Kleinunternehmer und die Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    ich muss für das Jahr 2012 ein Einkommensteuerbescheid abgeben. Zu der Zeit habe war ich Student und arbeitete als Minijob (Praktikum). Nebenbei bin ich aber DJ (Gewerbe) und muss nun es irgendwo in der Steuererklärung festhalten? Nur wo? ?(


    Meine Recherchen durch sämtliche Foren geben mir unterschiedliche Infos dazu. :huh:


    Bis jetzt habe ich mit der Wieso Sparbuch Software meine Einkünfte + Werbekosten + Krankenversicherung eingegeben?


    Wo muß ich nun meine Einkünfte - Ausgaben = Gewinn eingeben?


    Werden die Werbekosten für die Selbstständigkeit separat aufgelistet (Handy, Laptop, ectc)


    Danke für die Hilfe

  • Hast du das als Gewerbe angemeldet? Falls nein. Solltest du machen und die steuerliche Anmeldung, wenn du daraus erhebliche Beträge erziehlst. Auf jeden Fall gilts du als Unternhemer gem Umsatzsteuergesetz, da du nachhaltig Einnahmen erziehlst. bis Einnahmen von 17500€ im Jahr kannst du die Kleinunternehmerregelung machen. Aber lass dich da beraten. Du brauchst eine Anlage EÜR und eine UST Erklärung. Wie das nun genau aussieht, was für dich besser ist, lass dich beraten, da muss man im Einzelnen sehen.

  • Mein Gewerbe ist angemeldet und meine Einnahmen im Jahr 2012 lagen bei 6700€ (DJ) + 3800€ Praktikum. Ich würde dafür gerne auch sonst ein Steuerberater beauftragen, doch ich habe gelesen, dass es sich für einen solchen "kleinen" Betrag nicht lohnt, da es in Relation zu teuer wäre? Was meint ihr?

  • Hallo SirCorso,

    Mein Gewerbe ist angemeldet und meine Einnahmen im Jahr 2012 lagen bei 6700€ (DJ) + 3800€ Praktikum. Ich würde dafür gerne auch sonst ein Steuerberater beauftragen, doch ich habe gelesen, dass es sich für einen solchen "kleinen" Betrag nicht lohnt, da es in Relation zu teuer wäre? Was meint ihr?

    damit handelt es sich um gewerbliche Einkünfte. Bitte eingeben unter
    - Betriebe, Praxen und andere Unternehmen
    - Gewerbebetriebe - Steuerpflichtiger
    - Art des Unternehmens (Rollbalken) eingeben
    - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)
    - maschinell unterstützt.


    In den folgenden Feldern (gut mit Hilfe ausfüllbar) dann alles eingeben, was auf dich zutrifft. Umsätze mit USt nur, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst (dann auch Vorsteuerabzug möglich). Nur in diesem Fall muss dann noch die UStErkl ausgefüllt werden (Import möglich).


    Bei weiteren Fragen bitte melden.


    nesciens

  • Ich beschäftige mich aktuell ebenfalls mit meiner Stererklärung für Kleinunternehmer.
    Das Programm errechnet jetzt momentan auf Grundlage meiner normalen Einkommensteuererklärung ein Guthaben von ca. 500€.


    Nach Eingabe meiner Einkünfte aus der Nebentätigkeit als DJ muss ich allerdings Geld nachzahlen, obwohl ich als Kleinunternehmer doch so gesehen nicht steuerlich mit Belastungen rechnen dürfte...zumindest war es die letzten Jahre immer so...mach die Steuererklärung das erste mal selbst...hatte sonst immer das ganze über den Lohnsteuerhilfeverein geregelt...


    Hab die Daten entsprechend Einnahmen - Ausgaben Rechnung in die o.g. Maske eingegeben. Hab ich irgendwas falsch gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    Nach Eingabe meiner Einkünfte aus der Nebentätigkeit als DJ muss ich allerdings Geld nachzahlen, obwohl ich als Kleinunternehmer doch so gesehen nicht steuerlich mit Belastungen rechnen dürfte..

    Was soll die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung mit der steuerlichen Auswirkung der Einkünfte laut Einkunftsermittlung im Rahmen der einkommensteuer zu tun haben? Das sind zwei paar Schuh, weil 2 grundverschiedene Steuerarten.


    Hab ich irgendwas falsch gemacht?

    Das kann hier niemand beurteilen.