Doppelt Lohnsteuerzahlung in den Niederlanden und in Deutschland warum?

  • Hallo,
    ich versuche mal mein Fall zu schildern.


    Ich arbeiten seit ca. 12 Jahren in Holland habe nie Probleme damit gehabt mit den Steuern, habe immer in Holland meine Steuererklärung gemach und in Deutschland wurde nie danach gefragt habe auch nie eine Steuererklärung gemacht. Seit 2012 bin ich nun verheiratet. Mein Mann hat bis dahin auch Steuerklasse 1 gehabt und auch immer ganz normal Steuern gezahlt.
    Nun ist es aber so das mein Mann mein Einkommen mit angeben muss und wir für 2012 nach zahlen mussten und für das ganze Jahr 2013 vorauszahlen mussten und für dieses Jahr auch alle drei Monate vorauszahlen müssen.
    Die Erklärung die man uns dafür gab ist das mein Gehalt auf das von meinem Mann angerechnet wir und wir so gesagt ein Progressionsvorbehalt zahlen müssen??? ?(
    Jetzt frag ich mich was das soll ich zahle in Holland Lohnsteuer und jetzt muss ich so zusagen noch mal Steuern zahlen? :cursing:
    Das wird hier in Deutschland zwar schön geredet von wegen "Nein man zahlt nicht zwei mal Steuern" das ist aber nicht war!
    Mein Gehalt wird auf das von meinem Mann angerechnet und er muss mehr Steuern zahlen das ist Fakt. Weil er dann im Prozentsatz steigt.



    Jetzt zu meiner frage:
    Was kann man dagegen machen das wir für mein Gehalt zwei mal Steuern zahlen und ist das überhaupt erlaubt das mein Gehalt zweimal versteuert wir auch wenn nicht komplett? ?(


    Es ist super wenn mir jemand helfen könnte.

  • 1. Die Gesetze sind nun mal so. Helfen kann Ihnen hier keiner, denn das wäre gegen die Vorschriften.
    2. Selbst ist die Frau. Lösungen: a) Scheiden lassen, dann ist der urspüngliche Zustand wieder hergestellt.
    b) Evtl. wäre aber auch ein Umzug nach Holland zu erwägen.
    Das könnte aber durch die höheren Lebenshaltungskosten die Steuerersparnis ausgleichen.
    Was wäre dann der steuerliche Zustand?
    Ich rate, einen Steuerberater zu befragen, der speziell in diesen Dingen Erfahrung hat.

  • Nein - das ist nur ausgleichende Gerechtigkeit. Wenn Ihr zusammen in Deutschland veranlagt würdet, müsstest du doch auch die deutschen Steuern zahlen auf das Einkommen.
    Durch den Progressionsvorbehalt wird sicher gestellt, dass derjenige Steuersatz auf das Einkommen deines Mannes (nicht auf deines, da steuerfrei aufgrund DBA) angewendet wird, den gleichviel verdienende Ehepaare zahlen müssen. Nicht mehr und nicht weniger.
    Aber auch durch Progressionsvorbehalt wird dein Mann nicht so viel Steuern zahlen wie früher in Steuerklasse 1. Das heisst, ihr habt trotz dem Progressionsvorbehalt steuerliche Vorteile.

  • DAS hat nicht mit ausgleichender Gerechtigkeit zu tun :S ... Mein Lohn versteuer ich schließlich schon in Holland so zahle ich zwei mal Steuern... Da das auf mein Mann noch mal angerechnet wird. Das ist beschieß :cursing:


    Das mir jetzt schon zwei Steuerfachleute bestätigt haben!!!

    • Offizieller Beitrag

    Dafür wird aber die Ehegattenveranlagung nach Splittingtabelle veranlagt. Das sollte den Progressionsvorbehalt mehr als wettmachen.


    Falls es für Euch günstiger sein sollte, bleibt Euch ja anheim gestellt, die Einzelveranlagung von Ehegatten zu beantragen. Dann gibt es das Problem des Progressionsvorbehalts durch Einkünfte des Ehegatten nicht.


    Ich möchte aber fast vermuten, dass Ihr mit Freude den Progressionsvorbehalt in Kauf nehmen werdet.