Erwerb Eigentumswohnung: Anschaffung in 2015, Ausgaben jedoch in 2014

  • Hallo,


    Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung:
    Kaufpreis wurde am 29.12.14 bezahlt. Lastenwechsel (=Anschaffung) erfolgt aber erst zum 1.1.15


    Gebe ich das nun im "Sparbuch" ein, erhalte ich die Fehlermeldung, daß für die AfA das Datum in 2014 liegen muß.


    Wenn diese Fehlermeldung zutreffend sein sollte, frage ich mich, wie ich die Ausgaben aus 2014 im Programm sonst "unterbringen" muß.


    Kann mir da jemand helfen?


    Gruß
    Planck

  • Die Anschaffungskosten sind zeitanteilig über die Abschreibungsdauer zu verteilen. Da der Übergang von Nutzen und Lasten auf Sie erst zum 01.01.2015 erfolgt, kann die Abschreibung auch erst ab 2015 berechnet werden. Dies versucht das Programm Ihnen zu sagen. Die Anschaffungskosten also erst in der Veranlagung 2015 ein-/angeben.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Das verstehe ich vom Ansatz her auch; aber widerspricht das nicht dem "Zufluß-Abfluß-Prinzip" bei § 4 Abs. 3 EStG? Denn die Ausgaben hatte ich in 2014 und müßte sie daher nach dieem Grundsatz doch in 2014 als (vorgezogene) Kosten geltend machen (können) - oder habe ich da einen Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Einfach das Anschaffungsdatum freilassen und nur Vertragsdatum eintragen, da ja keine AfA zu berücksichtigen ist (wofür u.a. das Anschaffungsdatum wichtig wäre). Etwaige Prüfhinweise des Programms mit OK bestätigen. Der ELSTER-Versand ist dann problemlos möglich, habe ich gerade einmal mit Steuer-Sparbuch 2014 und ESt2013 im Testversand getestet.