Nebenleistungen bei steuerfreien Einnahmen gem. § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz

  • Etwas was ich heute mit dem Finanzamt nicht klären konnte:
    Ich habe o.a. Umsätze, hierbei handelt es sich um ein Theater.
    Wir geben hierbei Kaffe und Kuchen zu den Vorstellungen.
    Gleichzeitig werden wir auch für Vorstellungen bei Vereinen gebucht .
    Nun die Frage: die Nebenkosten wie Kaffe und Kuchen werden diese wie die Hauptleistung ( 8110 )gebucht - also Nebenleistung- wie Hauptleistung - und wo?
    Bei Vorstellungen von Vereinen fallen Benzinkosten an, wie sollen die gebucht werden - und wo?


    Bitte um einen Hinweis - danke!!!
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    Ich habe was gefunden:Wenn die Lieferung von Speisen, Getränken und Süßwaren als Nebenleistung anzusehen ist (BFH-Urteil vom 18.5.1988, BStBl II S. 799), erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf diese Lieferungen.


    nur : wo werden sie eingetragen?