Problem bei sehr unregelmäßigen Mietzahlungen - Ausgleich der OPOS

  • Hallo liebes Forum,


    von den rund 80 Mietern sind etwa 20 sehr unregelmäßige Mietzahler. Das bereitet beim Ausgleich der offenen Posten einige Mühen. In einem Fall ist es sogar nicht möglich, den Ausgleich überhaupt hin zu bekommen, ohne zusätzliche (und damit für EDV-Unerfahrenere unmögliche) Buchungsimporte, welche aber sehr massiv die Realität verfälschen; abgesehen vom eventuellen Verlust der Glaubwürdigkeit in der Buchhaltung.


    Folgendes Beispiel:
    Kaltmiete: 250,- mtl. Nebenkosten: 45,- mtl. gesamt: 295,-
    Zahlungen:
    09.01.13_____295,00_____22.02.13____200,00
    15.03.13_____295,00_____06.05.13____295,00
    07.06.13_____295,00_____09.07.13____295,00
    13.09.13_____200,00_____09.10.13____350,00
    07.11.13_____300,00_____09.01.14____300,00
    05.03.14_____295,00
    gesamt-____3.120,00
    (Anders habe ich die tabellarische Darstellung auf die Schnelle nicht hinbekommen.)


    Eigentlich wäre das nicht weiter schlimm hinsichtlich der OPOS, aber man kann einer Zahlung nur direkt aufeinander folgende OPOS erfolgreich zuordnen. Durch die Unterzahlung am 22.02. bleibt entweder dieser Betrag (95,- €) offen bis zum 09.10. oder man muss die 4 korrekten Zahlungen (295,- €) im März bis Juli umständlich aufteilen. Die Zahlung am 13.09. allerdings lässt sich gar nicht auf 2 OPOS aufteilen, weil sie geringer ist als die Kaltmiete. Auch ohne diese erneute Unterzahlung im Sept. lässt sich die Zahlung am 09.10. nur auf die OPOS vom September und Oktober zuordnen.


    Wer mir helfen kann, für den habe ich das „gesamte Werk“ als PDF angehängt. Dieser Anhang zeigt die Situation ausführlich.


    Dieser Programmfehler muss korrigiert werden. Oder mache ich trotz sehr guter EDV-Kenntnissen (inzwischen habe ich auch HV 2015 gut im Griff) etwas falsch?! Falls ja, WAS?


    Viele Grüße und vorab besten Dank für die Hilfe.
    F.R.

  • Hallo,


    ich hänge mich hier einfach mal rein, da ich denke, dass meine Anfrage in die selbe Richtung geht und ich auch nicht weiterkomme.


    Auch bei mir überweisen Mieter teilweise unregelmäßig (Die Frage von Rieger-FN) oder nicht auf den Cent genau.


    Bei der NBK-Nachzahlung überweist z.B. ein Mieter die Cent-Beträge nicht mit. Ich möchte nun nicht hinter einigen Cents hinterherrennen und will sagen, dass der Ausgleich stattgefunden hat ohne dass weitere Posten offen sind...


    Wie kann ich diese Beträge abschreiben?


    Gruß
    m-hoch-2

  • Guten Morgen,


    zunächst: ich empfehle Dir, schnellstmöglich die angehängten Dateien wieder rauszunehmen - Du wirst höchstwahrscheinlich nicht das Einverständnis Deines Mieters haben, seine Rückstände hier namentlich aufzuführen.


    Des Weiteren habe ich noch einen Hinweis, der u.U. der Sache zuträglich ist - sie aber vielleicht nicht unbedingt löst:


    Bei rückständigen Mietzahlungen werden durch Folgezahlungen zunächst die Nebenkosten bedient und wenn diese komplett erfüllt sind, dann die Kaltmieten - und zwar chronologisch. Mietzahlungen befriedigen die ältesten Forderungen. Summiert sich der Mietrückstand insgesamt auf zwei volle Monatsmieten, dann besteht Deinerseits ein fristloses Kündigungsrecht - hier der Fall. Ich würde es an Deiner Stelle nicht lange hinnehmen, dass so unzuverlässig gezahlt wird. Es macht Dir ne Menge Arbeit und zeigt, dass der Mieter auch finanzielle Schwierigkeiten hat. Versuche doch mal mit ihm ein konstruktives Gespräch zu führen - vielleicht findet Ihr eine Lösung.


