Firmenwagenversteuerung - Änderung von pauschaler in Einzelbewertung

  • Hallo,


    erst mal schon mal sorry - ich bein rein steuerrechtlich nicht wirklich bewandert. Daher kann es sein, dass ich hier Begriffe durcheinander werfe.


    Ich fahre seit vielen Jahren einen Firmenwagen, welcher von meinem Arbeitgeber pauschal mit der 0,03% Regelung pro km auf der Gehaltsabrechnung versteuert wird. Ich bin viel im Außendienst und es wird ebenfalls geduldet, dass ich von zu Hause Arbeite (daher jedoch kein steuerlich geltendes Büro). Nun habe ich des Öfteren gelesen, dass ich auch "nachträglich" mit der Steuererklärung von der pauschalen Versteuerung zur Einzelbewertung wechseln kann. D.h. nach meinem Verständnis, dass ich nach der Notierung aller tatsächlichen Fahrten über das Jahr gesehen ins Büro die Fahrten einzeln mit 0,002% versteuern kann - und dafür die pauschale Versteuerung vom AG sozusagen zurück bekomme. Da ich nur ca. 40 mal pro Jahr wirklich im Büro bin, ist diese Regelung interessant für mich. Dazu nun ein paar Fragen:


    1) Stimmt das, wie ich es geschrieben habe?
    2) Ich brauche nach den verschiedenen Webseiten, auf denen ich das gelesen habe, KEINE weitere Bescheinigung von meinem Arbeitgeber - außer dem Gehaltsnachweis, auf welchem die Versteuerung für den Firmenwagen pro Monat explizit aufgeführt ist, Korrekt?
    3) Ich kann dann natürlich nur in den Werbungskosten nur DIE Fahrten angeben, die ich auch tatsächlich gemacht habe - um die Pendlerpauschale zu bekommen. Korrekt? Also bekomme ich für meine 50 Fahrten trotzdem die 30cent / km wieder?
    4) Das wichtigste aber nun: Wie stelle ich das in Wiso Steuer (2012) dar? Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass das Wiso automatisch macht - wüsste aber nicht, wo sich da was umstellt. Wie gehe ich vor, damit ich die zu viel bezahlte Steuer zurückbekomme, und nur noch für die Tage versteuere, in denen ich wirklich im Büro war?


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise :)


    Gruß
    ThePhantom

  • Laut BFH vom 4.4.2008 (VI R 85/04, BStBl II 2008 S. 887) ist bei weniger als 15 Fahrten im Monat der Satz von 0,002% auf die tatsächlich durchgeführten Fahrten anzuwenden (aber für das ganze Jahr und ggfs. für alle Dienstwagen). Dazu musst du aber die Fahrten glaubhaft machen (hast du ein Fahrtenbuch oder ähnliches?).


    Die Versteuerung muss von deinem Arbeitgeber durchgeführt werden - diesem musst die Anzahl der Fahrten nennen, dann kann er die Gehaltsabrechnung korrigieren. Ob dies allerdings für 2013 noch möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde mit dem FA sprechen, ob du hier nachträglich noch etwas über die Steuererklärung ändern kannst. Dazu musst du aber eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe der abgezogenen Steuern auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle haben.