Haushaltsnahe Dienstleistungen - durch Eigentümer getragen

  • Frohe Weihnachten!


    Wo werden eigentlich die Anteile an den haushaltsnahen Dienstleistungen aufgeführt, die beim Eigentümer verbleiben. Z.B. Hausmeisterrechnungen, die für Zeiten des Leerstands einer Wohnung gelten?


    Ich bin gespannt auf Eure Antworten!

  • ... danke für die Antwort! Aber es beantwortet nicht das, was ich wissen wollte: Es geht mir nicht darum, wo ich haushaltsnahe Dienstleistungen übertragen kann (denn ich benutze nicht die Funktion "in Steuererklärung übertragen") - sondern mich interessiert, wo ich das in HV2015 finden kann. Für jeden Mieter erstelle ich mit der NK-Abrechnung ein Schreiben fürs Finanzamt, welche haushaltsnahen Dienstleistungen auf ihn entfallen. Wo kann ich dieses Schreiben - unabhängig von einer Übertragung in Anlage V - für mich einsehen - wo erkenne ich es in HV2015?

  • folge den Menüpunkten:


    Einnahmen / Ausgaben
    - Einnahmen / Ausgaben
    - Eingabe (hier hast du die Rechnung gebucht) scrolle runter
    - Angaben zu Aufwendung nach $ 35 a EStG (Anzahl: 0) drücke mit dem Mauszeiger rechts auf das Stiftsymbol

  • Michael, es ist ausgesprochen aufmerksam, wie Du Dich meinem Problem annimmst, aber ich denke fast, ich drücke mich zu umständlich aus:


    Ich suche Folgendes:


    Ich kann jedem meiner Mieter ein Ausdruck geben, in dem für ihn anfallende (nach seinem Anteil aufgeteilte) haushaltsnahe Dienstleistungen ausweisen kann. Ich weiss, wo ich das eingeben muss und ich weiss, wie ich das ausdrucken kann. Mich interessiert aber etwas anderes: Wenn eine Wohnung leer steht, dann trägt der Vermieter die Nebenkosten der Wohnung! Wenn also theoretisch eine Wohnung von zehn gleichen Wohnungen im Haus ein Jahr lang leer steht, dann müsste ich als Vermieter 1/10 der Nebenkosten - so z.B. auch der Hausmeisterkosten tragen. Für die neun Mieter kann ich ein Schreiben mit Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausdrucken - wo aber kann ich im Programm erkennen, was als Anteil für mich als Vermieter anfällt. Ich möchte doch diesen steuerlichen Vorteil gegenüber dem Finanzamt auch geltend machen, weil ich ja ein ganzes Jahr die Nebenkosten und damit auch die Hausmeisterkosten mit getragen habe.


    Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt!


    Danke für die Hilfe, Tom

  • Hier etwas ausführlicher zu meiner knappen Antwort vom 26.12.14


    Zitat

    Laufende Ausgaben sind Werbungskosten


    Laufende Ausgaben wie Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Treppenreinigung etc. dürfen Vermieter als Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen.
    Diese Möglichkeit ist allerdings ausdrücklich auf vermietete Immobilienteile beschränkt.


    Hier ist die Quelle zum nachlesen.

  • Das ganze geschieht unter:
    Kostenverteilung
    Verteilung der Kosten auf Eigentümer und Mieter


    du irrst dich - dies geht nur, wenn der Eigentümer in der Wohnung wohnt. Ansonsten sind alle Kosten (auch die als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzbaren Lohnkosten) als Werbungskosten für den Eigentümer ansetzbar. Der Ausweis bei einer vermieteten Wohnung (auch wenn es eine Eigentumswohnung ist) führt daher in die "Leere". Das wollte FB900 sagen. Da es sich im Threat um eine vermietete Wohnung handelt, war die Aussage von FB900 absolut richtig.


    nesciens

  • Mich hat einfach mal interessiert was haben mich 2 Monate Leerstand meine Wohnung an Umlagen gekostet.


    Dazu musst du einen neuen Mieter (Leerstand) am Folgetag einziehen lassen und bevor der neue Mieter einzieht wieder ausziehen lassen.


    Durch diese Angaben kann der Programm den Leerstand abrechnen, vorausgesetzt du hast die Zählerstände alle abgelesen und auch eingegeben. Nimm am besten den Assistenten für Mieterwechsel, dort findest Du auch Erläuterungen.


    Ich hoffe ich konnte die helfen.


    Beste Grüße


    Pisti ;)

  • @ Pistenschreck


    ... das ist die Antwort, die ich erwartete! Ich würde es auch so machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt!
    Leider finde ich diese Variante nicht besonders intelligent. Einen Dummy anzulegen, nur damit ich bestimmte Werte erlange ...


