AfA für Freiberufler und Kleingewerbetreibenden

  • WISO Steuer-Sparbuch 2014
    Version: 21.04 (Build 8571)


    Hallo,


    als Freiberufler mit einem jährlichen Umsatz von etwa 10.000 € brutto komme ich in den Genuss der vereinfachten Buchführungsvorschriften. In Bezug auf die EÜR bedeutet das, dass ich "auf einem weißen Blatt" einfach meine Einnahmen gegen meine Ausgaben stelle und die Differenz ergibt meinen Gewinn.


    Bislang musste ich mich nur minimal mit Abschreibungen beschäftigen, da ich es lediglich mit geringwertigen Wirtschaftsgütern (gwg) zu tun hatte, die ich im Anschaffungsjahr voll abziehen konnte.
    Nun steht eine größere Anschaffung (Motorrad) im Wert von 7.000 € an, die über 7 Jahre abgeschrieben werden muss.


    Ich könnte mir nun jedes Jahr manuell 1.000 € als Ausgaben "auf mein weißes Blatt" schreiben, würde die Abschreibung aber gerne automatisch mit WISO machen.


    Hierzu hatte ich die 7.000 € in der WISO-Einkommenssteuererklärung ins folgende Feld eingetragen:
    Betriebe, Praxen und andere Unternehmen > Freiberufliche und selbständige Arbeit > Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit > Einnahmen-Überschuss-Rechnung freiberufliche Tätigkeit > Betriebsausgaben > AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, KFZ)


    Ich hätte erwartet, dass ich dort auch die Nutzungsdauer auswählen kann und dass anschließend der entsprechende Bruchteil der Ausgabe (i.e., 1.000 € p.a.) als Ausgabe geltend gemacht wird.
    Stattdessen werden aber die gesamten 7.000 € gegen meine Einnahmen gestellt, was das Finanzamt natürlich nicht akzeptieren wird.


    Meine Fragen sind nun:
    1) Muss ich in das besagte Feld "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Maschinen, KFZ)" den manuell bestimmten abzugsfähigen Betrag (i.e., 1.000 € p.a.) eintragen?
    2) Muss ich für eine automatische Berechnung und Berücksichtigung meiner Abschreibungen eine "normale" EÜR erstellen, in der ich dann auf entsprechende Konten buche, etc.? (Das wäre schade, da ich es als recht angenehm empfinde, genau das nicht tun zu müssen.)


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Hallo mkk,


    arbeite mit dem erwähnten Programm nicht, aber grundsätzlich würde ich so vorgehen: Du musst auf einem weiteren "weißen Blatt" ein Anlageverzeichnis erstellen. Die errechnete Abschreibung schreibst Du in das entsprechende von Dir angesprochene Feld, nicht die kompletten Anschaffungskosten. also Frage 1 = ja


    Zweite Frage verstehe ich nicht. Eine "normale" EÜR musst Du doch eh erstellen. Dort buchst Du dann eben genau nur diese Abschreibungen.


    LG Chris


    P.S. Denk noch an die Sonderabschreibungen!

  • Du kannst auch über die Einkommensteuer (du arbeitest ja mit WISO Steuersparbuch und nicht mit einem der hier besprochenen Programme - nehme ich an) musst du das Motorrad aktivieren (Bilanzkonto bebuchen, dann kommt ein Popup, in dem du die weitere Aktiierung vornehmen kannst). Aus dieser Aktivierung heraus kannst du dann jährlich die AfA automatisch buchen lassen - Vorteil: es wird das richtige AfA-Konto ausgewählt.
    Aber spätestens jetzt solltest du die Einnahmenüberschussrechnung im Steuersparbuch verwenden, um die jetzt notwendige Anlage EÜR erstellen zu können - die muss nämlich zusammen mit der EÜR an das Finanzamt via Elster übermittelt werden.


    Liebe Moderatoren: bitte Threat umhängen, da dies zum Steuersparbuch gehört.


  • also Frage 1 = ja


    ...


    Zweite Frage verstehe ich nicht. Eine "normale" EÜR musst Du doch eh erstellen. Dort buchst Du dann eben genau nur diese Abschreibungen.


    Vielen Dank für die Einschätzung zur ersten Frage.


    Zum zweiten Punkt: Bislang musste ich das noch nicht. Ich habe meine Einnahmen und Ausgaben auf meinem "weißen Blatt" dargestellt und das Ergebnis in der Einkommensteuererklärung eingetragen.

