Hallo,
meine Frau hatte Einkünfte aus Spanien, welche unter einen DBA fallen. Diese Einkünfte wurden auch in den entsprechenden Sektionen angegeben, welche zu einer Berechnung von Einkünften unter Progressionsvorhalt geführt hat. Gebe ich nun jedoch zusätzlich die Einkünfte unter "Persönliche Daten -> Unbeschränkte Steuerpflicht -> Ausländische Einkünfte an, so tauchen diese zusätzlich im Progressionsvorbehalt auf, so dass die "ausländischen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt" viel zu hoch sind.
Müssen Einkünfte, die unter einem DBA erfasst wurden gleichzeitig unter Ausländischen Einkünften angegeben werden?
Vielen Dank