Datenübernahme in eine ältere Version von WISO Steuer

  • Sollte ich ein separates Thema aufmachen?
    Soweit mir bekannt, läuft der PC/Mac als Werbungskosten, die ich absetzen kann, ebenso wie zB Bewerbungsmappen und Internetanschluss und die Anteilige Warmmiete des Büros beim HomeOffice (Angestellter).
    Sachen, die zB mein Arbeitgeber komplett bezahlt hat (Tagespauschalen auch), wie Druckerpatronen/Papier sind da nicht enthalten...


    Die werden sich schon melden, wenn denen was nicht passt.
    Dann kann man immer noch zu jemanden gehen, der sich damit auskennt?
    Ich habe da eben mal in den 90ern schlechte Erfahrungen gemacht, meine Rückzahlung lag eigentlich immer unter den Kosten für die Erstellung, sprich ich hab draufgezahlt und nach 4 Jahren war mir das zu blöd ... als ich die darauf angesprochen habe, hieß es dann ganz frech sie müssen ja auch von was leben ...
    Ebenso ist mir ein Fall bekannt (Familie), bei der die komplette Jahresbilanzierung (Frisör) über Jahrzehnte(!) vom ansässigen erledigt wurde, obwohl eine EÜR gereicht hätte ... aber das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht rein.


    Ich bin da echt offen und stelle die Berechung aus Wiso gerne zur Diskussion ... Anhänge gibt's hier nicht, oder?
    Ah doch, aber nur bis 150kb, das .t14 hat 266kB .. Dropbox?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe da eben mal in den 90ern schlechte Erfahrungen gemacht, meine Rückzahlung lag eigentlich immer unter den Kosten für die Erstellung, sprich ich hab draufgezahlt und nach 4 Jahren war mir das zu blöd ...


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - wem der StB zu teuer ist, kann sich gern an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
    Dein Fehler ist, dass Du Dinge vermischt.
    miwe hat Dich bereits darauf hingewiesen:


    Zitat

    Büroeinrichtung in einem nahezu ausschließlich beruflich genutzten Arbeitszimmer nur zu 80% beruflich genutzt? ?(


    AfA-Regeln bei Einrichtung und bei Arbeitsmitteln berücksichtigt?

    Und zu guter Letzt:
    Es geht nicht darum, Dich zu verunsichern, sondern darauf hinzuweisen, dass glaubhafte Angaben zur richtigen Erstattung führen.
    Daher unsere mahnenden Worte. eine beinahe fünfstellige Erstattung nicht zwingend zu erwarten, nur weil Du Deiner Meinung nach die dafür nötigen Angaben gemacht hast.
    Und mit Aussagen wie


    Zitat

    Die werden sich schon melden, wenn denen was nicht passt.

    machst Du Dich bei Deinem Sachbearbeiter nicht unbedingt beliebt.

  • Machen wir doch mal eine ganz einfache Rechnung, um die Sache etwas zu verdeutlichen: Ihr seid verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 80.000 EUR (60 von Dir + 20 Ehefrau in Teilzeit). Das macht dann nach Splittingtabelle etwa 19.000 ESt inkl. Soli. Erwartest Du nach eigener Schätzung eine Erstattung in 5-stelliger Höhe (also mind 10.000 EUR), muß das zvE auf mindestens 50.000 EUR sinken. Also Werbungskosten, Sonderausgaben etc iHv mindestens 30.000 EUR nachweisbar sein. Schaffst Du das?

  • Das ist ja alles nicht böse gemeint.
    Ich habe überall 80% angesetzt bei Sachen die ich auch privat nutze, wenn cih sie privat nutze.
    Dann sollen sie eben von den Warmmieten und Umbaukosten 20% abziehen ... es ist, denke ich auch glaubwürdiger, wenn ich den Mac nicht zu 100% geltend machen will, den nutzt man ja auch privat... da sehe cih bei 100% eher weniger Chancen.


    Es war mir nicht zu teuer, nur drängte die Zeit und cih habe es dann eben selbst gemacht, kann sein, dass ich damit jetzt schlechter fahre.
    Alle Lohnsteuerhilfevereine die ich hier in der Gegend kurzerhand angeschrieben hatte, waren nicht sehr optimistisch, was die Einhaltung der Abgabefrist für 2013 angeht ...
    Nachdem ich das mit Wiso 2014, meiner Meinung nach, gut gestemmt bekommen habe, hab ich kurzerhand eben auch 2010/11/12 selbst erstellt ... wenn Fehler dirn sind, dann in allen 4 Erklärungen und soweit mir bekannt, landet das alles beim gleichen Sachbearbeiter (Anfangsbuchstabe L) ...