  • Hallo,


    Kommando zurück: Es war mein Fehler!
    Ich hatte im Programm den Haken für "formularbasierte Eingabe" gesetzt. Somit muss jedes Feld im Formular manuell ausgefüllt werden.
    Um Unterstützung bei der AfA zu bekommen, muss man den Haken bei "programmgestützter Eingabe" setzen und dann werden Abschreibungen und Sonderabschreibungen entsprechend berücksichtigt; so, wie man das erwartet. :)

  • Eigentlich ist das Thema ja bereits erledigt, doch ich stehe genau vor dem gleichen Problem, konnte aus den Antworten aber leider noch nicht die richtige Lösung für meinen Fall herauslesen.
    Und zwar möchte ich einen in 2014 neu angeschafften PC als Betriebsausgaben geltend machen. Mein erster Gedanke war, diesen unter "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" --> "Einnahme-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebsausgaben" --> "Abschreibungen" einzutragen. Dort habe ich dann die Möglichkeit folgendes auszuwählen: 1. "mit Programmunterstützung ermittelt" oder 2. "manuell ermittelt".
    bei 1. habe ich dann 8 Zeilen mit den diversen Abschreibungsmöglichkeiten, u.a. auch "AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)", doch dort lassen sich keine Eintragungen vornehmen, da alle Werte mit 0,00€ grau hinterlegt sind. Erst wenn ich die Auswahl auf die 2. Option ändere, kann ich die 0,00€-Werte anpassen. Doch dann habe ich das gleiche Problem wie der Themen-Ersteller, dass ich dann keine progammunterstütze Abschreibung mehr vornehmen kann.
    Wo muss ich suchen oder Änderungen vornehmen, damit ich die Daten richtig eintragen kann?


    Besten Dank
    Index

  • Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung habe ich bisher nicht gemacht...
    Bisher habe ich die Einnahmen unter
    "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" --> "Einnahme-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebseinnahmen" aufgeführt


    und die Ausgaben unter
    "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" --> "Einnahme-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebsausgaben" aufgeführt.


    Ist das wirklich auch für Freiberufler notwendig, dass diese eine EÜR machen? Das Finanzamt hat bei meiner bisherigen Methode noch nicht gemeckert, wobei ich auch noch nichts abzuschreiben hatte.

  • Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung habe ich bisher nicht gemacht...
    Bisher habe ich die Einnahmen unter
    "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" --> "Einnahme-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebseinnahmen" aufgeführt


    und die Ausgaben unter
    "Betriebe, Praxen und andere Unternehmen" --> "Freiberufliche und selbständige Arbeit" --> "Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" --> "Einnahme-Überschuss-Rechnung Freiberufliche Tätigkeit" --> "Betriebsausgaben" aufgeführt.


    Ist das wirklich auch für Freiberufler notwendig, dass diese eine EÜR machen? Das Finanzamt hat bei meiner bisherigen Methode noch nicht gemeckert, wobei ich auch noch nichts abzuschreiben hatte......wobei ich auch noch nichts abzuschreiben hatte.


    (Hervorhebungen durch @maxi_floor)
    hallo @Index
    fällt Dir oben was auf?
    Es geht doch darum, dass Du etwas "abschreiben" möchtest um Steuern zu sparen, was bisher wie Du schreibst noch nicht der Fall war.
    Wie sonst, ohne eine EÜR zu erstellen, willst Du dem Finanzamt mitteilen/nachweisen dass Du Abschreibungen_für_Anlagegüter (Absetzungen_für_Abnutzung) anmelden möchtest?

  • Ich hatte jetzt so etwas erwartet wie bei "Löhne, Gehälter, Pensionen und Ersatzleistungen" --> "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" --> "Arbeitsmittel" --> "Anschaffungen"

    • Offizieller Beitrag

    Wie sonst, ohne eine EÜR zu erstellen, willst Du dem Finanzamt mitteilen/nachweisen dass Du Abschreibungen_für_Anlagegüter (Absetzungen_für_Abnutzung) anmelden möchtest?

    Er kann seine EÜR ja auch mit der vereinfachten Unterstützung innerhalb des ESt-Moduls machen. Und da hat er sogar die gewünschte Funktion, wenn er das Anlagegut erfasst und der/den Einkunftsart/en zuordnet. Wurde hier im Forum auch schon zigmal beschrieben.


    Ich hatte jetzt so etwas erwartet wie bei "Löhne, Gehälter, Pensionen und Ersatzleistungen" --> "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" --> "Arbeitsmittel" --> "Anschaffungen"

    Schau einfach mal im ESt-Modul linksseitig unter dem Reiter Verwaltung. Und dann ggf. noch in den Angaben zur EÜR zuordnen. ;)