Verrechnungskonto - Umbuchungen

  • Wenn ich von einem Bankkonto auf ein anderes eine Umbuchung tätige und diesen Transfer über das Verrechnungskonto (1460) laufen lasse, dann listet es mir die Buchungen nicht automatisch im VK auf.
    Ich muss jedes Mal eine manuell Buchung im VK tätigen.


    zB


    1.000 Euro Umbuchung
    Konto 1 - Buchung auf VK (erscheint nicht im VK)
    VK - Zahlungseingang von Konto 1
    VK - Zahlungsausgang an Konto 2
    Konto 2 - Buchung von VK (erscheint nicht im VK)


    kann man hier etwas in den Einstellungen verändern, dass man im VK keine zusätzlichen manuellen Buchungen tätigen muss?

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  • Wenn Du die Ansicht unter Finanzen Zahlungen Bank/Kasse meinst, dort werden leider nicht alle Buchungen angezeigt :cursing:
    Geh mal lieber in Finanzen Rechungungs und Buchhaltungslisten und wähle dort das Verrechungskonto aus und kontrolliere die Buchungen.

  • Danke für die Info ...
    gehört dann wohl mal angepasst, dass man es unter "Finanzen => Zahlungen Bank/Kasse => Verrechnungskonto" auch sieht.

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  • gehört dann wohl mal angepasst, dass man es unter "Finanzen => Zahlungen Bank/Kasse => Verrechnungskonto" auch sieht.


    Dieser Ruf verhallte bislang immer ungehört, obwohl auch ich das recht unglücklich finde, wenn automatische Buchungen über das Verrechnungskonto nicht auch dort angezeigt werden.

  • Umbuchungen kommen bei uns nicht oft vor. Muss das zwingend über das Verrechnungskonto laufen oder kann ich einfach auf den jeweiligen Konten "nicht betriebsrelevant" angeben?
    Wie handhabt ihr das? Auch im Bezug auf die Übersichtlichkeit.


    Danke

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  • Für einen Transfer zwischen verschiedenen Konten (Kasse - Bank - PayPal etc) ist zum "Zwischenparken" das Verrechnungskonto stets die richtige Wahl. Auch wenn Du direkt im VK die automatische Buchung nicht siehst, ist diese trotzdem vorhanden und ließe sich z.B. über Finanzen -> Rechnungs- und Buchhaltungslisten -> Kontenübersicht jederzeit einsehen.

  • Da du "Kasse" ansprichst.


    Wenn man eine Buchung von Bank auf Kasse macht, dann schlägt MB immer vor, eine "nicht betriebsrelevante" Einnahme in der Kasse zu generieren. Habe bisher bei der Bank "Umbuchung auf Kasse" angegeben und danach der "nicht betriebsrelevanten" Einnahme in der Kasse zugestimmt. Ist das so sinnvoll/ok? Oder besser, wenn man die Abhebung auf das Verrechnungskonto bucht und davon wieder die Kasse bedient?


    Vielen Dank nochmals.

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  • Da du "Kasse" ansprichst.


    Wenn man eine Buchung von Bank auf Kasse macht, dann schlägt MB immer vor, eine "nicht betriebsrelevante" Einnahme in der Kasse zu generieren. Habe bisher bei der Bank "Umbuchung auf Kasse" angegeben und danach der "nicht betriebsrelevanten" Einnahme in der Kasse zugestimmt. Ist das so sinnvoll/ok? Oder besser, wenn man die Abhebung auf das Verrechnungskonto bucht und davon wieder die Kasse bedient?


    Vielen Dank nochmals.

    "Kasse" solltest du vermeiden, wenn du nicht wirklich eine eigene Barkasse für dein Geschäft hast, da für Kassen sehr strenge Vorschriften gelten bis hin zur mindestens monatlichen Kassenbestandsaufnahme, einem gesondert geführten Kassenbuch mit entsprechender Abstimmung mit dem Barbestand etc.
    Hier ist das Verrechnungskonto das Konto der Wahl, wenn du private Gelder nimmst um Rechnungen bar zu bezahen.


    nesciens

  • da für Kassen sehr strenge Vorschriften gelten bis hin zur mindestens monatlichen Kassenbestandsaufnahme


    Meine Kasse ist ein Pappkarton, in dem die Gelder landen, wenn ab und an mal ein Kunde vorbeikommt und seine Bestellung bar bezahlt. Ab und an bezahle ich davon dann auch mal einen kleinen Materialeinkauf und das "Kassenbuch" führe ich in MB. Wenn das einem Prüfer irgendwann mal aufstoßen sollte (wobei ich ja nicht wüßte warum, denn alle Ein- und Ausgänge sind dokumentiert), dann soll das eben so sein.


    Wenn Hall also einen Betrag von seinem Bankkonto abhebt und nicht privat verprassen will, dann ist m.E. die Kasse schon der richtige Ort zur Aufbewahrung. Ob das dann eine Geldkassette, Registrierkasse oder - wie in meinem Fall - ein Pappkarton ist, ist völlig wurscht. Hauptsache der Geldbestand stimmt mit dem Betrag in der Kasse in MB überein - sprich, die Kasse muß sturzfähig sein.


