Einkommen nach DBA in Spanien und Persönliche Daten -> Auslandseinkünfte

  • Hallo,


    meine Frau hatte Einkünfte aus Spanien, welche unter einen DBA fallen. Diese Einkünfte wurden auch in den entsprechenden Sektionen angegeben, welche zu einer Berechnung von Einkünften unter Progressionsvorhalt geführt hat. Gebe ich nun jedoch zusätzlich die Einkünfte unter "Persönliche Daten -> Unbeschränkte Steuerpflicht -> Ausländische Einkünfte an, so tauchen diese zusätzlich im Progressionsvorbehalt auf, so dass die "ausländischen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt" viel zu hoch sind.


    Müssen Einkünfte, die unter einem DBA erfasst wurden gleichzeitig unter Ausländischen Einkünften angegeben werden?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuervordrucke und entsprechend auch die Steuerprogramme lassen die Eingabe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte an verschiedenen Stellen zu. Gibt man diese also an verschiedenen Stellen ein, so wird natürlich der doppelte Betrag bei der Steuerberchnung berücksichtig. Das sollte sich auch ganz leicht den Erläuterungen zur Steuerberechnung bzw. den Anlagen zu den Vordrucken entnehmen lassen.