserabrechnung kann nur dann abgerechnet werden wenn die Jahresrechnung vorliegt. Der Mieter muss leider solange warten.
    Müll:
    In der Gebührenordnung gibt es sicherlich eine Gebühr für 5 und mehr Personenhaushalte. Ansonsten in der Gemeinde nachfragen.

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  • Vielen Dank für die Antwort,


    soll das heisen das wenn ich im Februar einen Mieterwechselhabe erst im nächstenjahr die Abrechnung machen kann/darf?? das kann ja nicht sinn und Zweck sein - die Kosten für den verbrauchten qm stehen doch fest!


    Beim Müll rechnet die Abfallgesellschaft 5 Haushalte ab mit der entsprechenden belegung - werde dann woll in den Einnahmen das direckt aufteilen müssen :(

  • ich habe einen Hauptwasserzähler und in jeder Wohnung einen Unterzähler für den Verprauch der einzelnen Mieter.


    Wie kann ich denn nun den Wasserverbrauch für eine Einzelne Partei mitten im Jahr abrechnen, wenn der gesamt verbrauch des Hauses noch garnicht feststeht? kann ich irgenwo den Preis für den m³ Wasser und Abwasser/Kannal gebühren eintragen???

    Solange ich von den Wasserwerken/Gemeinde keine Abrechnung habe kann ich nicht ordnungsgemäß Abrechnen. Ich würde mich schwer hüten eigene Berechnungen anzustellen und so ein Nebenkosten aufzustell die einer Streitigkeit nicht standhält. Die gesetzlich Abrechnungsfrist beträgt bis zu 12 Monate. Das heißt, ich kann noch die Abrechnung bis zum Februar des Folgejahr durchführen.
    Die gesamten Müllkosten sind durch 6 zu Teilen und den entsprechenden Wohnungen zu berechnen.

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  • Tut mir echt leid, aber das mir dem Müllgebühren duch 6 Teilen finde ich rechtlich extrem fraglich. Dann müssten Die Wohnparteie in denen nur 2 Personen wohnen ja mehr bezahlen müssen, als sie nach der Gebührenordnung müssten!?


    Beim Wasserverbrauch sehe ich da keine Probleme, da ja anfang des Jahres schon feststeht was der qm mich kostet und die daraus entstehenden Kanalgebühren und so

  • Tut mir echt leid, aber das mir dem Müllgebühren duch 6 Teilen finde ich rechtlich extrem fraglich. Dann müssten Die Wohnparteie in denen nur 2 Personen wohnen ja mehr bezahlen müssen, als sie nach der Gebührenordnung müssten!?

    Das hat doch mit der Gebührenordnung nichts zu tun. Entscheiden ist der Gesamtbetrag für das Objekt. Die Gebührenordnung ist Berechnungsgrundlage der Gemeinde, aus der sich die Kosten für ein Objekt bilden.

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  • Hallo Hausverwalter,


    wollte gerade ein eigenes Thema zur Wasserabrechnung aufmachen aber irgendwie passt es hier auch dazu deshalb häng ich mich an. Für mich ist die Wasserabrechnung auch irgendwie unlogisch.


    ich weiß ja eigentlich ziemlich genau was der Kubikmeter Wasser bzw. Abwasser in unserer Stadt kostet und könnte ja rein theoretisch jeden Mieter exakt nach Verbrauch abrechnen.
    WISO berechnet ja aber die Verbrauchskosten nach den vierteljährlichen Abschlagszahlungen und der Jahresabrechnung die eigentlich ja nicht stimmen.


    Beispiel:
    Aktueller Wasserpreis: 1,50 Euro / Kubikmeter
    Aktueller Abwasserpreis: 1,80 Euro / Kubikmeter


    Abrechnungszeitraum 1: Hier waren die Abschlagszahlungen zu gering und deshalb wurde den Mietern in der Jahresabrechnung für den Kubikmeter Wasser (1,00 Euro) und Abwasser ( 1,40 Euro) berechnet.
    Danach kam die Jahresabrechnung mit einer Nachzahlung und dem erhöhten Abschlägen so dass die nächste Abrechnung einen viel höheren Wasser und Abwasserpreis beinhaltet (2,10 Euro und 2,60 Euro).


