Handwerkerrechnung

  • Hallo,


    meine Frage ist sicher schon oft gestellt worden.


    Meine Handwerkerrechnungen belaufen sich auf rd. 20.000 euro. ( mehrere Handwerker) Davon entfallen ca. 13.000,-- auf die Arbeitsleistung gem. §35.


    Es ist doch richtig, daß ich den Betrag bis 12.000,-- unter der Rubrik Handwerkerrechnung, und der "Materialteil" unter sonstige Aufwendungen bei einem teilweise vermieteten "-Fam.-Wohnhaus angeben kann.


    Vielen Dank für die Anwort


    mfg


    Uli47 ?(