  • Machen wir doch mal eine ganz einfache Rechnung, um die Sache etwas zu verdeutlichen: Ihr seid verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 80.000 EUR (60 von Dir + 20 Ehefrau in Teilzeit). Das macht dann nach Splittingtabelle etwa 19.000 ESt inkl. Soli. Erwartest Du nach eigener Schätzung eine Erstattung in 5-stelliger Höhe (also mind 10.000 EUR), muß das zvE auf mindestens 50.000 EUR sinken. Also Werbungskosten, Sonderausgaben etc iHv mindestens 30.000 EUR nachweisbar sein. Schaffst Du das?

    Ja ... ich habe nur alle Rechnungen der Handwerker und des Material eingeklopft ... wir haben 2012/13 ein Haus gekauft, da hast du alleine schon nur Zinsen mit 15k€ wovon aber nur 40/160 (qm) auf das Büro fallen ...
    Wir haben das Zweifamilienhaus komplett entkernt und alles neu gemacht zudem Außendämmung .... glaub mir, das macht kein Spaß die Rechungsstapel zu kommulieren, da sieht man mal erst so was man ausgegeben hat ... :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe überall 80% angesetzt bei Sachen die ich auch privat nutze, wenn cih sie privat nutze.
    Dann sollen sie eben von den Warmmieten und Umbaukosten 20% abziehen ... es ist, denke ich auch glaubwürdiger, wenn ich den Mac nicht zu 100% geltend machen will, den nutzt man ja auch privat... da sehe cih bei 100% eher weniger Chancen.

    Du hast Dir offensichtlich meine gut gemeinten Ratschläge nur recht flüchtig angeschaut. Nach Deinen Schilderungen würdest Du kein beruflich genutztes Arbeitszimmer/Büro anerkannt bekommen, auch und gerade nicht anteilig. Auch scheint Dich die Problematik anschaffungsnaher Aufwand in keinster Weise zu interessieren. Ansonsten bin ich daher hier jetzt raus, weil Du ja eh machst, was Du eben meinst machen zu müssen. Viel Glück.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch schon abgegeben

    Nicht Dein Ernst, oder? Wir schreiben Dir hier nach Deiner Threaderöffnung von möglichen diversen rechtlichen Problemen und du schießt die Dinger innerhalb von 3 Tagen auf gut Glück weg. Da benötigt ein Fachman mehr Zeit zur eingehenden rechtlichen Prüfung. :censored:


    Neh, das war es jetzt wirklich (auch für etwaige Folgeprobleme).

  • Kann ich doch bestimmt ne Korrektur rausschicken, habe bei 2013 auch 3 Mal die Daten übertragen.
    Es ging mir ja primär nur um die Datenübernahme ... der Rest kam ja peu a peu.

    • Offizieller Beitrag

    Alle Lohnsteuerhilfevereine die ich hier in der Gegend kurzerhand angeschrieben hatte, waren nicht sehr optimistisch, was die Einhaltung der Abgabefrist für 2013 angeht ...
    Nachdem ich das mit Wiso 2014, meiner Meinung nach, gut gestemmt bekommen habe, hab ich kurzerhand eben auch 2010/11/12 selbst erstellt ... wenn Fehler dirn sind, dann in allen 4 Erklärungen und soweit mir bekannt, landet das alles beim gleichen Sachbearbeiter (Anfangsbuchstabe L) ...

    Ganz im Ernst?
    Wenn Du eine Frist gesetzt bekommen hast, warum fängst Du nicht früher an?


    Melde mich ebenfalls ab.

  • Das ist ja alles nicht böse gemeint.
    Ich habe überall 80% angesetzt bei Sachen die ich auch privat nutze, wenn cih sie privat nutze.
    Dann sollen sie eben von den Warmmieten und Umbaukosten 20% abziehen ... es ist, denke ich auch glaubwürdiger, wenn ich den Mac nicht zu 100% geltend machen will, den nutzt man ja auch privat... da sehe cih bei 100% eher weniger Chancen.

    So pauschal wirst du Schwierigkeiten bekommen. In der Regel gehen Finanzämter bei PC etc. von 50% Privatnutzung aus, zumal du als Angestellter ja im Dienst einen PC zur Verfügung gestellt bekommst.


