Umsatzsteuerverbindlichkeit aus Vorjahren

  • Hallo,


    mir ist gerade aufgefallen, dass bei den Saldenvorträgen für das Jahr 2012 eine "Vorsteuerforderung 2011" auf das Konto "1300 Sonstige Vermögensgegenstände" und bei den Saldenvorträgen für das Jahr 2013 eine
    "Umsatzsteuerverbindlichkeit 2012" auf das Konto "3500 Sonstige Verbindlichkeiten" gebucht wurde.


    Der entsprechende Betrag auf dem Konto "1300 Sonstige Vermögensgegenstände" wurde 2013 weiter vorgetragen und taucht nun auch wieder auf der Bilanz 2013 auf, was mir etwas komisch vorkommt, denn ich nehme an, dass eine eventuelle "Vorsteuerforderung 2011" im Jahr 2012 normalerweise ausgeglichen worden sein sollte. Ich dachte eigentlich bislang, dass die Software diese Vorgänge bei Auswahl der richtigen Konten automatisch vornimmt, aber anscheinend muss ich wohl doch noch irgendwie manuell eingreifen, um diese ansonsten verwaisten Positionen wieder aufzulösen und so zu verhindern, dass sie sich weiter vortragen.


    Wie geht man dazu am besten vor? Bisher wurden alle Umsatzsteuerzahlungen von und an das Finanzamt auf das Konto "3820 Umsatzsteuervorauszahlungen" gebucht, aber nach den Saldenvorträgen sind von der Software ja ganz neue Konten benutzt worden und mit "1300 Sonstige Vermögensgegenstände" kann ich leider nicht viel anfangen... :(


    Vielen Dank schon mal für jeden Hinweis, der mir irgendwie weiterhelfen könnte!

  • Deine Angaben sind nicht vollständig, daher eine Antwort unter der Annahme, dass du Bilanzierer bist (sonst sind die von dir genannten Konten eigentlich nicht möglich bzw. unnötig):
    1) Eine Umsatzsteuerforderung gehört nun einmal in die sonstigen Vermögensgegenstände, da eine sonstige Forderung an das Finanzamt. Aus deinen Ausführungen schließe ich, dass du 2011 mit einem Vorsteuerüberhang beendet hast; dann ensteht eine Forderung an das Finanzamt. Diese müsste allerdings - sofern berechtigt (wenn kein anders lautender Bescheid erfolgt ist) - schon vom Finanzamt 2012 überwiesen worden sein. Oder hast du die Erklärung 2011 jetzt erst vor Kurzem abgegeben? Diese Forderung musst du mit dem Zahlungseingang verrechnen, d.h. diesen darfst du nicht über ein Ertragskonto vereinnahmen, da im Vorjahr ja schon in der GuV berücksichtigt.
    2) Die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffen immer das laufende Jahr und dürfen nicht mit irgendwelchen Vorjahren verrechnet werden. Eine Verrechnung erfolgt immer mit der Umsatzsteuererklärung des laufenden Jahres und ergeben dann am Schluss - falls man nicht mit einem Saldo 0 bei der Umsatzsteuererklärung heraus kommt - entweder eine Forderung (zu wenig Vorsteuern in den Voranmeldungen berücksichtigt) oder eine Verbindlichkeit (zu wenig Umsatzsteuern in den Voranmeldungen berücksichtigt).