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  1. Buhl Software Forum
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Wasseruhr

  • Dura40
  • 20. Oktober 2014
  • Dura40
    Anfänger
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    3
    • 20. Oktober 2014
    • #1

    Hallo



    Meine Frage


    Habe ein haus mit Einliegerwohnung.


    die Einliegerwohnung hat zwei wasseruhren kalt und warm.


    die Hauptwohnung hat keine .


    und im keller ist 1 haupt uhr.


    wie mache ich das jetzt mit den programm ???



    Mfg


    Dura

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  • -Hi
    Schüler
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    10
    Beiträge
    142
    • 20. Oktober 2014
    • #2

    Hallo,
    da der Verbrauch der Hauptwohnung nicht erfasst ist, kommt eine Abrechnung nach Verbrauch nicht in Frage. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
    Also entweder in der Hauptwohnung auch eine Uhr einbauen (bester Weg) oder mit dem Mieter vereinbaren, dass der Verbrauch der Hauptwohnung rechnerisch ermittelt wird (mit dem Risiko, dass man einen Rechtsstreit verlieren würde)


    -Hi

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  • Dura40
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 20. Oktober 2014
    • #3

    Hallo


    danke für die Antwort.


    die Hauptwohnung hat ja den rest von der Hauptwasser uhr.


    wenn ich das von der Einliegerwohnung abziehe .


    reicht das nicht ??


    oder Beide Wohnungen nur Kalt wasser berechnen. und kein Warm wasser.
    meine Warmwasser auch in Kaltwasser.

    Einmal editiert, zuletzt von Dura40 (20. Oktober 2014)

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  • -Hi
    Schüler
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    10
    Beiträge
    142
    • 21. Oktober 2014
    • #4

    Im Sinne des Gesetzes reicht dies nicht. Es wird verlangt, dass ALLE Verbräuche gemessen werden. Abgerechnet wird immer nach der original Rechnung. In den seltensten Fällen entspricht der dort angegebene Verbrauch der Summe der Einzelverbräuche. Daher werden die Einzelverbräuche nur als Aufteilungseinheiten gewertet.
    Dieses Urteil http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=43095&linked=pm lässt sich ganz leicht auch gegen den Vermieter anwenden.
    Wertet ein Gericht dies als Formfehler in der Betriebskostenabrechnung, verstreicht uU die Abrechnungsfrist und Nachforderungen können nicht mehr geltend gemacht werden.


    Bezüglich Warmwasser gilt: http://www.gesetze-im-internet…ostenv/BJNR002610981.html
    Interessant ist hier §12 Abs.1 Der Mieter kann die Kosten um 15% mindern. Aber auch §2 ist möglicherweise interessant und kann zu Erleichterungen führen.


    -Hi

    • Zitieren

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