Spätere Erfassung der Zählerstände und Hochrechnung auf den Stichtag

  • Hallo,


    in der derzeitigen Fassung des WISO Hausverwalters kann ich den Stichtag und das Ablesedatum getrennt erfassen.


    Wenn ich nun für einen Mieter die Zählerstände erst viel später (z. B. einen Monat) ablesen konnte, so bietet das Programm keine Hochrechnung auf den Stichtag an.


    Ich würde es sehr gut finden, wenn das Programm im genannten Beispiel den Verbrauch für den Stichtag hochrechnet, indem er durch 13 dividiert und mit 12 multipliziert wird und automatisch zwei Einträge in der Tabelle erscheinen würden - einen mit dem hochgerechneten Verbrauch und dem Kommentar "vom System hochgerechnet" und einen mit dem Verbrauch und dem kommenden Stichtag.


    Das würde mir die Hochrechnung per Hand und das Eintragen des zweiten Datensatzes erleichtern.


    Danke! :)

  • Hallo, ich weiß zwar nicht, wen oder was blumenmeer1 da zitiert, aber ich denke, es kann durchaus mal vorkommen, dass eine Familie über den Stichtag hinaus für längere Zeit im Urlaub ist und das Ablesen der Zähler nicht am Stichtag der normalen Jahresabrechnung erfolgen kann. Mit Auszug hat das gar nichts zu tun, da gibt es ja eine Übergabe/Übernahmeprotokoll mit Zählerständen.
    Insofern bleibe ich bei meinem Vorschlag und Wunsch, dass solch eine Zählerschätzung durch das Programm unterstützt werden sollte.

  • Für eine Zwischenablesung ist ein Zählerschätzung sicherlich sinnvoll, aber nicht für eine Abrechnung. Der Vermieter darf maximal über einen Zeitraum von 12 Monaten eine Abrechnung erstellen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Ein Mieter wird schon selbst für einen Zählerstand sorgen, um eine Überzahlung zu vermeiden.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen