Immobilien - Degressive Abschreibung erforderlich, aber nicht möglich

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    Vom wem gekauft? Von fremden Dritten oder von nahestehender Person z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge/Erbfall? Vollentgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Erwerb? Ein bisschen mehr Infos zum Sachverhalt (Erwerbsvorgang) sind schon erforderlich.


    Bei unentgeltlichem Erwerb/vorweggenommener Erbfolge/Erbfall gilt die AfA des Rechtsvorgängers weiter (Fußstapfentheorie) und es sind die Daten des Rechtsvorgängers einzutragen. Dann geht das auch mit der degressiven AfA.

  • Hallo Radfahrer,


    das ist auch richtig so - es ist doch völlig irrelevant, was der Vorbesitzer gemacht hat. Du hast das Haus gekauft, damit fängt eine völlig neue AfA-Rechnung an, du kannst nicht etwas vom Vorbesitzer übernehmen. Es gibt nur eine Ausnahme - wenn du ein Erbe hast, dann führst du die AfA des Erblassers fort. Siehe dir einmal die Erläuterungen im Steuersparbuch zu den Abschreibungen genauer an - dort ist dieser Sachverhalt sehr gut beschrieben (kann auf dem iPad leider nicht kopieren).
    Die degressive AfA ist schon seit einigen Jahren nicht mehr möglich (auch dort nachlesbar).


    babuschka

  • Hallo,

    Vom wem gekauft? Von fremden Dritten oder von nahestehender Person z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge/Erbfall? Vollentgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Erwerb? Ein bisschen mehr Infos zum Sachverhalt (Erwerbsvorgang) sind schon erforderlich.


    Bei unentgeltlichem Erwerb/vorweggenommener Erbfolge/Erbfall gilt die AfA des Rechtsvorgängers weiter (Fußstapfentheorie) und es sind die Daten des Rechtsvorgängers einzutragen. Dann geht das auch mit der degressiven AfA.

    Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Es ist kein Geld geflossen. Wie/wo trage ich das im Steuer-Sparbuch ein? ?( Danke!


    Zusatzfrage: Ich habe für die AfA zwei Werte – Einmal für die Wohnung und einmal für die Garage. Kann/muss ich die separat eintragen?



    Grüße
    A.

    • Offizieller Beitrag

    Wie/wo trage ich das im Steuer-Sparbuch ein?

    Bei unentgeltlichem Erwerb/vorweggenommener Erbfolge/Erbfall gilt die AfA des Rechtsvorgängers weiter (Fußstapfentheorie) und es sind die Daten des Rechtsvorgängers einzutragen.


    Ich habe für die AfA zwei Werte – Einmal für die Wohnung und einmal für die Garage. Kann/muss ich die separat eintragen?

    ja/ja

  • Hallo miwe4,


    erstmal Danke für Deine superschnellen Antworten! :)

    Bei unentgeltlichem Erwerb/vorweggenommener Erbfolge/Erbfall gilt die AfA des Rechtsvorgängers weiter (Fußstapfentheorie) und es sind die Daten des Rechtsvorgängers einzutragen.

    Ah, danke! Man muss nur lesen... Welche Felder betrifft das? Offensichtlich Datum der Anschaffung und des Kaufvertrags. Bei "Lineare und degressive Abschreibung" schalte ich dann "Wie vorjahr /manuell" sowie "degressiv" ein und ich trage den Prozentsatz für das betreffende Jahr ein und die Abschreibungssumme für die Wohnung. Richtig?

    Ich habe für die AfA zwei Werte – Einmal für die Wohnung und einmal für die Garage. Kann/muss ich die separat eintragen?

    Gut! Bei "Lineare und degressive Abschreibung" anscheinend nur die Wohnung. Aber wo die Garage? ?(


    Danke und Grüße
    A.

    • Offizieller Beitrag

    Für die Gebäude-AfA musst Du doch nur alle erforderlichen Zahlen des Rechtsvorgängers mit Programmunterstützung eintragen. Für die zusätzliche Garagen-AfA eine gesonderte Anlage fertigen und den Betrag in den sonstigen Werbungskosten unterbringen. Zwei AfAs unterstützt das Programm nicht.