Umstellung SOLL auf IST Versteuerung

  • Hallo,


    wir werden bei uns von SOLL auf IST Versteuerung umstellen.


    AR: unterliegen bereits der IST Versteuerung


    ER: wurden bisher nach Belegmonate gebucht (Umsatzsteuer-Voranmeldung)


    Da es natürlich noch Belege gibt, die bereits gebucht jedoch noch nicht
    beglichen sind, stehe ich jetzt vor der Aufgabe, Doppelbuchungen
    (doppelte Anmeldung zur Ust-Voranmeldung) zu vermeiden. zb ein Beleg aus
    Oktober, der schon angemeldet, jedoch erst nächsten Monat beglichen
    wird.


    Gibt es hier eine Funktion in MB, um ERs von der Ust-Voranmeldung auszunehmen? Also, dass die bereits gebuchten ERs, die erst später beglichen werden, in diesem Monat nicht erneut gemeldet werden.
    Da wir MB erst seit 2 Monaten nutzen, habe ich auch die Aufgabe, alle ERs aus 2014 zu erfassen. Nicht das es hier Doppelbuchungen gibt.


    Wie kann man das am besten bewerkstelligen?


    Vielen Dank für eine Antwort.

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


    Software: WISO Mein Büro 2015, Lohn & Gehalt 2015, Mein Geld 2015

  • Stammdaten => Finanzbuchhaltung => Standard-Fibu-Konten
    - Konten für Eingangsrechnungen
    - IST-Versteuerung (Vorsteuerabzug erst bei Zahlung)


    Das meine ich. Macht das überhaupt Sinn? Macht das jemand?

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


    Software: WISO Mein Büro 2015, Lohn & Gehalt 2015, Mein Geld 2015

    • Offizieller Beitrag

    Deine Formulierungen sind etwas vage...
    Gibt es eine Funktion um ER's von der USTVA auszunehmen... Hmm
    Und deine unklare Frage im 2. Post: nach macht das jemand etc. etc.



    Also wenn Du gerade jetzt erst angefangen hast mit MB und offensichtlich statt Soll-Versteuerung IST-Versteuerung nutzen sollst, rate ich Dir


    • in der PDF Bedien Anleitung nach dem Stichwort Soll-Versteuerung und IST-Versteuerung (mit dem Bindestrich) zu suchen.
    • Um die Umstellung zu bewerkstelligen würde ich zu einer Datensicherung raten, und die abgegebenen/vergangenen USTVA dokumentativ festhalten.
    • Dann stelle auf IST-Versteuerung um und entscheide Dich für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges per Haken (bei Zahlung oder bei (Eingang).


    • und dann entscheidend fasse jeden Beleg (ER) an und klicke bewußt das Datum der Verbuchung einmal weg und erneut korrekt zu, so dass MB die Zuordnung nach IST-Versteuerung neu berechnen und zuordnen kann.


    • Anschliessend die USTVA durchlaufen lassen und falls noch möglich die neue letzte USTVA als reguläre Korrektur elektronisch absenden (zuletzt abgesandte USTVA hat immer Gültigkeit).

    Damit dürfte die Umstellung gelungen sein. Prüfe das selbst bitte nach! Wichtig ist auch in diesjährigen Umsatzsteuererklärung musst Du diesmal von hand prüfen und im Formular korrigieren, was schon ans FA geflossen ist und nicht allein MB vertrauen. Für die Vorauszahlungen werden von MB die Zahlen ins Formular als Grundlage übernommen, die in der rechten Randspalte der Tabelle der Einstellung der Zeiträume vor den Formularen der USTVA stehen, wo ein Durchlauf berechnet werden kann.


    Zudem übernimmt keiner hier eine Gewähr, allein du bist verantwortlich. Man muss eben wissen was man da macht und dann gelingt es auch.

  • Danke dir.


    Aber ich glaube, ich habe da ein Verständnisproblem.


    Wenn man den Haken setzt heisst das doch, dass der Vorsteuerabzug erst gebucht/gesendet wird, wenn eine Zahlung der ER erfolgt ist - oder irre ich mich hier?
    Ich kannte das bisher nur so, dass eine ER immer sofort gebucht wird und - auch wenn noch keine Zahlung erfolgt ist - die Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht wird.
    Bin deshalb verwirrt, da ich diese Option bisher noch nicht gesehen habe - bzw. nicht kenne.


    Selbst wenn man einer IST-Versteuerung unterliegt, dann bezieht sich diese doch auf die ARs und nicht auf die ERs - oder irre ich mich hier auch?


    Falls was unklar ist, dann liegt es sicherlich an meiner Ausführung. Ich weiss nur gerade nicht, wie ich es anders formulieren soll. Stehe da im Moment komplett auf dem Schlauch.

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat kannst du bei IST-Vesteuerung wählen, wann der Vorsteuerabzug genutzt werden soll. Schon mit Eingangsdatum im Vorgang der Eingangsrechnung oder erst bei Zahlung.


    Bei SOLL-Versteuerung ist allein das vereinbarte Datum relevant.


    Da sogar die Begriffe SOLL und IST Versteuerung für den Zeitpunkt benutzt werden, gibt es auch schnell Mißverständnisse.


    Zuerst hatte ich Dir folgenden Satz noch reingeschrieben.
    Bei ER's verwende bitte nie den Begriff Soll- oder Ist-Versteuerung zur
    Unterscheidung, wann die Vorsteuer (ob bei Eingangsdatum oder
    Zahlungsdatum) gezogen wird.
    Aber in der Tat -habe ich mich belehren lassen- wird der Begriff dafür sogar benutzt.


    Um aber überhaupt einfach zu kommunizieren, spreche ich generell bei IST-Versteuerung im Sinne IST-Versteuerung der AR's und SOLL-Versteuerung bei wenn AR's und ER's der SOLL-Versteuerung unterliegen.


    Es gibt also 2 Haken.