Photovoltaikanlage bei Ehepaaren

  • Hallo,


    mein Mann und ich, wir betreiben quasi gemeinsam eine PV-Anlage. Müssen wir beide zwei getrennte Einnahme-Überschuss-Rechnungen und Umsatzsteuererklärungen machen? Werden dann ggf. jeweils die Beträge halbiert?


    LG,
    Räthchen

  • Hallo Samm, soll das jetzt eine Art von Erziehungsversuch sein? Sorry, wenn ich Deinen Umgangsformen nicht genügen sollte. Find ich in so einem Forum in dieser Art etwas eigenartig!!


    Hallo Knuddel, vielen Dank für die schnelle Antwort. Es reicht also, wenn ich bei Zusammenveranlagung einmal eine Umsatzsteuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mache, oder? Kannst Du mir BITTE sagen, wie das dann bei der Einkommenssteuererklärung unter Gewerbebetriebe dann zu handhaben ist? Muss ich da den Betrieb bei beiden angeben? Müssen ggf. dort dann die Beträge halbiert werden?


    LG,
    Lydia

    • Offizieller Beitrag

    Nach Deinen bisherigen Angaben scheint eine GbR zu bestehen. Für diese wäre ggf. eine eigene Steuernummer zu erteilen und eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (= Feststellungserklärung) durchzuführen. Daneben natürlich auch EÜR und USt-Erklärung etc. unter der Steuernummer der GbR.


    In Einzelfällen und nach vorheriger Absprache kann das evtl. auch unter der Personensteuernummer (ESt) der Eheleute, ohne Abgabe einer formalen Feststellungserklärung, erfolgen. Das kommt aber auf die weiteren vorhandenen Einkunftsarten aktuell und in früheren Zeiten an. Von daher kann man hier so keine abschließende Auskunft geben. Aber wie schon gesagt, nur und ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem FA.


    P.S.:
    Ich glaube, Samm meinte das ironisch. Und etwas Ironie kann man auch in einem Steuerforum mit seinem ansonsten sehr trockenen Stoff durchaus gut gebrauchen.

  • Hallo miwe4,


    vielleicht hatte ich heute Nachmittag was Samm angeht wirklich ein zu dünnes Fell. Er kann ja nix dafür, dass ich ne sehr anstrengende Woche hatte.
    SAMM: Sorry, falls ich das mißverstanden haben sollte!


    Nun wieder zur Sache: in unserer Region muss man für so kleine PV-Anlagen kein Gewerbe anmelden und es handelt sich daher nicht wirklich um ein Unternehmen mit Rechtsform. Für die Steuer werden aber nach Aussage des Finanzamtes (nur) Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmeüberschuß verlangt. Dafür habe ich auch zwei Steuernummern, einmal für Vorsteuer etc. und einmal für die Einkommenssteuer.
    Außer der PV-Anlage läuft bei uns allerdings alles soweit normal, ohne weitere Einkunftsarten.
    Mein Problem ist jetzt wirklich, wie ich den Umstand verarbeiten soll, dass uns die Anlage als Ehepaar gemeinsam gehört. War im Nachhinein ne blöde Idee. Hätte ich sie einfach nur auf mich laufen lassen, täte ich mir jetzt viel leichter!
    In der Einkommensteuererklärung muss die Anlage irgendwie für beide Ehepartner erfasst werden, so die Aussage des Finanzamtes. Wie ich das aber genau eingeben muss, hat man mir nicht gesagt.
    Sicherheitshalber auch nochmal die Frage: Es reicht also, wenn ich bei Zusammenveranlagung nur einmal eine Umsatzsteuererklärung und nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mache, oder? Die Beträge kommen da dann voll rein, oder?
    Muss ich bei der ESt überhaupt die Eingabe Gewerbe machen, wenn ich kein Gewerbe anmelden musste, weil es ein "Quasi"-Gewerbe ist? Für jeden von uns extra?


    Wäre superdankbar, wenn da jemand den Knoten in meinem Hirn entwirren könnte ;)


    LG,
    Räthchen

    • Offizieller Beitrag

    Nun wieder zur Sache: in unserer Region muss man für so kleine PV-Anlagen kein Gewerbe anmelden und es handelt sich daher nicht wirklich um ein Unternehmen mit Rechtsform.

