Allgemeine Fragen zu Pauschalbeträgen

  • Hallo,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich nutze für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung Wiso Sparbuch. Hierzu habe ich zwei Fragen zu den Pauschalbeträgen, welche mich jedes Jahre wieder verwirren und ich nun endlich mal vollständig verstehen möchte...
    1. Die Pauschale für Arbeitsmittel beträgt 103€ und kann ohne Belege angewählt werden und liegt im Ermessen des Finanzamtes, ob diese gewährt wird oder nicht. Soweit so gut...
    Wenn ich nun jedoch Kosten für Telefonie (20% der Jahreskosten), Bewerbungskosten, Kosten für Porto und Parkgebühren für den Parkplatz an meiner Arbeitsstelle zusätzlich zu dieser Pauschale angebe und ggf. belege, entfällt dann die Pauschale? Werden diese Kosten dann als tatsächliche Aufwendungen vom Finanzamtes bewertet, wodurch dann die Pauschale in Höhe von 103€ vom Finanzamt gestrichen wird?
    2. Bei Rentnern kann die Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 103€ nicht angegeben werden.
    Kann dagegen die Pauschale für Kontoführungsgebühren für Rentner angegeben werden?
    Ich habe im Steuerbescheid gesehen, dass pauschal ein Betrag von 102€ vom Finanzamt angesetzt wurde und sonst keine Pauschalen... werden diese 102€, im Gegensatz zu den Pauschalen für Arbeitsmittel und Kontoführungsgebühren, automatisch vom Finanzamt für Rentner angesetzt? Sind mit diesen 102€ alle anderen Kosten (wie z.B. Kontoführungsgebühren) abgegolten?
    Ich freue mich auf eure Antworten und habe Hoffnung diesen Punkt endliche mal richtig zu verstehen...
    Lg
    Patricia

    • Offizieller Beitrag

    Kosten für ... Parkgebühren für den Parkplatz an meiner Arbeitsstelle zusätzlich zu dieser Pauschale angebe

    Was haben die Parkgebühren mit "Arbeitsmitteln" zu tun?


    Abgesehen davon sind die Parkgebühren mit der Entfernungspauschale abgegolten. Vgl. Tz. 4 des BMF-Erlasses: 2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf


    Der Werbungskosten-Pauschbetrag ergibt sich aus dem Gesetz (§ 9a Satz 1 Nr. 1b EStG)und hat nichts mit irgendeiner Nichtbeanstandungsgrenze zu tun.

  • So ganz glücklich bin ich noch nicht mit der Antwort...Sorry



    Bei mir ist es so: ich bin kfm-Angestellte und ich habe für das Jahr 2013 eine Steuererklärung abgegeben. Das FA hat mir dabei die pauschale für arbeitsmittel von 103€ gestrichen, mit der Begründung "neben tatsächlichen Aufwendungen sind Pauschalen nicht abzugsfähig". Und den Punkt verstehe ich nicht! Ich habe die pauschalen für kontoführungsgebühren und die Arbeitsmittel angewählt. Zudem habe ich die Entfernungspauschale angesetzt, Kosten für Telefon (20% der jahreskosten), Kosten für Porto bei Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber und eben auch noch die Parkgebühren unter sonstige Kosten angegeben. Sonst habe ich keine weiteren Punkte unter Ausgaben zum Lohn angegeben! Aber diese Kosten haben doch gar nix mit den Arbeitsmitteln zutun! Warum wird die Pauschale denn gestrichen vom FA...


    Lg
    Patricia

    • Offizieller Beitrag

    Das FA hat mir dabei die pauschale für arbeitsmittel von 103€ gestrichen, mit der Begründung "neben tatsächlichen Aufwendungen sind Pauschalen nicht abzugsfähig".


    Die Pauschale für Arbeitsmittel unterliegen der Nichtaufgriffsgrenze. Bedeutet, das FA kann, muss diese aber nicht gewähren.

  • Das das FA diese pauschale nicht gewähren muss ist mir klar. Mir geht es aber hier um die Begründung, nämlich
    den sog. Tatsächlichen Aufwendungen. Welche Punkte ich bei der Steuererklärung abgegeben hatte ich ja zuvor geschrieben... Handelt es es sich bei diesen Punkten denn wirklich in tatsächliche Aufwendungen?

    • Offizieller Beitrag

    Portokosten kann man wohl im weitesten Sinne als Arbeitsmittel ansehen, Bewerbungskosten werden ja wohl auch Papier etc. beinhalten. Und wenn Du das alles pauschal geltend gemacht hast, dann ist eh irgendwann Schluss. Und wie gesagt, die 103€ sind eine Nichtbeanstandungsgrenze und kein Freibetrag. Von daher liegt es im Ermessen eines jeden Bearbeiters, einfach zu sagen, ohne Nachweis gibt es nichts. Diskutieren ist da müßig.