Hallo,
Gehe ich recht der Annahme, dass ich eine Gesamtzahlung in der eine Umsatzsteuerzahlung von 2013 und eine für 2014 enthalten war splitten muss, indem ich in skr03 1780 und 1790 verwende.
ABER jatzt sind da Säumniszuschlag für 1.Vj 2014 = 10,50 in der Spalte Säumniszuschlag und dann nochmals ein 100 Euro Verspätungszuschlag ebenfalls 1Vj 2014 in der Spalte Schuldbetrag aufgelistet
Dann müsste ich ja eigentlich den Schuldbetrag 100 Euro als Voranmeldung buchen, weil er in der gleichen Spalte steht wie die reguläre Umsatzsteuer.
Wenn NICHT, dann verstehe ich nicht, warum die Jungs vom FA den Verspätungszuschlag von 100 Euro nicht in der Spalte Säumniszuschlag plaziert haben. Ausserdem haben die mich ja dann Doppelt gemoppelt. einmal 10,50 Euro Säumniszuschlag und extra 100 Euro Verspätungszuschlag für den gleichen Zeitraum.
Ein Irrgarten ist nichts dagegen.
Herzlichst eure Nervensäge Josef der 1 Handwerker