Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2014

  • Ich möchte die WEG- und NK-Abrechnung über den Zeittraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 erstellen.
    Es erscheint jedoch folgende Fehlermeldung:


    Abrechnungszeitraum noch nicht verfügbar


    Sie können mit dem WISO Hausverwalter 2014 keine Abrechnung für Abrechnungszeiträume, die über den 30.12.2014 hinausgehen, erstellen!
    Tipp: Sie können aber bereits alle Buchungen und Sollstellungen für den kommenden Abrechnungszeitraum durchführen. Um die Abrechnung zu erstellen erwerben Sie bitte die neue Jahresversion.
    Im folgendem Gebäude geht der Abrechnungszeitraum über den 30.12.2014 hinaus:

    • WEG XY-Straße
      Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung: 01.09.2014 - 31.12.2014


    Meine Frage:
    Warum kann ich nur bis zum 30.12.2014 abrechnen? Gebe ich den 30.12. als Enddatum ein, so entsteht eine falsche Abrechnung, da dann ja bei allen Positionen mit Gültigkeitszeitraum 31.12.2014 ein Tag im ARZ fehlt und somit tatsächlich zu wenig auf die Mieter umgelegt wird.
    Es kann doch nicht sein, dass ich schon Hausverwalter 2015 kaufen muss, um bis zum 31.12. abrechnen zu können?

  • Vielen Dank für die Info. Stimmt, ich habe HW2014.


    Die Version habe ich im Mai 2014 gekauft, da ich für Abrechnungssjahr 2014 erstmalig die WEG-Abrechnung per Software machen wollte und das ganze Jahr über schon alle Kontobewegungen eingeben wollte. HW2015 gab es damals noch gar nicht. Nun lese ich, dass ich dafür eine weitere Lizenz kaufen muss. Das ist ärgerlich.

  • Mir geht es da wie melchers. Ich habe auch das 2014er Programm gekauft in der Voraussicht, damit die NK-Abrechnungen machen zu können. Nun muss ich erstmal die neue Version kaufen um die Abrechnungen machen zu können... finde ich auch ärgerlich. Denn dann hätte ich das ganze auch nachträglich eingeben können...

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch noch versteht was er gelesen hat, ist noch besser dran. :D
    Auf der Verpackung bzw. in der Beschreibung auf der Homepage ist das ganz klar ersichtlich.
    "Umsatzpflichtige Gewerbeobjekte, Mehrfamilienhäuser u.v.m. • Buchführung
    ganz einfach: Einnahmen und Ausgaben korrekt verbuchen •
    Abrechnungsjahr 2012/2013 (Alle Zeiträume, die in 2012/2013 beginnen und
    max. 365 Tage umfassen)"
    Quelle [http://www.amazon.de/Buhl-Data-Service-KW42200-Hausverwalter/dp/3866214235/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1420466800&sr=8-2&keywords=wiso+hausverwaltung+2013]


    -Hi

  • Also jeder gute Softwarehersteller (ich bin selber einer) weiß, dass der Spruch "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" ein Relikt aus den 90ern ist. Den sollte man nicht mehr verwenden. Wenn man HW2014 installiert, wird man sicher recht intensiv darauf hingewiesen, dass HW2014 für die Abrechnung in 2013 gedacht ist. Wenn man aber zunächst einige Monate die Testversion nutzt und erst dann aus dem Programm heraus die Vollversion freischaltet, um eine Abrechnung auch ausdrucken zu können, dann wird es rar mit den ersichtlichen Beschreibungen.

  • melchers
    Ja, ja, Lesen ist ein Relikt aus grauer Vorzeit, das nicht mehr zeitgemäß ist.
    Was soll ein Softwareanbieter deiner Meinung nach dennn machen, um die Leistung seines Produktes kenntlich zu machen? Aufgabe eines Hausverwalters im Jahr 2015 ist neben vielem anderen, die Kommunikation mit Mietern, Vermietern und Handwerkern. Buchung von Kontenbewegungen etc. Außerdem gehört zu seinen Aufgaben die Erstellung der Abrechnung für Mieter und Eigentümer, und zwar die der letzten Abrechnungsperiode. Und die ist nun mal die aus 2014. Das Softwareprodukt Hausverwalter 2015 dekt genau dieses Anforderungsprofil ab und sogar noch mehr: Die Abrechnungen 2013 und 2012.
    Nicht zu lesen, was auf einer Produktverpackung steht bzw. dies dem eigenen Vergessen preis zu geben geht meiner Meinung nach mehr in diese Richtung: http://www.aphorismen.de/zitat/95092


    -Hi