AfA für Photovoltaikanlage

  • Hallo liebe Community,


    ich habe ein kleines Problem mit unserem Finanzamt hier. Unsere Photovoltaikanlage wurde am 06.2008 (für 15937,50€)erstellt. Da diese ja auf 20 Jahren abgeschrieben werden muss, wäre das im ersten Jahr nur 7/12 = 464,50€ und in den darauf folgenden Jahren die kompletten 797€, soweit so gut. In den ersten 5 Jahren wurden noch zusätzlich 20% Sonder-AfA abgeschrieben, so das der Wert Ende 2012 9097€ betrug. So nach einer Vorlage des FA in Schorndorf, müsste ich dann meine AfA fürs Jahr 2013 neu berechnen, hier komme ich dann auf 590,08€. Hoffe das ich bis dahin soweit alles richtig habe. Denn mein FA hat mir weiterhin die 797€ angesetzt, daraufhin habe ich die Vorlage sowie AfA-Plan zu denen geschickt, mit der Bitte zur korrektur. Heute erhielt ich ein Schreiben mit dem Gesetzestext des §7g Abs. 5 EStG und einer Bemerkung, das aus diesem Gesetzestext nicht hervorgeht das im 6. Jahr eine Neuberechnung erfolgen muss bzw. kann. Sie setzen mit weiterhion die 797€ an. Jetzt habe ich ein Problem, liege nun ich falsch oder das FA? Wie kann ich weiter vorgehen?


    Grüße