Abweichungen beim Vergleich der Programmberechnung und Finanzamtsbescheid

  • Hallo...
    Bei meiner ESt. 2013 liegt ein riesiger Unterschied zwischen dem was das WISO Programm berechnet hat (Erstattung von ca. 2.200 €) und was im Bescheid des Finanzamts steht (Nachzahlung ca. 525 €). Ich versuche mit der Prüfung des Bescheids im WISO zu erkennen wie das sein kann, und wo der Fehler liegt. Ich mache das aber zum ersten mal, und daher gibt es einige offene Fragen....


    Die Größe des Unterschiedes lässt mich vermuten, daß die ausländischen Steuern auf Kapitalerträgen (Land=Kanada und USA) nicht anerkannt wurden.


    Im Abschnitt "Berechnung der Steuern" habe ich in der Maske zur Berechnung der Einkommensteuer im Feld "Ausländische Steuern" den Wert 2.673 € eingetragen.

    Diesen Wert habe ich im Steuerbescheid dem Abschnitt "Berechnung der Einkommensteuer" entnommen.

    Dieser Wert passt auch nahezu dem was das WISO Programm kalkuliert hat.


    Im Abschnitt "Festsetzung und Abrechnung" wird in der Maske für das Feld "ab ausländische Quellensteuer nach ZIV" auf die Tabelle auf Seite 1 des Steuerbescheides verwiesen.

    Jedoch in dieser Tabelle finde ich leider keine Angaben zur ausländischen Quellensteuer.


    Im Steuerbescheid vom Finanzamt werden ausländische Steuern nur an der einen Stelle ("Steuerabzug für ausländische Einkünfte") bei der "Berechnung der Einkommensteuer" erwähnt.


    Hat das Finanzamt hier einen Fehler gemacht, oder habe ich evtl. etwas falsch eingetragen?


    Ich werde auf jedenfall Einspruch gegen den Bescheid einreichen, aber ich möchte schon verstehen woher diese Abweichung kommt.


    Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!

  • Danke für die ersten Hinweise.


    Ich habe den Papierbescheid des Finanzamts vorliegen. Dort sehe ich folgende Bemerkung:
    "Die ausländische Steuer auf die ausländischen Einkünfte wurde insoweit angerechnet als auf die ausländischen Einkünfte deutsche Einkommensteuer entfällt (§34c Abs. 1 und 6 EStG)."


    An anderer Stelle steht folgender Text:
    "Bei der Berechnung der Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte nach §32d Abs. 1 EStG. wurden die von Ihnen geltend gemachten anrechenbaren ausländischen Steuern in Höhe von 358 € berücksichtigt; ggf. konnte eine vollständige Anrechnung z.B. aufgrund vorhandener Verluste, nicht erfolgen."

    Wo diese 358 € herkommen ist mir nicht offensichtlich. Die von mir eingegebenen Zahlen sehen anders aus. Verluste habe ich auch nicht gehabt, also dürfte die anrechenbare Summe nicht verringert worden sein.


    Es besteht doch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada wie auch USA. Und da bereits in den Quellenländern die Steuer abgezogen wurde, müsste ich diese in der deutschen Steuererklärung wieder voll anrechnen können.


    Danke....