    ;)

  • dann lest einmal z.B. in Wikipedia ein bisschen nach, was hier alles zu tun ist - nur aufzeichnen reicht nicht!
    de.wikipedia.org/wiki/kassenbuch
    insbesondere zum fehlerhaften Kassenbuch
    Ein Kassenbuch ist nur schwer zu führen, weil dabei viele Fehlerquellen möglich sind. Das Kassenbuch ist nicht ordnungsgemäß i.S.v. § 158 AO, wenn es elektronisch mit einer veränderbaren Datei wie z.B. Excel geführt wird. Das ist von den Anforderungen mit einem elektronischen Fahrtenbuch vergleichbar. Ferner darf es nicht nur rechnerisch geführt werden. Das ist an Kassenfehlbeträgen und an fehlenden Zählprotokollen erkennbar. Das Kassenbuch ist falsch, wenn die Nebenkassen oder Sonderkassen nicht in die Kassenberichte eingeflossen sind. Besteht - wie fast immer - eine Einzelaufzeichnungspflicht, so ist nur ein Gesamtbetrag als sogenannte Tageslosung nicht ausreichend. Das Kassenbuch stellt nur auf die gesamte Tageslosung ab. Das Kassenbuch ist nicht ausreichend, wenn dadurch die Pflicht zur Einzelaufzeichnung jeder einzelnen Betriebseinnahme verletzt worden ist. Die Kassenführung ist also unzureichend, wenn - auch wenn kein Kassenbuch nötig ist - die dennoch nötigen Einzelaufzeichnungen nicht chronologisch geführt werden. Eine weitere Folge ist der Konzessionsverlust, wenn keine oder nur unplausible Aufzeichnungen (Schichtzettel bei Taxis) geführt werden.




    nesciens

  • selbst das Kassenbauch in MB ist "veränderbar".


    gibt es überhaupt ein elektronisches Kassenbuch, dass nicht veränderbar ist?

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  • Na nun laß dich mal nicht verrückt machen.
    Die wenigen Bareinnahmen die ich z.B. habe ( ca. 1 pro Quartal und dann in der Regel nicht mehr als 50,00 €), werde ich auch weiterhin in MB auf die Kasse buchen und die Scheinchen in meinen Pappkarton im Schreibtisch werfen. Davon bezahle ich dann z.B. mal einen Einkauf von Büromaterial. Letztlich sollte es dem Prüfer dann auch recht sein, wenn die Bargeldeinnahmen in MB verbucht wurden, als wenn diese "unter den Tisch" gefallen wären.


    Hast Du natürlich häufig Bareinnahmen, dann solltest Du die obigen Ausführungen beherzigen.

  • Moin,


    bin relativ unerfahren mit der Anwendung der Wieso EÜR.
    Habe folgendes Problem:


    Ich habe relativ viele Bareinnahmen, Ausgaben laufen allerdings hauptsächlich über mein Bankkonto.
    Eigentlich möchte ich gerne 1 mal pro Woche meine Bareinnahmen auf mein Konto einzahlen.
    Kassenbuch führe ich korrekt.
    Die Frage ist nun, wie ich im EÜR Programm diese Buchung übers Verrechnungskonto richtig abbilde?
    Kann mir jmd die genauen Schritte mitteilen? Geht das über eine freier Buchung?


    Mit freundlichen Grüßen

  • Du erzeugst in der Kasse eine "Neue Ausgabe" und weist dieser die Kategorie -> Weitere F2 -> Verrechnungskonto zu.
    Sobald der eingezahlte Betrag auf dem Bankkonto erscheint, weist Du diesem auf dem gleichen Weg ebenfalls das Verrechnungskonto zu.
    Ferdsch! :thumbsup:

  • 1.000 Euro Umbuchung
    Konto 1 - Buchung auf VK (erscheint nicht im VK)
    VK - Zahlungseingang von Konto 1
    VK - Zahlungsausgang an Konto 2
    Konto 2 - Buchung von VK (erscheint nicht im VK)

    Ich benutze für dieses hin und her beim verschieben von Beträgen immer Konto 1590 "Durchlaufender Posten".
    Damit lässt sich am ende des Jahres immer gut kontrollieren ob ich alles richtig gemacht habe. Konto 1590 muss dann ausgeglichen sein -1000€ aus Konto 1 +1000€ im Verrechnungskonto oder andersrum.


    Das funktioniert bei mir speziell gut beim PayPal Konto, denn der vom Konto abgebuchte Betrag stimmt nicht immer mit dem Wert des Einkaufes überein, zB. wenn PayPal beim bezahlen ein KontoGuthaben verechnet hat %-)

  • Ich benutze für dieses hin und her beim verschieben von Beträgen immer Konto 1590 "Durchlaufender Posten".


    Ist aber nicht korrekt, denn

    Zitat von steuerberaten.de

    durchlaufende Posten sind Beträge die vereinnahmt werden für jemanden anders, also im Namen und für Rechnung eines Dritten. Eine Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger und dem Zahler gibt es nicht. Da durchlaufende Posten Fremdgelder sind, handelt es sich weder um Betriebseinnahmen noch um Betriebsausgaben.


    Quelle: http://www.steuerberaten.de/tag/durchlaufende-posten/


    Mit anderen Worten: Für den Geldtransit zwischen betrieblichen Bankkonten (Kasse, Bank, PayPal etc) ist das Verrechnungskonto zu verwenden.
    Siehe auch hier: https://www.buchfuehren-lernen…mskonten/geldtransit.html