    Alle anderen Beiträge sind an "meinem" Thema vorbei und ich zweifle an mir, dass ich fähig bin, ein Problem zu schildern.


    Danke für alles!

  • @ FB900


    ... wie ich die Kosten absetzen kann, war nicht meine Frage, sondern wo ich im Programm erkenne, wie hoch die Kosten waren, die ich als Vermieter getragen habe ...


    @ blumenmeer1


    unter Kostenverteilung finde ich keine Möglichkeit - kannst Du den Weg genauer beschreiben?


    Danke, an Euch beide!

  • Zitat

    @ FB900


    ... wie ich die Kosten absetzen kann, war nicht meine Frage, sondern wo ich im Programm erkenne, wie hoch die Kosten waren, die ich als Vermieter getragen habe ...


    Im Programm wirst du es nicht erkennen.


    Als Vermieter trägst du nur die "nicht umlagefähigen Kosten" und das wird doch auf der Abrechnung ausgewiesen.

  • Guten Morgen Michael, es geht nicht um umlagefähig und nicht umlagefähig, es geht auch nicht um "wo kann ich das in ein Formular übertragen" und auch nicht um "wie kann ich das absetzen" sondern um:


    Ich als Vermieter trage bei Leerstand einen Teil der Hausmeisterkosten selbst. Das sind für mich als Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen. Wo kann ich erkennen, wieviel ich als Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen gezahlt habe?


    Der Ansatz von Pistenschreck ist gut - einen Dummy anzulegen und diesen auszuwerten - ich würde aber gern eine bessere Lösung wissen. Den Ansatz von blumenmeer1 kann ich nicht nachvollziehen, da bei "Kostenverteilung" bei mir nur "Angaben zur Heizkostenabrechnung" und "Verteilung der Kosten laut Abrechnung auf die Mieter" als Auswahlpunkt existiert - also nirgends eine Möglichkeit, den Anteil des Vermieters an den haushaltsnahen Dienstleistungen zu erkennen!


    Wenn ich es mir recht überlege, dann müsste das ja tatsächlich finanzamttechnisch in ein Formular übertragen werden (wenn das Programm genau arbeitet). Wenn es also so ist, dann müsste ich es auch im Programm auslesen können (ohne einen Dummy anzulegen)?


    Nur noch kurz ein vereinfachtes Beispiel zu meiner Frage:


    Ich zahle 1000 Euro / Jahr an eine Hausmeisterfirma. Wegen 10% Leerstand im Haus im ganzen Jahr muss ich also 100 Euro dieser 1000 Euro selber tragen. Für die 900 Euro, die ich auf die Mieter umlege, können diese 20% als haushaltsnahe Dienstleistung gegenüber dem Finanzamt gelten machen - ich muss doch theoretisch die restlichen 100 Euro - davon 20% gelten machen können. Für die Mieter kann ich im Programm ein Schreiben erzeugen - wo aber sehe ich den auf mich entfallenden Wert?


    @ neseciens


    ... das mit den Werbungskosten geht in Ordnung, aber der Vorteil der gesondert abziehbaren haushaltsnahen Dienstleistungen (20%) steht mir als Eigentümer obendrauf zu. Aus meiner Sicht ist es unerheblich, ob ich in meinem selbst bewohnten Haus eine haushaltsnahe Dienstleistung in Anspruch nehme und hiervon 20% in Anrechnung bringe oder ob ich bei Leerstand meines Mietshauses die haushaltsnahen Dienstleistungen für den auf mich entfallenden Teil in Ansatz bringe - natürlich nach oben gekappt! Oder irre ich mich?

  • ... das mit den Werbungskosten geht in Ordnung, aber der Vorteil der gesondert abziehbaren haushaltsnahen Dienstleistungen (20%) steht mir als Eigentümer obendrauf zu. Aus meiner Sicht ist es unerheblich, ob ich in meinem selbst bewohnten Haus eine haushaltsnahe Dienstleistung in Anspruch nehme und hiervon 20% in Anrechnung bringe oder ob ich bei Leerstand meines Mietshauses die haushaltsnahen Dienstleistungen für den auf mich entfallenden Teil in Ansatz bringe - natürlich nach oben gekappt! Oder irre ich mich?


    nein - da liegst du völlig falsch! Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du nur im selbst bewohnten Eigentum geltend machen (da sonst doppelt wegen der Berücksichtigung als Ausgaben im Rahmen der Vermietung) oder als Mieter in der Höhe, die dein Vermieter bescheinigt.