    Berechtigte Frage der Mieter: Warum ist das so, woher kommt der Preisaufschlag?


    Bei jeder Abrechnung (auch in den kommenden Jahren) ergibt sich ein unterschiedlicher Preis da die Abschläge schwanken. Das ist doch unlogisch da die Preise ja eigentlich immer gleich sind.


    Mach ich hier was falsch oder ist das gesetzlich so geregelt?


    Danke und Gruß
    Ron

  • Mal ein paar grundsätzliche Punkte zum Thema "Wasser":
    - ich unterstelle dass jede Mieteinheit einen eigenen Wasserzähler hat
    - die Summe dieser einzelnen Zähler ergibt nur selten exakt den Zählerstand des Hauptzählers. "Schwund" , Wasserverbrauch durch Putzfrau f. Treppenhaus, ... , die Ursachen können vielfältig sein, sind aber innerhalb gewisser Grenzen normal und lt. Rechtssprechung zu akzeptieren
    - es werden immer die tatsächlichen Kosten umgelegt. Beispiel: 3 Mieteinheiten, alle 3 Einheiten haben lt. Einzelzähler einen Verbrauch von jeweils 10 m³. Der Hauptwasserzähler zeigt aber nicht 3 x 10 = 30m³ sondern 35 m³, somit berechnen die Stadtwerke diese 35 m³. Diese Kosten werden umgelegt, im Verhältnis der einzelnen Zählerstände.
    - wenn im Programm alle (!) Zähler richtig angelegt sind, dann werden die Beträge automatisch errechnet. Ausprobieren!
    - die Abschlagszahlungen an die Stadtwerke orientieren sich i.d.R. am Vorjahresverbrauch (gesamt f. Anwesen); Schwankungen sind daher immer möglich
    - Buchung der Jahresabrechnung der Stadtwerke: nicht einfach den Saldo buchen! Bisher geleistete Abschläge als "Ausgaberückzahlung (Gutschrift)" buchen und den vollen Verbrauch als Ausgabe. Auf den gleichen und richtigen Gültigkeitszeitraum achten.

  • Vielen Dank für die Antwort,


    soll das heisen das wenn ich im Februar einen Mieterwechselhabe erst im nächstenjahr die Abrechnung machen kann/darf?? das kann ja nicht sinn und Zweck sein - die Kosten für den verbrauchten qm stehen doch fest!


    Beim Müll rechnet die Abfallgesellschaft 5 Haushalte ab mit der entsprechenden belegung - werde dann woll in den Einnahmen das direckt aufteilen müssen :(

    Klar soll es das heißen. Wie sonst würdest du den Beitrag für die Brandversicherung die im Dezember kommt zu 1/12 abrechnen wollen? Abgerechnet wird nach Ende der Abrechnungsperiode (z.B. 01.01. - 31.12.). Alle abrechenbaren Kosten fließen darin ein und werden zeitanteilig aufgeteilt. Teilabrechnungen sind nicht erforderlich.


    Beim Müll werden die Gesamtkosten (das was die Gemeinde abgerechnet hat) so abgerechnet wie es das BGB (nach Verursachung) vorschreibt, oder wie es vereinbart (pro Kopf) wurde.
    Fundstelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html


    -Hi

  • Die gesetzlich Abrechnungsfrist beträgt bis zu 12 Monate. Das heißt, ich kann noch die Abrechnung bis zum Februar des Folgejahr durchführen.

    Die Abrechnung muss innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen (3 Jahre ab Jahresende).
    Sollte die Abrechnung Nachzahlung des Mieters ergeben, muss die Abrechnung innerhalb 12 Monate nach Ende des Abrechnugszeitraumes (z.B. 01.01.-31.12.) beim Mieter eingegangen sein. Bei Auszug 31.01.2014 und AbrechnungszeitraumEnde 31.12. also bis 31.12.2015
    Fundstelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html Abs.3


    -Hi