Zusatzversorgung, Zusatzversorgung AN-Anteil, Bayerische Versorgungskammer, steuerliche Förderung

  • Hallo,





    ich habe
    eine Frage. Ich versuche mich durch die Wiso-steuer durchzukämpfen und
    verzweifle nun gerade an den Beiträgen für die Bayerische Versorgungskammer.



    Ich bin im
    Theater tätig und wurde vom Arbeitgeber bei der bayerischen Versorgungskammer
    angemeldet.



    Hier bezahle
    ich im Monat einen Arbeitnehmer-Anteil. >>> Auf der Abrechnung steht:
    Zusatzversorgung AN-Anteil individuell versteuert.



    Dieser von
    mir gezahlte Beitrag ist jeden Monat verschieden aufgrund von
    Doppelvorstellungen usw.)





    In diese
    Versicherung musste ich im Monat immer Arbeitnehmeranteile einzahlen, die ich
    nun, so wurde es mir von der Versicherung mitgeteilt bei der Steuererklärung
    angeben kann.





    Mir wurde
    gesagt, dass diese Angaben in die Anlage Vorsorgeaufwendungen hineinkommen.



    Und weiter,
    so teilte mir eine Mitarbeiterin der Versorgungskammer mit, gehört das mit zur Riester-Rente.





    Ist das
    wirklich so?





    Nun bin ich
    bei der Wiso-Steuer bei Rentenversicherungen und andere
    Altersvorsorgeaufwendungen
    angekommen.



    Ich gehe nun
    zu Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente).





    Nun habe ich
    den 1. Punkt mit JA angekreuzt.





    Muss ich nun
    zu
    gezahlte
    Beiträge und Tilgungsleistungen
    gehen?





    Wenn ich
    hier nun alle eingezahlten Beiträge für alle 12 Monate eingebe, dann habe ich
    zum Schluss 12 Riester-Verträge. Aber ich habe gar keine
    Riester-Verträge!



    Oder kann
    ich auch einfach den Gesamtbetrag für die 12 Monate angeben und in eine Zeile
    schreiben?





    Leider weiß
    ich auch nicht was ich bei Anbieternummer, Zertifizierungsnummer,
    Vertragsnummer
    und bei Tilgungsleistungen angeben
    muss, da im meinem Jahresnachweis diese ganzen Angaben nicht drin stehen. In
    meinem Nachweis gibt es alle 12 Monate einzeln aufgelistet mit:




    • Betragspflichtiges
      Entgelt in Euro,
    • Beitrag in
      Euro (damit ich auf meinen Anteil komme, muss die Summe noch halbiert werden,
      da das die Gesamtsumme von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist) und
      die
    • Beitragszeit.(in
      Monaten)









    Das ist
    alles was dazu angegeben ist.





    Zuletzt wird
    gefragt Haben sie die Daten des Vertrags gegenüber dem Vorjahr geändert.





    Hier muss
    ich dann wohl JA ankreuzen, da ich zwar im letzten Jahr eine Steuererklärung
    gemacht habe,
    jedoch die
    Zusatzversorgung nicht angegeben habe.









    Kann bitte
    jemand helfen.



    Kennt sich
    irgendjemand aus.





    Ich bin
    gerade am Verzweifeln wegen dieser Sache.





    Danke



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    hier noch
    ein kurzer Auszug aus dem Informationsblatt der Versorgungskammer:





    Versorgungsanstalt
    der deutschen Bühnen



    bayerische
    Versorgungskammer




    Informationsblatt


    zur steuerlichen Förderung der Versicherung bei der
    Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - VddB -




    Ihre Versicherung bei der VddB ist eine
    kapitalgedeckte zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und
    Hinterbliebenenversorgung. Sie wird in der Pflichtversicherung zur Hälfte durch
    den Arbeitgeber finanziert. Die Satzung der VddB ist auf Grund der
    Selbstverwaltung der VddB auf Ihre Bedürfnisse und Risiken als Bühnenkünstler
    zugeschnitten. Zu diesen Vorzü- gen eröffnet die Versicherung bei der VddB
    verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Förderung im Rahmen des
    Einkommensteuergesetzes (EStG).





    Förderung
    Ihrer Beiträge (Arbeitnehmeranteile) nach dem Altersvermögensgesetz (§§ 10a und
    82 ff EStG); Riester – Förderung




    Die VddB gilt steuerrechtlich als
    Pensionskasse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Somit erfüllt die
    Versicherung bei der VddB die für die Riester-Förderung erforderlichen
    gesetzlichen Voraussetzungen. Ihre Arbeitnehmeranteile an den Pflichtbeiträgen
    und ggf. auch Ihre freiwilligen Weiterversicherungsbeiträge sind förderfähige
    Altersvorsorgebeiträge.





    Bei der VddB können Sie die
    Riester-Förderung in Anspruch nehmen,



    ü
    ohne einen Vertrag abschließen und



    ü
    ohne zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen. Ihre Pflichtbeiträge
    (Arbeitnehmeranteile) reichen in der Regel aus, um die volle Förderung zu
    erhalten.





    Alle wichtigen Informationen zur
    Riester-Förderung sind im Merkblatt 15 zusammengefasst.



    Das Verfahren wird darin unter Nr. 7
    beschrieben.



    ...

  • vorab: warum machst du eigentlich solche riesigen Abstände und Zeilensprünge mitten im Satz? Deine Fragen sind damit sehr schwierig im Kontext zu lesen.


    Wenn du die Mitteilung der Bayerischen Versorgungskammer liest, ergibt sich doch die Antwort. Dort steht doch eindeutig, dass du keinen Riestervertrag abgeschlossen hast sondern es sich um eine Pensionskasse handelt. Daher musst du auch dort deine Einträge machen.
    Ich würde die Eingaben daher machen unter Sonderausgaben - Versicherungen und Altersvorsorge - Altersvorsorge ("Riesterrente") - Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeversicherungen - Weitere Angaben zu Rentenversicherungen unter freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen eintragen. Dies ist zwar nicht ganz korrekt (da die Versorgungskammer keine der aufgeführten berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist), aber nur hier würde es zumindest vom Wesen her passen.
    Warum hier keine extra Eingabemöglichkeit besteht, weiß ich nicht.
    Ich würde bei Abgabe der Erklärung die Unterlage der Versorgungskammer mit beifügen zur Erläuterung.
    Die Erläuterungen sprechen allerdings nur von der steuerlichen Förderung - hierunter kann auch die Riesterzulage gemeint sein, und die muss gesondert beantragt werden. Insofern ist die von mir aufgezeigte Eingabemöglichkeit wahrscheinlich nur behelfsmäßig.


    Sprich doch hier mit deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt - der muss dir Auskunft geben.


    babuschka