Umsatzsteuerzahlungen fürs Vorjahr und für dieses Jahr splitten?

  • Hallo,
    Gehe ich recht der Annahme, dass ich eine Gesamtzahlung in der eine Umsatzsteuerzahlung von 2013 und eine für 2014 enthalten war splitten muss, indem ich in skr03 1780 und 1790 verwende.


    ABER jatzt sind da Säumniszuschlag für 1.Vj 2014 = 10,50 in der Spalte Säumniszuschlag und dann nochmals ein 100 Euro Verspätungszuschlag ebenfalls 1Vj 2014 in der Spalte Schuldbetrag aufgelistet
    Dann müsste ich ja eigentlich den Schuldbetrag 100 Euro als Voranmeldung buchen, weil er in der gleichen Spalte steht wie die reguläre Umsatzsteuer.
    Wenn NICHT, dann verstehe ich nicht, warum die Jungs vom FA den Verspätungszuschlag von 100 Euro nicht in der Spalte Säumniszuschlag plaziert haben. Ausserdem haben die mich ja dann Doppelt gemoppelt. einmal 10,50 Euro Säumniszuschlag und extra 100 Euro Verspätungszuschlag für den gleichen Zeitraum.


    Ein Irrgarten ist nichts dagegen.
    Herzlichst eure Nervensäge Josef der 1 Handwerker ?(

    • Offizieller Beitrag

    Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag haben nichts miteinander zu tun. Ersteres fällt kraft Gesetzes bei verspäteter Zahlung an, Letzteres wird wegen verspäteter Abgabe der Voranmeldung mittels Bescheid festgesetzt.


    Und als Vorauszahlungssoll ist das auf keinen Fall zu erfassen. Da gehört nur der vorangemeldete USt-Betrag hin.

  • Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag haben nichts miteinander zu tun. Ersteres fällt kraft Gesetzes bei verspäteter Zahlung an, Letzteres wird wegen verspäteter Abgabe der Voranmeldung mittels Bescheid festgesetzt.

    Da siehste mal.
    Warum Kompliziert, wenns einfach geht.
    Wenn Die Jungs vom FA es nicht in die Gleiche Spalte wie die Umsatzsteuer gesetzt hätten, wäre kein Verwirrung entstanden.
    Ausserdem, wenn beide Beträge (Säumnis und Verspätungszuschlag) als Privatangelegenheit und Nicht Betriebsrelevant zu sehen sind, dann Frage ich mich, warum die die Beträge unterschiedlich nennen.)
    Ist doch egal für was die Strafe verlangen. Strafe ist Strafe = Geld weg OHNE NUTZEN weil Nachlässig wegen zuviel um die Ohren. Bestrafung wegen zuviel arbeiten


    Danke nochmals
    Gute Nacht
    Josef ;(

  • Nachlässig wegen zuviel um die Ohren. Bestrafung wegen zuviel arbeiten


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn tatsächlich wegen zu viel Arbeit keine Zeit für Bürokram bleibt, dann muß man jemand beauftragen, der das für einen macht. ;)


    Manchmal kann man deinen Gedankengängen nicht wirklich folgen. ?(