    Beim Arbeitszimmer hast du nur Chancen, wenn du im Sinne von teilweiser Arbeit zu Hause (z.B. 1 Tag pro Woche von zu Hause aus) einen Arbeitsplatz zu Hause benötigst. Sonst hast du als Angestellter keine Chance! Anders sieht es aus, wenn du noch eine Nebenbeschäftigung von zu Hause aus ausübst. Dann musst du aber nachweisen, dass das Arbeitszimmer zu hauptsächlich für diese Tätigkeit benötigt wird (private Nutzung und Nutzung für deine unselbständlige Tätigkeit ist schädlich). 25% Anteil Arbeitszimmer ist gerade noch so akzeptabel, wenn du nachweisen kannst, dass für deine Familie noch genügend Wohnraum zur Verfügung steht.


    Zu den Kosten des Arbeitszimmers:
    hier hat miwe4 schon geschrieben, dass die Renovierungskosten den Anschaffungskosten hinzu gerechnet werden müssen (anschaffungsnaher Aufwand). Damit reduzieren sich deine ansetzbaren Kosten erheblich (Abschreibung über 50 Jahre der Kosten für das Haus und die Renovierungskosten, die Anschaffungskosten für das Grundstück müssen heraus gerechnet werden). Deine Gesamtanschaffungskosten (ohne Grundstück) + Renovierungskosten (90 TEUR) werden auf 50 Jahre verteilt. 25% einer Jahresabschreibung sind bei den Kosten für das Arbeitszimmer ansetzbar). Da aber hier keine Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeiten vorliegen wird, kannst du im besten Falle den Höchstbetrag von 1.250 Euro ansetzen.

    Es war mir nicht zu teuer, nur drängte die Zeit und cih habe es dann eben selbst gemacht, kann sein, dass ich damit jetzt schlechter fahre.
    Alle Lohnsteuerhilfevereine die ich hier in der Gegend kurzerhand angeschrieben hatte, waren nicht sehr optimistisch, was die Einhaltung der Abgabefrist für 2013 angeht ...
    Nachdem ich das mit Wiso 2014, meiner Meinung nach, gut gestemmt bekommen habe, hab ich kurzerhand eben auch 2010/11/12 selbst erstellt ... wenn Fehler dirn sind, dann in allen 4 Erklärungen und soweit mir bekannt, landet das alles beim gleichen Sachbearbeiter (Anfangsbuchstabe L) ...

    Du scheinst nicht zu wissen, dass du für die Ordnungsmäßigkeit deiner Angaben verantwortlich bist. Einfach einmal etwas angeben und dann im Nachhinein korrigieren (mit welchen Begründungen denn? Unwissenheit zählt nicht, du bist verpflichtet, dich zu informieren), geht vielleicht einmal, aber nicht mehrmals. Du läufst ziemlich Risiken mit dieser Strategie.

    Zitat von »Cedricus«




    Machen wir doch mal eine ganz einfache Rechnung, um die Sache etwas zu verdeutlichen: Ihr seid verheiratet, zu versteuerndes Einkommen 80.000 EUR (60 von Dir + 20 Ehefrau in Teilzeit). Das macht dann nach Splittingtabelle etwa 19.000 ESt inkl. Soli. Erwartest Du nach eigener Schätzung eine Erstattung in 5-stelliger Höhe (also mind 10.000 EUR), muß das zvE auf mindestens 50.000 EUR sinken. Also Werbungskosten, Sonderausgaben etc iHv mindestens 30.000 EUR nachweisbar sein. Schaffst Du das?
    Ja ... ich habe nur alle Rechnungen der Handwerker und des Material eingeklopft ... wir haben 2012/13 ein Haus gekauft, da hast du alleine schon nur Zinsen mit 15k€ wovon aber nur 40/160 (qm) auf das Büro fallen ...
    Wir haben das Zweifamilienhaus komplett entkernt und alles neu gemacht zudem Außendämmung .... glaub mir, das macht kein Spaß die Rechungsstapel zu kommulieren, da sieht man mal erst so was man ausgegeben hat ...

    siehe oben und Warnung von miwe4 wegen anschaffungsnahem Aufwand.


    Du hättest wahrscheinlich wirklich besser einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, der dann unter Umständen Fristverlängerung beantragen kann. Dies solltest du z.B. für 2010 dringend machen (muss bis 31.12.2014 eingereicht sein), die übrigen Jahre kannst du dann anschließend machen).
    2013 unbedingt überarbeiten und dabei auch einmal die Hilfe im Programm nutzen (die hätte dich auch auf die anschaffungsnahen Aufwendungen aufmerksam gemacht und die Voraussetzungen für den Ansatz eines Arbeitszimmers aufgezeigt).