Welche Kosten könen in GuV?

  • Ich mache meine Steuer für 2001 zum ersten mal selber. Vorher hat das ein Steuerberater getan.


    Ich habe ein Gewerbe und mach da auch Umsatz. Mein Steuerbearter hat von mir alle Quittungen bekommen und hat daraus dann eine Gewinn- und Verluistrechnung gemacht. Jetzt ist mir bei rechnen für 2001 aufgefallen, daß er nicht die Gesamtesumme in die GUV eingetragen hat, sondern weniger (z.B. bei dem Posten Geschenke und Repräsentationskosten - was bei mir hauptsächlich Dekoartikel sind). Wie kommt das? Gibt es da eine Grenze?


    Danke für Ihre Hilfe!
    Gruß, Monika

  • 1. Ausgaben für Geschenke
    Geschenke sind Sach- und Geldzuwendungen ohne rechtliche Verpflichtung und ohne Gegenleistung. Im Geschäftsleben werden sie allerdings gegeben, um die Geschäftsbeziehungen zu fördern. In vielen Fällen übernimmt das Finanzamt einen Teil der Kosten.
    2. Geschenke an Geschäftsfreunde
    Geschäftsfreunde sind betriebsexterne Personen, mit denen Sie in beruflicher oder betrieblicher Beziehung stehen, wie Kunden, Lieferanten, Besucher u. Ä. Dazu gehören auch deren Begleitpersonen, die aus geschäftlichen Gründen dabei sind, wie Sekretärin oder Ehegatte des Geschäftsfreundes.
    Aufwendungen für Geschenke an betriebsexterne Geschäftspartner sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie ausschließlich durch den Beruf veranlasst sind und keinerlei private Motive dafür mit hineinspielen.
    Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann als Betriebsausgaben absetzbar, wenn die Ausgaben pro Person nicht mehr als 40 EUR / 75 DM im Jahr betragen. Dieser Betrag umfasst auch die Mehrwertsteuer, nicht jedoch Verpackungs- und Versandkosten.
    Die Grenze von 40 EUR / 75 DM gilt nicht, wenn der Empfänger das Geschenk nur in seinem Betrieb nutzen kann.
    Die Ausgaben für Geschenke müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben verbucht werden.
    3. Geschenke zu persönlichen Anlässen
    Überreichen Sie Geschenke anlässlich persönlicher Ereignisse von betriebsexternen Geschäftspartnern, wie Geburtstagen, Jubiläen u. Ä., so sind diese Aufwendungen nicht absetzbar.
    Weitere Fragen?
    EMail: <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->