Hallo,
meine Frage ist sicher schon oft gestellt worden.
Meine Handwerkerrechnungen belaufen sich auf rd. 20.000 euro. ( mehrere Handwerker) Davon entfallen ca. 13.000,-- auf die Arbeitsleistung gem. §35.
Es ist doch richtig, daß ich den Betrag bis 12.000,-- unter der Rubrik Handwerkerrechnung, und der "Materialteil" unter sonstige Aufwendungen bei einem teilweise vermieteten "-Fam.-Wohnhaus angeben kann.
Vielen Dank für die Anwort
mfg
Uli47