unberechtigt erhobene Umsatzsteuer

  • Ich bin Selbständiger und habe im Jahre 1999 unberechtigterweise einer Firma Umsatzsteuer in Rechnung gestellt - sagt mein Finanzamt. Dem stimme ich jetzt auch zu. Ich habe dann diese Umsatzsteuer nicht in einer Umsatzsteuererklärung als solche ausgewiesen, sondern sie als ganz normale Einnahme erklärt. Die meisten meiner Einnahmen sind umsatzsteuerbefreit.
    Aber was soll ich nun tun?
    Kann ich nun die lt. Finanzamt unberechtigt erhobene Umsatzsteuer der Firma zurückzahlen oder muß ich diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen?


    Vielen Dank für die Mühe


    Frank

  • In diesem Fall müssen Sie die irrtümlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und nicht der Firma zurück zahlen.