    Alles mit mehr als einem Unternehmer hat zwingend eine Unternehmensform. Bei zweien eben zumindest eine GbR.


    Für die Steuer werden aber nach Aussage des Finanzamtes (nur) Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmeüberschuß verlangt. Dafür habe ich auch zwei Steuernummern, einmal für Vorsteuer etc. und einmal für die Einkommenssteuer.

    Also wie ich schon vermutet habe. Feststellungs- und Umsatzsteuererklärung sowie EÜR für die GbR unter der einen Steuernummer, Einkommensteuererklärung unter der anderen Steuernummer.


    Muss ich bei der ESt überhaupt die Eingabe Gewerbe machen, wenn ich kein Gewerbe anmelden musste, weil es ein "Quasi"-Gewerbe ist

    Das spielt keine Rolle. In die ESt-Erklärung hast Du eh nur die Einkünfte aus der anderen Steuernummer (EÜR schon erstellt) zu übernehmen.

  • Müsste ich es nicht wissen, wenn ich eine GbR gegründet hätte? Von einer Feststellungserklärung hat die Finanzbeamtin aber nicht gesprochen! Sie hat gesagt, sie braucht von mir eine ESt-, Umstzsteuererklärung und EÜR?!?

  • Mir kommt es ja auch ganz praktisch darauf an, ob ich die EÜR und die Umsatzsteuererklärung für meinen Mann und mich jeweils machen muss, oder ob einmal reicht! Außerdem wüsste ich gerne, wie ich die Angaben dann, bei einer gemeinsamen Anlage, in der ESt-Erklärung aufnehme.


    Merci!

  • Moin ...


    Ich habe schon in meinem 1. Beitrag nach der Zusammenveranlagung gefragt ...


    Nun nochmal: Werdet Ihr beide ganz normal zusammen veranlagt ... ?
    Ohne Betriebe, Geschäfte, Firmen oder sonst noch was ... ?
    Einfach normal ... ?


    Dann gibts Du eine ganz normale Einkommensteuererklärung ab ...


    Eine Erklärung für beide Ehepartner .... !!!


    Bedienung Photovoltaikanlage /Ausgaben/Umsatzsteuer


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Müsste ich es nicht wissen, wenn ich eine GbR gegründet hätte?

    Offensichtlich ist es Euch eben entgangen, dass Ihr eine GbR geschlossen habt. Mit dem "Problem" seit Ihr aber nicht alleine.


    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gründung und Steuern - Quelle: Handelskammer Hamburg



    Ich habe schon in meinem 1. Beitrag nach der Zusammenveranlagung gefragt ...
    Nun nochmal: Werdet Ihr beide ganz normal zusammen veranlagt ... ? Ohne Betriebe, Geschäfte, Firmen oder sonst noch was ... ?

    Es ist doch seitens des FAs längst entschieden, dass die Betriebssteuererklärungen nebst EÜR der GbR unter einer eigenen Steuernummer abzugeben sind. Und genau deshalb habe ich für die Personensteuern oben bereits geschrieben:

    Zitat

    In die ESt-Erklärung hast Du eh nur die Einkünfte aus der anderen Steuernummer (EÜR schon erstellt) zu übernehmen.

    Und genau dafür ist grundsätzlich die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen (Einkünfte) gedacht, da in dieser alle Besteuerungsgrundlagen der GbR auf die Miteigentümer gemäß Vereinbarungen verteilt wird. Wenn der Bearbeiter auf diese Feststellungserklärung verzichten sollte, dann ist das denkbar (hatte ich oben übrigens auch schon erwähnt). Kann aber auch sein, dass er nur vergessen hat, dies zu erwähnen und diese hinterher noch anfordert.


    Ihr solltet Euch aber in jedem Fall noch etwas genauer zu den steuerlichen Regelungen einlesen, bevor Ihr endgültig ans Werk geht.

  • Ich habe meinerseits in meinem zweiten Beitrag geschrieben "Es reicht also, wenn ich bei Zusammenveranlagung einmal eine Umsatzsteuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mache, oder?" => Ja, wir sind Zusammenveranlagt.


    Außerdem "Für die Steuer werden aber nach Aussage des Finanzamtes (nur) Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Einnahmeüberschuß verlangt." Eine Einkommenssteuer alleine kann also nicht ausreichend sein!


