Allianz RiesterRente Eingabe in Steuersparbuch

  • Hallo,


    bringt es mir Vorteile, diesen Vertrag irgendwo einzugeben in Wiso?
    Ich habe meine Schwester auch dieses Programm empfohlen, jetzt weiß ich allerdings nicht, ob ich dies in Wiso Steuersparbuch 2014 hinterlegen soll.
    Wir machen gerade Einkommenssteuer für 2013.


    Zu beachten ist der rote Kasten.

  • Hallo kenduron,


    pauschal lässt sich ohne weitere Info nicht sagen, ob es sinnvoll/notwendig ist deinen Riester-Vertrag in der Steuererklärung anzugeben. Falsch ist es i.A. nicht. Wichtiger ist - hast du ja gemacht - die Zulage zu beantragen. Probiere es doch einfach aus, ob sich eine niedrigere Steuerlast ergibt.


    Einzutragen ist der Riestervertrag unter Allgemeine Ausgaben/Versicherungen und Altersvorsorge/Altersvorsorge("Riester-Rente").


    Viele Grüße
    Rautka

    • Offizieller Beitrag

    bringt es mir Vorteile, diesen Vertrag irgendwo einzugeben in Wiso?

    Wie Rautka schon sagte: einfach eintragen und schauen, was bei rauskommt. Schaden kann es jedenfalls nicht und nennenswerte Mehrarbeit hast Du damit auch nicht.


    Ich habe meine Schwester auch dieses Programm empfohlen, jetzt weiß ich allerdings nicht, ob ich dies in Wiso Steuersparbuch 2014 hinterlegen soll.

    Ich verstehe nicht ganz, was Deine Schwester damit (mit dem Frage, ob Riester erfasst werden soll) zu tun hat?


    Zu beachten ist der rote Kasten.

    Ich habe den Scan entfernt. Das stehen personenbezogene Daten drin, die nicht ins Netz gehören.

  • Durch die Eingabe der Daten in das Programm wird in der Anlage AV angegeben, dass ein Riester-Rentenvertrag besteht, so dass das Finanzamt prüfen kann, ob ein Sonderausgabenabzug der Riester-Beitragszahlungen möglich ist (Zulage ist kleiner als Steuerminderung), was zu einem geringerem zu versteuerndem Einkommen führt. Es ist daher durchaus empfehlenswert, die Daten anzugeben.


    Wichtig ist ausschließlich, dass in der Anlage Vorsorgeaufwand erscheint, dass ein solcher Vertrag besteht. Die Angabe der tatsächlich gezahlten Beiträge ist nur für die Berechnung der Steuern durch das Programm relevant. Die geleisteten Zahlungen erhält das Finanzamt durch eine elektronische Meldung, auf Grund derer sie die Berechnung durchführt.