Angabe Flexibler Vorsorgeplan

  • Hallo zusammen!


    Ich stehe momentan vor dem Problem, wie Beiträge zu einem flexiblen Vorsorgeplan anzugeben sind. Konkret handelt es sich um den Flexiblen VorsorgePlan von CosmosDirekt (flexvo.cosmosdirekt.de/flexible-vorsorge/flexibler-vorsorgeplan.html). Das Produkt kombiniert Eigenschaften einer Altersvorsorge mit denen eines Tagesgeldkontos. Laut Aussage von CosmosDirekt handelt es sich wegen der laufenden Verfügbarkeit NICHT um eine Rürup-Rente. Allerdings sei es möglich, die Beiträge "hinten, bei den anderen Versicherungsbeiträgen" anzugeben.


    In der Online-Hilfe des Wiso Steuer-Sparbuch 2014 habe ich unter "Sonderausgaben - Versicherungsbeiträge - 1.1 Altersvorsorgeaufwendungen" den folgenden Hinweis gefunden: "[Sie] können Sie noch die Voraussetzungen für einen Ansatz im Bereich der Übrigen Versicherungsbeiträge10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (neue Fassung)) prüfen". Unter "1.2 Welche Beiträge gehören zu den übrigen Versicherungsbeiträgen" werden diese "anderen" Altersvorsorgeaufwendungen dann auch noch einmal erwähnt.


    Leider erschliesst sich mir dadurch nicht, in welche Eingabemaske im Steuer-Sparbuch ich die entsprechenden Beiträge eingeben kann. Eine Rubrik oder Feld "übrige Versicherungsbeiträge" habe ich nicht gefunden.


    Wo könnte ich diese Beiträge also eintragen?


    Vielen Dank schon einmal!

  • Hallo Tilmann,


    hat Cosmos hierzu keine Angaben gegeben? Du musst doch eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge erhalten haben. Sonst bitte dort nachfragen - sie müssten Auskunft geben können.
    Ich vermute, dass es sich hier um eine Art Lebensversicherung handelt (kenne das Produkt nicht).


    babuschka

  • Hallo!


    Ich habe gerade noch einmal nachgesehen - in den CosmosDirekt-Vertragsunterlagen und Jahresabrechnungen steht zum Thema steuerliche Behandlung der Beiträge leider gar nichts. Am Telefon wurde mir nur gesagt, man könnte sie "hinten, bei den übrigen Versicherungen" angeben.

  • Nachdem ich mir die genannten Seiten bei Cosmos angeschaut habe, würde ich sagen, der angebotene "Flexible VorsorgePlan" ist unter der Motorhaube nichts anderes als ein Sparplan, dessen Vermögen dann am Ende der Laufzeit bzw. bei Eintritt ins Rentenalter ggf. als Einmaleinlage in eine Rentenversicherung umgewandelt werden _könnte_. Dafür spricht insbesondere die ständige Möglichkeit, das Ding zu kündigen und jederzeit Kapital entnehmen zu können.
    Ganz am Ende der Seite gibts ein Infoblatt zum Download. Da steht der nette Satz drin "Beiträge zu einer Rentenversicherung nach Tarif RFV können bei derVeranlagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden." Damit dürfte sich der Ansatz in der EStE als Altersvorsorge erledigt haben.

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir hakt es auch irgendwie an der ständigen uneingeschränkten Verfügbarkeit des Guthabens. Ist auch in meinen Augen nichts anderes als ein aufgehübschter Sparvertrag. Warumd sollte der jetzt steuerlich begünstigt sein? Nicht umsonst geben die m.E. nichts schriftliches dazu raus.

  • Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Wenn CosmosDirekt schon selbst schreibt, dass die Beiträge nicht steuerlich absetzbar sind, macht es wohl keinen Sinn, in dieser Richtung weiterzuforschen. Wir werden also von einer Angabe in der Steuererklärung absehen.