Handwerkerlohn

  • Am 27.11. diesen Jahres habe ich eine Handwerkerrechnung bekommen mit einem Lohnanteil von über 7.000€. Der Steuerfreibetrag für Handwerkslohn liegt, wie Ihr alle wisst, bei 6.000€/a. Wenn ich den Betrag splitte und einen Teil in diesen Jahr (2014) und einen Teil Anfang nächsten Jahres (2015) zahle, erkennt das Finanzamt dass an und meine Steuerschuld wird für 2015 ebenfalls gesenkt?

  • Für die Ermäßigung der Einkommensteuer bei Handwerkerleistungen kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an. Es ist daher durchaus möglich, durch Zahlung eines Teils des Rechnungsbetrags in 2014 und des anderen Teils in 2015 die Steuerermäßigung in beiden Jahren in Anspruch zu nehmen. Entsprechend wird verfahren bei Abschlags- und Schlussrechnungen, wenn die jeweiligen Zahlungen in zwei unterschiedlichen Jahren erfolgen.


    Aus Nachweisgründen, dass in beiden Teilzahlungen jeweils anteilig die Lohn- und Materialkosten berücksichtigt werden, erscheint es sinnvoll, den Überweisungstext mit "50% des Gesamtrechnungsbetrags" zu ergänzen.