    Freundliche Grüße, Tom

    • Offizieller Beitrag

    zunächst: ich empfehle Dir, schnellstmöglich die angehängten Dateien wieder rauszunehmen - Du wirst höchstwahrscheinlich nicht das Einverständnis Deines Mieters haben, seine Rückstände hier namentlich aufzuführen.

    Die habe ich entfernt. Auch wenn es da nicht um Rückstände gegangen wäre - personenbezogene Daten von Dritten haben ohne deren Einverständnis generell nichts in diesem Forum zu suchen.
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  • Leider habe ich auch Probleme mit säumigen Mietern, deshalb ein paar Fragen hierzu:


    Ist die unter #4 beschriebene Regelung verbindlich geregelt? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen, bitte?

    "Bei rückständigen Mietzahlungen werden durch Folgezahlungen zunächst die Nebenkosten bedient und wenn diese komplett erfüllt sind, dann die Kaltmieten - und zwar chronologisch. Mietzahlungen befriedigen die ältesten Forderungen."


    Das Programm (Wiso Hausverwalter 365) bucht bei unvollständigen Zahlungen zuerst die Kaltmiete und zieht den Fehlbetrag von der Nebenkostenvorauszahlung ab. Das widerspricht doch der Verfahrensweise aus #4 oder sehe ich das falsch?


    Unvollständig bezahlte Mieten sehe ich z.B. in der Gegenüberstellung der Mieten und der Zahlungen. Was ich noch nicht gefunden habe:

    Wie erzeuge ich einen offenen Posten bzgl. der unvollständigen Zahlung?

    Wie erzeuge ich eine Mahnung? Eigentlich sollte das doch automatisch funktionieren - oder?

    Der Assisten für Mahnungen bemängelt, es gäbe keine offenen Posten.

    Der Assitent für offene Posten sagt bzgl. des Mieters sei alles in bester Ordnung. Nur in der Gegenüberstellung sehe ich halt, das monatelang zuwenig bezahlt wurde.

  • Danke für den Link. Die FAQ hatte ich schon gefunden und gelesen. Zu offenen Posten erfährt man dort nur wie diese aus ABRECHNUNGEN heraus generiert werden können. Wie das bei Mietrückständen ginge, steht dort leider nicht oder ich habe es nicht gefunden.


    Zu Mahnungen erfährt man, dass man den Erinnerungs-Assistenten unter Verwaltung/Übergreifende Funktionen (oder so ähnlich) nützen soll. Der Assistent prüft dann zuerst ob offene Posten da sind und weil er bei mir keine offenen Posten im Hausverwalter findet macht er nicht weiter.


    Der Assisten für die Erstellung offener Posten wiederum meint es sei ja alles in bester Ordnung. Die fehlenden bzw. unzureichenden Mietzahlungen, die vom Mietabgleich genau angezeigt werden, interessieren ihn offenbar nicht.


    Deine Aussage zur Verwendung von Zahlungseingängen widerspricht dem was in #4 steht. Was ist nun richtig?


    In einigen Antworten in diesem Forum ist zu lesen, dass Nutzer offene Posten aus Mietrückständen generiert haben. Wurde diese Funktion aus dem Programm entfernt? Wenn sie noch da ist, wo finde ich sie?

  • Deine Aussage zur Verwendung von Zahlungseingängen widerspricht dem was in #4 steht. Was ist nun richtig?

    Ich denke, dass zuerst die Kaltmiete "eingenommen" wird, und danach folgen die Zahlungen für die Nebenkosten. Zumindest gehe ich so vor, denn der Eigentümer will die Mietzahlungen sehen / überwiesen haben.

    Aber jeder kann es machen wie er sich das vorstellt, hier gibt es keine gesetzliche Regelung, wofür auch.


    Mit den offenen Posten arbeite ich nicht, daher kann ich auch keine Info dazu geben.

  • In einigen Antworten in diesem Forum ist zu lesen, dass Nutzer offene Posten aus Mietrückständen generiert haben. Wurde diese Funktion aus dem Programm entfernt? Wenn sie noch da ist, wo finde ich sie?

    Ich habe mal für zwei fehlende Mietzahlungen offene Posten angelegt, allerdings "manuell", nicht mit dem Assistenten:

    Einnahmen / Ausgaben - Offene Posten - Neu

    Vielleicht hilft dir das weiter?