Fahrtkosten Fortbildung mit mehreren Reisemitteln

  • Hallo,


    ich bin mir unschlüssig wie ich meine Reisekosten zu einer Fortbildung angeben soll,wo ich wechselnd angereist bin.


    Zur Ausgangslage:


    Arbeitsstätte 56 km von zu Hause entfernt,tägliche Anreise mit Bahn und Straßenbahn. Fortbildungsstätte 3 km von Arbeitsstätte entfernt. Fortbildung alle 2 Wochen Freitag ab 13 Uhr und Samstag ganztags am 9 Uhr.


    Meine Frage zu den Reisekosten,ist das eine Pauschale basierend auf km egal ob Bahn oder Auto?


    Manchmal bin ich freitags erst zur Arbeitsstätte gefahren und dann ab mittag "rüber" gefahren zur Weiterbildungsstätte. Samstags dann immer direkt von zu Hause zur Weiterbildngsstätte. Manchmal auch Homeoffice gemacht und dann direkt zur Fortbildungsstätte gefahren.


    um die Sache komplett zu verkomplizieren ich bin im Besitz einer Monatskarte für Bahn,habe sie manchmal aber aus Bequemlichkeit nicht in Anspruch genommen sondern Auto.


    kann ich also immer die Kosten für Fahrtstrecke mit Auto einfach pauschal ansetzen?


    kann ich auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage zu den Reisekosten,ist das eine Pauschale basierend auf km egal ob Bahn oder Auto?

    nein


    kann ich also immer die Kosten für Fahrtstrecke mit Auto einfach pauschal ansetzen?

    nein


    kann ich auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

    Das kommt auf die Abwesenheitszeiten von der Wohnung und der 1. Tätigkeitsstätte an und wird vom Programm doch sehr gut erklärt. Einfach mal die Abwesenheitszeiten eingeben.


    Fahrtkosten anlässlich beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten sind nach reisekostengrundsätzen abzurechnen. Es sind die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen abziehbaren. Bei Benutzung von Fahrrad, Mofa/Moped/Motorrad oder Pkw kann man aus Vereinfachungsgründen die bekannten Kilometersätze ansetzen.

  • Hallo,
    Das Thema ist mir leider noch nicht ganz klar, ich stehe gerade vor den Eingabemasken in der Software.
    Ich habe folgende drei Fälle:
    1. Fall : Wohnung -> Erste Arbeitsstätte dann Erste Arbeitsstätte -> Ausbildungsstätte dann Ausbildungsstätte -> Wohnung Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto
    2. Fall: Wohnung Homeoffice dann Wohnung -> Ausbildungsstätte dann Ausbildungsstätte -> Wohnung Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto
    3. Fall: Wohnung direkt zu Ausbildungsstätte und zurück am Wochenende Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto


    Die Sache wird erschwert dadurch, dass ich einen Fahrtkostenzuschuss von meinem AG bekomme für meine Monatskarte zur Arbeit. Diese Monatskarte könnte ich rein theoretisch ja auch für die Fortbildung nutzen.


    Gibt nun die tatsächlich gefahrene Strecke mit Auto als ansetzbar und Bahn als Pauschale oder kann ich garnichts ansetzen, weil rein theoretisch hätte ich ja durch das Bahnticket die Möglichkeit gehabt, komplett alle Ausbildungsveranstaltungen zu erreichen?


    Die Software ist in dem Punkt auch nicht ganz klar von der Eingabemake, was wo eingetragen werden muss.


    Viele Grüße
    Alexander

  • Hallo,
    Das Thema ist mir leider noch nicht ganz klar, ich stehe gerade vor den Eingabemasken in der Software.
    Ich habe folgende drei Fälle:
    1. Fall : Wohnung -> Erste Arbeitsstätte dann Erste Arbeitsstätte -> Ausbildungsstätte dann Ausbildungsstätte -> Wohnung Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto
    2. Fall: Wohnung Homeoffice dann Wohnung -> Ausbildungsstätte dann Ausbildungsstätte -> Wohnung Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto
    3. Fall: Wohnung direkt zu Ausbildungsstätte und zurück am Wochenende Teils komplett mit Bahn / Öffentlichen Nahverkehr, tageweise aber auch mit Auto

    Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als tageweise aufzuzeichnen, wie du welche Wege zurück gelegt hast.
    Fahrten Wohnung - 1. Arbeitsstätte werden immer pauschal mit 0,30€ je Entfernungskilometer angesetzt, da gibt es keine Ausnahme. Hier musst du dann insgesamt den Zuschuss deines Arbeitgebers absetzen..
    Fahrten zwischen 1. Arbeitsstätte oder Wohnung und Ausbildungsort sind Dienstreisen und entsprechend den Reisekostenregelungen ansetzbar. Das bedeutet, die Fahrten mit dem Auto mit 0,30€ je km (oder nachgewiesenen höheren Kosten je km), bei Fahrten mit dem ÖPNV die entsprechenden Kosten für die Fahrkarten. Hier muss dann - falls noch nicht geschehen oder nicht vollständig möglich - der (restliche) Zuschuss des Arbeitgebers abgezogen werden, falls die Fortbildung vom Arbeitgeber veranlasst ist. Wenn diese freiwillig auf eigene Kosten erfolgt, ist ein Abzug des (restlichen) Zuschusses nicht erforderlich.

    Die Sache wird erschwert dadurch, dass ich einen Fahrtkostenzuschuss von meinem AG bekomme für meine Monatskarte zur Arbeit. Diese Monatskarte könnte ich rein theoretisch ja auch für die Fortbildung nutzen.

    siehe meine Erläuterungen oben - der Zuschuss muss entsprechend den Erläuterungen oben abgezogen werden

    Gibt nun die tatsächlich gefahrene Strecke mit Auto als ansetzbar und Bahn als Pauschale oder kann ich garnichts ansetzen, weil rein theoretisch hätte ich ja durch das Bahnticket die Möglichkeit gehabt, komplett alle Ausbildungsveranstaltungen zu erreichen?

    wenn es sich um eine Zeitkarte handelt, kannst du nur entweder - oder. Wenn es sich um Tageskarten handelt, kannst du jeden Tag entscheiden, wie du fährst und dann entsprechend abrechnen. Dies ist bei meiner Antwort oben entsprechend zu berücksichtigen. Bei einer Jahreskarte kannst du nur entweder die Kosten des ÖPNV oder die Kosten für die Autofahrten ansetzen.

    Die Software ist in dem Punkt auch nicht ganz klar von der Eingabemake, was wo eingetragen werden muss.

    Es gibt eine recht gute Hilfefunktion (die Fragezeichen neben den Feldern), die sollte man ab und zu auch nutzen. Dann wird manches klarer. Zusätzlich die steuerliche Hilfe ... (im Menü)

  • Fahrten mit dem ÖPNV die entsprechenden Kosten für die Fahrkarten. Hier muss dann - falls noch nicht geschehen oder nicht vollständig möglich - der (restliche) Zuschuss des Arbeitgebers abgezogen werden, falls die Fortbildung vom Arbeitgeber veranlasst ist.

    Hallo,
    Der AG-Zuschuss wird bei dem Punkt "Wege zur Arbeitsstätte" bereits als Erstattungen gemäß Lohnsteuerbescheinigung - "Erstattungen von Fahrtkosten" - "Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen" vollständig angegeben. Demnach kann ich bei den Fahrtkosten zur Fortbildung keinen Restbetrag mehr deklarieren?


    Zitat

    wenn es sich um eine Zeitkarte handelt, kannst du nur entweder - oder.
    Wenn es sich um Tageskarten handelt, kannst du jeden Tag entscheiden,
    wie du fährst und dann entsprechend abrechnen. Dies ist bei meiner
    Antwort oben entsprechend zu berücksichtigen. Bei einer Jahreskarte
    kannst du nur entweder die Kosten des ÖPNV oder die Kosten für die
    Autofahrten ansetzen.

    Dann werde ich natürlich die Autokosten nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann werde ich natürlich die Autokosten nehmen.

    Da hast Du für die einzelne Fahrt kein Wahlrecht, falls Du es so verstanden hast. Bei Auswärtstätigkeiten (Reisekostengrundsätze) ist das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel anzusetzen. Wenn Dir dann eben keine Kosten für öffentliche Verkehrsmittel entstanden sind, kannst Du für diese Fahrten eben keine Reisekosten ansetzen. Alles andere wäre vorsätzlich falsche Angaben und Steuerverkürzung. Das FA überprüft Deine Angaben insoweit übrigens auf Plausibilität.

    ich bin im Besitz einer Monatskarte für Bahn,habe sie manchmal aber aus Bequemlichkeit nicht in Anspruch genommen sondern Auto.

    Arbeitsstätte 56 km von zu Hause entfernt,tägliche Anreise mit Bahn und Straßenbahn. Fortbildungsstätte 3 km von Arbeitsstätte entfernt.