Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend für die letzen 4 Jahre

  • Guten Abend,
    ich habe nun eine Bescheinigung der USt Befreiung gem. § 4 Nr. 20 a erhalten.
    Wie und womit kann ich - da diese Bescheinigung auch rückwirkend gültig ist - für die letzen Jahre die USTErklärungen ändern.
    Gibt es ein Formular oder muss ich sämtliche USTErklärungen neu machen??`


    Bitte eine Hilfe, da es sicherlich-bei einer Neuberechnung- sehr schwierig wird!!


    Danke

  • Hallo toao,


    du musst hier nicht nur die Umsatzsteuerklärungen neu machen müssen, wobei nur noch die Jahreserklärungen änderbar sind. Voranmeldungen sind ja defacto nur "Anzahlungen". Hierzu musst du aber auch deine EÜR ändern, da ja die Vorsteuer nun nicht mehr abziehbar ist, damit deine Aufwendungen erhöht. Weiterhin musst du alle ausgestellten Rechnungen korrigieren, was bedeutet, dass deine Kunden ebenfalls korrigieren müssen. Wenn dies nicht mehr geht (weil ein Kunde widerspricht oder nicht mehr existiert) musst du die Umsatzsteuer, da in der Rechnung ausgewiesen, abführen. In allen Rechnungen reduzierten sich deine Einnahmen wegen Wegfalls der Umsatzsteuer.
    Im Endeffekt musst du damit auch deine Einkommensteuererklärungen der Vorjahre korrigieren!
    Willst du dies tatsächlich durchführen? Was meint dein Finanzamt dazu? Rechnungskorrekturen vier Jahre rückwirkend dürften ziemlich schwierig werden.


    babuschka

    • Offizieller Beitrag

    Babuschka liegt hier meiner Meinung nach mit einigen Dingen nicht ganz richtig.


    Ich würde im Übrigen keine Aussage wagen, ohne alle steuerrelevanten Details kennen. Da ist dringend der Rat eines Steuerberaters geboten, bevor irgend etwas vermeintlich "nachträglich" losgetreten wird.