Abweichungen beim Vergleich zw. Programmberechnung und Finanzamtsbescheid

  • Hallo,


    ich bin ganz neu hier und wirklich ratlos was das Ergebnis meiner Einkommenssteuererklärung 2013 angeht. Ich hab zum vierten Mal eine Steuererklärung mit WISO gemacht und hatte immer Abweichungen im Ergebnis, aber noch nie so deutliche (zu meinem Ungunsten) wie dieses Mal, daher erhoffe ich mir im Forum Unterstützung.


    Der Vergleich zwischen der Programmberechnung und dem Finanzamtsbescheid (als Anhang anschaubar) lässt vor allem die unterschiedliche Zahl zur Höhe des Einkommens/zu versteuernden Einkommens erkennen. Wie es zu dieser großen Differenz kommt, erschließt sich mir einfach nicht, da ja (mit kleinen Abweichungen) sonst alle Zahlen zwischen Finanzamt und dem Programm übereinstimmen. Auch im Einspruchverfahren und Telefonat mit meinem zuständigen FA konnte derenseits kein Berechnungsfehler erkannt werden. Die einzige Zahl, die ich nicht wie das FA hatte, waren 1.o9o € Versicherungsbeträge. (Siehe handschriftliche Anmerkung an der Seite), die für das Ergebnis stimmen, aber laut Vergleich vom Finanzamt nicht als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben eingesetzt wurden.
    Über jedwede Erklärung, die Licht in dieses Dunkel bringt, bin ich dankbar. Egal ob dann noch mehr Rückerstattung rauskommt oder nicht.


    hannah.s

    • Offizieller Beitrag

    Im elektronischen Bescheid sind nicht alle Daten enthalten, die man im Papierbescheid findet. D.h., es wird da nicht alles geliefert. Du solltest also mal die Rechnung im Programm mit den Zahlen des Paierbescheides vergleichen, Da muß es dann Unterschiede geben.
    Steht denn nichts in den Anmerkungen des FA, was nicht anerkannt wurde?

    • Offizieller Beitrag

    Die einzige Zahl, die ich nicht wie das FA hatte, waren 1.o9o € Versicherungsbeträge.

    Was nach den Zahlen nicht stimmen kann. Die im Kalenderjahr erstatteten Kirchensteuern aus Einkommensteuerbescheiden für die Vorjahre differerieren ja. Ebenso besteht eine Abweichung bei den anerkannten Kinderbetreuungskosten.


    Die verbleibende Differenz beim Einkommen/z.v.E. kann man hier so mit der einen Seite auch nicht aufklären. Dann gibt es ja auch noch Erläuterungen zur Stererberechnung bzw. zum Einkommensteuerbescheid. Dazu müsste man sich den maßgeblichen Papierbescheid ansehen, da nur dieser maßgeblich ist und von der im Versuch befindlichen Bescheiddatenübermittlung abweichen kann.


    Was mich wundert, es taucht der §10a EStG auf. Zwar mit 0€, aber üblich ist das nicht. Vielleicht hast Du in dem Bereich etwas geltend gemacht und es wurde nicht anerkannt und ist in der Bescheiddatenübermittlung bzw. dem Vergleich falsch dargestellt. Vom Betrag her könnte das schon fast hinkommen.

  • Hallo nochmal,


    ich habe nun nochmal alle papierenen Unterlagen durchforstet und nachgerechtnet um zu entdecken, wo diese Zahlendifferenz herkommt.
    Der Steuerbescheid des FA hat hierbei gar nichts geholfen, der scheint in sich irgendwie schlüssig, auch die Erläuterungen sind unauffällig.
    Die Altersvorsorgebeiträge nach §10a EStG sind wohl im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Zulageanspruch geltend gemacht worden.


    Was ich allerdings gefunden habe und zwar in meinen Unterlagen zum Bescheid für 2013 (Ausdruck der WISO Berechnung) ist zweimal das Einbringen von Beträgen i.A. meines Ehepartners. Wir haben auf Empfehlung der WISO Software die Einzelveranlagung gewählt, aber diese Beträge führen zu der niedrigeren Zahl des zu versteuernden Einkommens (Differenz ca. 34oo €), das dann so viel Unterschied macht. Nun bräuchte ich bloss noch Unterstützung dabei, wie ich diese Zahlen bzw. deren Relevanz für die Berechnung dem FA klar machen kann - Formulierungsvorschläge willkommen. Denn sonst bin ich wieder darauf zurückgeworfen, dass die Dame beim FA sagt, in Ihrer Berechnung ist doch alles in sich schlüssig...


    Die Beträge liegen bei
    "Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben WISO: 1980 FA:1635 (Abweichung gerechtfertigt)
    bei WISO:
    zuzüglich hälftiger Anteil für Ehepartner 990
    ab hälftiger Anteil vom Ehepartner 842


    "Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" WISO: 2179 FA: 2179
    bei WISO:
    zuzüglich hälftiger Anteil für Ehepartner 1089
    ab hälftiger Anteil vom Ehepartner 3282


    Diese angesetzten Beträge führen in der WISO Berechnung in sich schlüssig zu dem geringeren Einkommen/ z.v. Einkommen. Handelt es sich dabei um eine Berechnung mit Rechtsgrundlage, wenn ja welche? und warum berücksichtigt dies das FA nicht??


    Über eine nochmalige Hilfe wäre ich wirklich dankbar...
    Mit vielen lieben Grüßen hannah.s

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie verstehe ich dich nicht. Ist das jetzt die Steuerberechnung für die Einzelveranlagung (bei Ehegatten) von einem von Euch beiden?


    Dann solltest Du mal die Forumssuchfuntkion bemühen. Da gibt es irgendwo einen sehr umfangreichen Thread über Probleme des FA hinsichtlich der berücksichtigten Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einzelveranlagung von Ehegatten.

  • "Die Altersvorsorgebeiträge nach §10a EStG sind wohl im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem Zulageanspruch geltend gemacht worden."


    Schau bitte mal: Ist in der Rubrik BERECHNUNG DER STEUER im Bescheid des FA eine Zeile DAZU ALTERSVORSORGEZULAGE enthalten, die Dir die Zulagen zur zu zahlenden Steuer hinzuzählt,somit wieder einstreicht?
    Habe ebenfalls auf Rat des Programms getrennte Veranlagung, auch ich rätsle um solche Differenzen.
    Habe heute hierzu Frage im Forum gestellt, aber noch keine Antwort.


    VG jemidi