Beschränkt steuerpflichtig: kein Freibetrag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • Hallo,


    ich lebe in denVereinigten Arabischen Emiraten und bin in Deutschland nicht einkommensteuerpflichtig, jedoch "beschränkt steuerpflichtig".
    Diese beschränkte Steuerpflicht gilt für Einkünfte in Deutschland.
    Das ist vom Finanzamt so festgestellt.


    In Deutschland habe ich meine Eigentumswohnung vermietet und unterhalte ein Konto.
    Mit WISO Steuer Mac 2012 habe ich dazu das Jahr 2011 meine Steuerlast ermittelt.
    Im Bereich "Persönliches/Persönliche Daten/Aktuelle Anschrift" habe ich angegeben, dass mein Wohnsitz im Ausland liegt.


    Dann habe ich meine
    - "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" (Anlage VV) sowie meine
    - "Einkünfte aus Kapitalvermögen" (Anlage KAP) ermittelt.
    Da beide Einkünfte relativ gering sind, greifen gemäß Steuersoftware die Freibeträge und ich müsste nichts zahlen.


    Nun habe ich den Steuerbescheid für 2011 erhalten und danach sieht es so aus, als wenn in meiner Situation (bei begrenzter Steuerpflicht)
    - keine Freibeträge aus Vermietung angerechnet würden. Ich muss die vollen Mieteinnahmen versteuern.
    - Der Sparer-Pauschbetrag bleibt gemäß Steuerbescheid erhalten und wird angerechnet.
    - Vorsorgeaufwendungen wie Lebensversicherungen etc. werden wiederum nicht berücksichtigt.


    Mein Fragen,
    1. ist das so richtig?
    2. Habe ich bei der Benutzung des Programmes etwas falsch gemacht, so dass die Steuerberechnung falsch erfolgt bzw. wo müsste ich die begrenzte Steuerpflicht eintragen? Oder ist "WISO Steuer 2012 Mac" nicht für "begrenzte Steuerpflicht" geeignet?
    Falls das so ist, wurde diese "Funktion/Situation" in späteren Jahren eingebaut bzw. ist das geplant?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerprogramme von Buhl sind, wie eigentlich alle Programme für Normalbürger, nur für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Steuerbürger. Die Einkommensteuer für beschränkt einkommensteuerpflichtige Steuerbürger berechnet sich komplett anders.


    Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht - Wikipedia

  • Davon abgesehen - für die Einkünfte aus V+V gibt es keinen eigenen Freibetrag. Daher kann das FA diesen auch nicht berücksichtigen.