    • Offizieller Beitrag


    nein - da liegst du völlig falsch! Haushaltsnahe Dienstleistungen kannst du nur im selbst bewohnten Eigentum geltend machen (da sonst doppelt wegen der Berücksichtigung als Ausgaben im Rahmen der Vermietung) oder als Mieter in der Höhe, die dein Vermieter bescheinigt.

    Sehe ich einkommensteuerlich ebenso, da ja wohl zweifelsfrei weiterhin Vermietungsabsicht besteht (§ 35a Absatz 5 Satz 1 EStG). Von der Software WISO Hausverwalter habe ich keine Ahnung.

  • Zitat von astorx

    Ich zahle 1000 Euro / Jahr an eine Hausmeisterfirma. Wegen 10% Leerstand im Haus im ganzen Jahr muss ich also 100 Euro dieser 1000 Euro selber tragen. Für die 900 Euro, die ich auf die Mieter umlege, können diese 20% als haushaltsnahe Dienstleistung gegenüber dem Finanzamt gelten machen - ich muss doch theoretisch die restlichen 100 Euro - davon 20% gelten machen können. Für die Mieter kann ich im Programm ein Schreiben erzeugen - wo aber sehe ich den auf mich entfallenden Wert?


    Im Programm wirst du es nicht sehen, auch nicht auf der Abrechnung.
    Du setzt Anteilig 100% an, da diese Kosten Webungskosten sind. Also 100€


    Zitat von Quelle n.tv

    Laufende Ausgaben sind Werbungskosten


    Laufende Ausgaben wie Schuldzinsen, Abschreibungen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Treppenreinigung oder Hausversicherungen dürfen Vermieter als Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Diese Möglichkeit ist allerdings ausdrücklich auf vermietete Immobilienteile beschränkt. "Wenn ein Zweifamilienhaus zur Hälfte selbst genutzt und zur anderen Hälfte vermietet ist, können nur die Kosten für den vermieteten Teil abgesetzt werden", sagt Schwenker. Auch bei finanziellen Einbußen hilft die Staatskasse: Werbungskosten könnten bei Leerstand grundsätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.

  • Im Prinzip richtig, aber halt nur im Prinzip:
    In Zeile 13 des Formulars V "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen" werden 900,00 € eingetragen. In Zeile 46 auf der Rückseite des genannten Formulars werden die Aufwendungen in Höhe von 1.000,00 € (und natürlich auch die anderen) geltend gemacht.
    Kommt unter dem Strich - Zeile 23 - natürlich zum gleichen Ergebnis.
    Dass keine Möglichkeit besteht zusätzlich den Betrag auch noch als haushaltsnahen Dienstleistungen anzusetzen bzw. von der Steuerschuld direkt abzuziehen, wurde bereits ausgiebig erläutert.


    -Hi

  • ... jetzt kommen wir in die richtige Richtung! Danke für Eure Antworten. Ihr meint also, man könne die haushaltsnahen Dienstleistungen nicht absetzen. Klingt im ersten Moment logisch, aber ich bin doch quasi wie ein Selbstbewohner zu behandeln - für die Zeit des Leerstands, weil ich doch die Nebenkosten wie ein Selbstbewohner leiste (melde Strom der Leerwohnung auf meinen Namen an)?!? Ich will mir gar nicht erst die Mühe machen, auszurechnen, ob der Vorteil der Abrechenbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen höher ist, als die Absetzbarkeit in Werbungskosten. Überlegt mal: Wenn die haushaltsnahen Dienstleistungen 1000 Euro ausmachen und es steht eine Wohnung ein Jahr lang leer, dann gewinnt nur das Finanzamt, weil eigentlich absetzbare Leistungen wegen Leerstands um diesen gekürzt werden - es müssen in Summe 20% gegenüber dem Finanzamt angesetzt werden können und nicht nur 18% - das widerspricht irgendwie meinem Rechtsempfinden!


    Im Übrigen: Tatsächlich kann ich nur 100 Euro in Ansatz bringen - weil wie oben richtig bemerkt - es verrechnet wird mit den Einnahmen durch die Mieter (Umlage). Diese 100 Euro würden im Zweifel nur mein zu versteuerndes Einkommen mindern - was einen Fliegenschiss ausmachen würde und keinesfalls die 20 Euro Abzug von meiner Steuerschuld ausmacht. Und wir gehen hier nur von 1000 Euro / Jahr und Haus aus.
    Bei nicht umlagefähigen, haushaltsnahen Dienstleistungen bin ich vollkommen Eurer Meinung!


    Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!


    Tom