gesetzliche Rücklage - Korrektur

  • Hallo zusammen,


    mit Weihnachten steht für unsere kleine UG auch der Jahresabschluss vor der Tür und ich schlage mich mit den Buchungen zur gesetzlichen Rücklage (25%) rum.
    Ich arbeite mit der Wiso Buchhaltung und dem SKR03.
    Dazu 2 Fragen:


    1. Meint 25% vom Gewinn, 25% vom Jahresüberschuss laut GuV?
    2. Kann man die Vorgänge wie folgt buchen?
    a) in 13/14: 2496 an 0846 (Einstellungen in die gesetzliche Rücklage ) an (Gesetzliche Rücklage)
    b) in 1/15: 0860 an 2496 (Gewinnvortrag vor Verwendung) an (Einstellungen in die gesetzliche Rücklage)
    c) und 0846 an 0860 und 2735 (Gesetzliche Rücklage) an (Gewinnvortrag vor Verwendung) und (Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) analog zu den Steuerrückstellungen


    Danke für eure Unterstützung und weiterhin besinnliche Tage


    cirre

  • Hallo cirre,


    Antwort a) ist die einzig richtige, da du gesetzlich verpflichtest bist, bis zum Erreichen der Eigenkapitalgrenze die Zuführung aus dem Gewinn des laufenden Jahres zu machen. Im neuen Jahr wird die Rücklage über das Eröffnungsbilanzkonto gebucht (müsste automatisch erfolgen), eine Rückbuchung über das Zuführungskonto würde der gesetzlichen Vorschrift zuwider laufen (da dies dann eine Auflösung wäre). Die Rücklage soll das Eigenkapital stärken und wird wie dieses vorgetragen.
    Du kannst im nächsten Jahr daher maximal den um die Zuführung geminderten Gewinn entnehmen.


    babuschka