Laufende Abschreibungen nach überschreiten der Kleinunternehmer grenze

  • Hallo zusammen,


    mit dem Jahreswechsel werde ich die Kleinunternehmerregelung aufgrund Überschreitung der Umsatzgrenze verlassen. Da ich noch laufende Abschreibungen habe, stellt sich
    für mich folgende Frage:


    Lasse ich die Abschreibung
    [Bruttobetrag] einfach weiterlaufen, oder


    muss ich nun
    anteilig den Nettobetrag weiter abschreiben und den
    Umsatzsteueranteil in der Umsatzsteuervoranmeldung
    berücksichtigen.


    Beispiel:
    Anschaffungsdatum April 2014
    Kosten 620 € brutto
    2013 120,56 € incl. MwSt.
    2014 206,67 €
    incl. MwSt.
    2015 ? den vorjahresbetrag also 206,67 € oder den um
    die MwSt. reduzierten Betrag?


    Danke für eure Unterstützung.

  • Bitte beachten Sie bei einem Wechsel von der Kleinunternehmerschaft hin zur Regelbesteuerung zunächst die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (sowie die §§ 44, 45 UStDV).


    Für Ihre Abschreibungen auf die vor dem Wechsel angeschafften Wirtschaftsgüter ergibt sich jedoch durch die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG keine Änderung, da gem. § 9b Abs. 2 Satz 2 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten kosten durch die Vorsteuerberichtigung nicht mehr geändert werden.