Hallo,
ich finde leider nirgends den Punkt bei dem man nach einem Umzug (2014) seine alte
Adresse angeben kann, damit das Finanzamt bei der Entfernungspauschale für die
Steuererklärung 2013 nicht denkt dass man sie betrügen will.
Hallo,
ich finde leider nirgends den Punkt bei dem man nach einem Umzug (2014) seine alte
Adresse angeben kann, damit das Finanzamt bei der Entfernungspauschale für die
Steuererklärung 2013 nicht denkt dass man sie betrügen will.
ich finde leider nirgends den Punkt bei dem man nach einem Umzug (2014) seine alte Adresse angeben kann, damit das Finanzamt bei der Entfernungspauschale für die Steuererklärung 2013 nicht denkt dass man sie betrügen will.
Ein Umzug in 2014 hat doch nichts in der Erklärung für 2013 zu suchen!
Davon abgesehen gibt es doch dafür die entsprechenden Eingabemasken (Programmhilfe nutzen!):
Ein 2014 erfolgter Umzug hat u.U. Einfluss auf das zuständige FA, jedenfalls aber auf die aktuelle Wohnanschrift. Der TE will aber sicher gehen, dass das FA nicht fälschlicherweise annimmt, dass schon 2013 der offenbar kürzere Arbeitsweg von der neuen Wohnanschrift anzusetzen wäre. Ob die Kategorie "Umzugskosten" der richtige Ort für die entsprechenden Angaben ist, wage ich allerdings zu bezweifeln ...
Der TE will aber sicher gehen, dass das FA nicht fälschlicherweise annimmt, dass schon 2013 der offenbar kürzere Arbeitsweg von der neuen Wohnanschrift anzusetzen wäre.
Möglich, aber woher weißt Du das so genau?
Ich habe nach der Formulierung im Startpost dasselbe wie lagoon08 vermutet.
Richtig!
Ich muss ja die aktuelle Anschrift angeben und habe vorher auch noch keine Steuererklärung abgegeben. So hat das Finanzamt keinerlei Hinweis darauf,
dass ich 2013 noch ganz woanders wohnte und einen wesentlich längeren Weg zur Arbeit hatte.
Früher konnte man der Arbeitsstätte noch einen Namen geben (z.B.: Duisburg -> Neuss, Adresse), das geht aber in der 2014er Version nicht mehr.
Nu, weiß ich nicht ob ich einfach ein Schreiben mit einer Erklärung abschicken soll oder ob das SteuerSparbuch da vielleicht doch eine Funktion
vorgesehen hat.
Umzugskosten wären in meinen Augen falsch, da der Umzug 2014 erfolgte und die Steuererklärung für 2013 ist.
Früher konnte man der Arbeitsstätte noch einen Namen geben (z.B.: Duisburg -> Neuss, Adresse), das geht aber in der 2014er Version nicht mehr.
Weil das vom FA aus nicht mehr vorgesehen ist.
Du kannst das ja dem FA in einem kurzen Schreiben mitteilen.
Ach ja, über Umzugskosten ging es auch nicht. Hatte es schon Versucht, aber man kann dort keiner 2014er Umzugsdatum eintragen.
Kann mir auch schwer vorstellen, dass jeder der das Problem hat ein zusätzliches Schreiben mit dabei legt.
Werden bestimmt auch nicht wenige sein, die im darauf folgenden Jahr umziehen und Ihre Steuererklärung erst nach Ihrem
Umzug abgeben. Da wird es doch bereits eine bewehrte Lösung für geben. Schwer vorzustellen dass ich der erste sein solle
Nu, weiß ich nicht ob ich einfach ein Schreiben mit einer Erklärung abschicken soll ...
ja (Begleitschreiben)
Kann mir auch schwer vorstellen, dass jeder der das Problem hat ein zusätzliches Schreiben mit dabei legt.
Und warum nicht? Jeder meiner ELSTER-Erklärungen folgt ein Begleitschreiben, mit dem ich Belege ankündige.
... oder ob das SteuerSparbuch da vielleicht doch eine Funktion vorgesehen hat.
Das hat die Finanzverwaltung in ihrem ELSTER-Modul nicht mehr vorgesehen.
Abgesehen davon fordert das neue FA Deine Unterlagen von Deinem bisherigen FA an. Ggf. innerhalb des Bundeslandes elektronisch oder außerhalb des Bundeslandes auf Papier (teilweise auch elektronisch). Zugriff auf Meldedaten hat das FA auch.
Damit bei der Bearbeitung keine Verzögerung auftritt, ist aber jedem zu raten, die neue Anschrift seinem bisherigen FA umgehend nach Umzug mitzuteilen. Nur so kann alles Notwendige zeitnah in die Wege geleitet werden.
Ja schade, FA wie auch Abgeber könnte sich die Arbeit sparen wenn es dafür eine einfache Zeile gäbe
Danke, für eure Hilfe!
Ja schade, FA wie auch Abgeber könnte sich die Arbeit sparen wenn es dafür eine einfache Zeile gäbe
Na ja, aber dafür muß der "normale" Steuerbürger da nichts mehr eintragen und spart sich "Arbeit".
Ist ja nicht so dass es nicht optional sein könnte wie unzählige andere Felder auch
Die wissen, wo Dein Auto wohnt.