    Jetzt nochmal zu meinen schon gestellten Fragen: "Mir kommt es ja auch ganz praktisch darauf an, ob ich die EÜR und die Umsatzsteuererklärung für meinen Mann und mich jeweils machen muss, oder ob einmal reicht! Außerdem wüsste ich gerne, wie ich die Angaben dann, bei einer gemeinsamen Anlage, in der ESt-Erklärung aufnehme."


    Muss ich in der ESt-Erklärung für beide jeweils eine "Mitbeteiligung" angeben?


    Wer errichtet für uns eine GbR, wenn ich selbst NIE einen Antrag gestellt habe und auch NIE Gewerbe angemeldet habe?

    • Offizieller Beitrag

    Das kann eigentlich nicht sein ...


    Im Normalfall wird mit dem Erwerb einer PV - Anlage das Finanzamt Dir / Euch eine neue Steuernummer erteilen ... !
    Diese neue Steuernummer ist für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bindend.


    Die alte Steuernummer ist damit hinfällig ...

    Sorry, Kuddel, was Du hier schreibst ist absoluter Unsinn. Es ist verzeihbar Deiner Unerfahrenheit in Sachen der steuerlichen Organisation bzw. Verfahrensweise geschuldet, führt hier aber nur zu weiterer Verwirrung. Ich habe den korrekten verfahrensrechtlichen Weg oben beschrieben und auch gesagt, dass das FA im Einzelfall auf eine Feststellungserklärung verzichtet. Das hat aber mit allem anderen organisatorischen Prozedere nichts zu tun. Und nichts anderes ist die Erteilung einer weiteren Steuernummer. Es ändert auch nichts an den anderen genannten Punkten. Je nach Besteuerungsgrundlagen können im Einzelfall sogar noch mehr Steuernummern zwingend erforderlich sein. In der Regel geht bei einem FA übrigens mit Erteilung einer Steuernummer ein automatisches maschinelles Schreiben raus, aus dem sich die für diese erteilten Steuersignale (ESt, USt, sonstige Betriebssteuern etc.) ergeben.


    Wer errichtet für uns eine GbR, wenn ich selbst NIE einen Antrag gestellt habe und auch NIE Gewerbe angemeldet habe?

    Ihr selber gründet mit dem Tatbestand des Bestehens einer der Einkunftserzielung dienenden Unternehmensform eine solche, wenn keine andere Gesellschaftsform vertraglich geregelt ist. Einfach kraft Gesetzes. Und ebenso wird die Einkunftsart des § 15 EStG durch Vorliegen der gesetzlichen Tatbestände kraft Gesetzes erfüllt. Für die erzielung gewerblicher Einkünfte ist eben nicht die Gewerbeanmeldung maßgeblich, sondern die Tatsache der Einkunftserzielung an sich. Wie sollte sonst jemals eine Schwarzarbeit steuerlich eingestuft werden, wenn es nicht schon kraft Gesetzes irgendwie ginge?


    Einen Beitrag zur Erklärung der Gesellschaftsform habe ich oben ja schon verlinkt. Da ergibt sich alles draus.


    Ansonsten bin ich hier ja raus, da man meiner Meinung ja ohnehin keinen Glauben zu schenken scheint.

    • Offizieller Beitrag

    Du weißt doch, dass das hier so nicht läuft. Wir schreiben ja nicht in einen luftleeren Raum. Man muss ja schließlich wissen, um was es ging.

    • Offizieller Beitrag

    Dann lösche doch bitte meine Beitrag ... sonst verwirrt er noch mehr ...

    Du weißt doch, dass das hier so nicht läuft. Wir schreiben ja nicht in einen luftleeren Raum. Man muss ja schließlich wissen, um was es ging.

    Und jetzt durch Dich selber gelöscht. Ich kann es nicht fassen. Solange dabei und ... . :oops:

  • Vielen Dank an Knuddel1 und miwe4!!!


    Ihr habt mir schonmal weitergeholfen. Aber ich glaube fast, dass ich mir für nächstes Jahr tatsächlich einmalig eine Steuerberatung leisten werde, bevor ich mich dann für 2015 wieder selbst ans Werk mache. Das WISO-Programm finde ich echt super, aber hier bin ich dann doch mit der Bedienung etwas überfordert.


    Scheint aber auch kein allzu einfaches Thema zu sein, wie man oben sieht ;)