Berechnung Werbungskosten meiner Frau bei gemeinsamer Veranlagung

  • Hallo,


    zwei Fragen:


    Meine Frau hat eine Ausbildung zur Kauffrau gemacht, seit 2007 studiert sie nun etwas Richtung BWL, erst auf Bachelor und nun auf Master, also klassische Fortbildung.


    Sie hat für 2012, 2013, 2014 keine Steuererklärung abgegeben. Seit August 2014 sind wir nun verheiratet, ich habe seit 2013 gearbeitet.


    Für das Steuerjahr 2013 habe ich das was ich mehr bezahlt habe an Miete, Essen etc. beim Punkt "Aufwendungen für hilfsbedürftige Dritte" mit reingepackt da wir ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und ich derren Untersützung ja vom zu versteuernden Einkommen abziehen darf.


    Kann ich das nach der Heirat immer noch machen?


    Der zweite Punkt sind die Kosten für das Studium meiner Frau wie Studienkredit, Fahrten zu Uni, Arbeitsmaterial etc..


    Kann ich das kumuliert für 2012, 2013 und 2014 mit in die Steuererklärung von 2014 packen, bei gemeinsamer Veranlagung oder muss meine Frau die Steuererklärung für 2012 und 2013 nachreichen und kann das dann als Werbungskosten bis 2014 vortragen wo ich dass dann mit in die gemeinsame Steuererklärung packe?



    Danke schonmal :)


    Riposte