Betriebseinnahmen nicht steuerbar § 19 Abs. 3 UStG

  • Ich möchte in der Anlage EÜR 2013 die Zeile 10 "Betriebseinnahmen davon nicht steuerbar Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG" befüllen, finde aber in WISO Steuersparbuch 2014 die richtige Maske nicht. Wer kann mir helfen ?

    • Offizieller Beitrag

    Das ergibt sich aus Deinen erfassten Betriebseinnahmen doch automatisch.



    Wenn Du in der Formularansicht in die Kennziffer in Zeile 10 klickst, führt Dich das Programm automatisch in den Eingabebereich.

    • Offizieller Beitrag

    Ist für G und S kein Unterschied in der Darstellung:



    Du Befindest Dich laut Screen allerdings nicht in der Eingabemaske zur regulären EÜR, sondern bei der "vereinfachten" Erfassung der nebenberuflichen Einkünfte. Und die landen dann da in der Anlage EÜR, wo sie auch hingehören (i.d.R. nicht Zeile 10).


    Du solltest mal klarstellen, welcher Art Einnahmen Du überhaupt angeben möchtest und in welchem Zusammenhang Du in der EÜR zur ESt den § 19 Abs. 3 UStG abgebildet sehen möchtest. Diese Vorschrift des UStG ist übrigens nur für die Berechnung des Gesamtumsatzes i.S.d. Vorschrift maßgeblich und stellt keine eigene Steuerbefreiungsvorschrift des UStG dar.

  • Hallo Bernie,


    wenn du auf den Bleistift hinter dem Eingabefeld klickst, bekommst du doch eine Eingabemaske. Du kannst den Wert aber auch direkt in das Feld schreiben. Muss aber nur befüllt werden, wenn solche Umsätze überhaupt getätigt wurden, da hier - wie von miwe4 schon gesagt - die Kleinunternehmergrenze ermittelt werden soll. Für die EÜR hat diese Angabe keine Auswirkungen ...


    babuschka

    • Offizieller Beitrag

    Kann man diese Eingaben auch für selbständige nebenberufliche Einkünfte im Programm machen ?

    Wozu?


    Du solltest mal klarstellen, welcher Art Einnahmen Du überhaupt angeben möchtest und in welchem Zusammenhang Du in der EÜR zur ESt den § 19 Abs. 3 UStG abgebildet sehen möchtest.

  • Hallo Bernie_2,


    sicher ist dies möglich, aber weisst du überhaupt, welche Umsätze im § 19 Abs. 3 UStG genannt werden? Darauf zielt die Frage von miwe4 ab, da eine Angabe nur notwendig ist, wenn in deinen Umsätzen, die du in der Gesamtzeile angibst, solche Umsätze enthalten sind. Also vielleicht erst einmal prüfen
    (3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten
    steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender
    Umsätze:

    1.
    der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
    2.
    der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.


    Den gesamten Text des Umsatzsteuergesetzes kannst du hier finden:
    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html


    babuschka