Kontenzuordnung im Rahmen der EUR

  • Guten Abend,


    ich bin als Dozent Freiberuflich als Kleinunternehmen nebenher tätig.
    Bislang klappte das zuordnen der Kosten nach Ausgaben, Einnahmen etc. ganz gut.
    dieses Jahr habe ich 2 Positionen wo ich mir nicht ganz so sicher bin ob die in der Kostenstelle 4630 (Geschenke abzugsfähig...) richtig aufgehoben sind.
    - Das eine sind klein Aufmerksamkeiten zu Weihnachten an die Auftraggeber des Laufenden Jahres (12x 5€)
    - und das andere ist ein kleines Taschengeld (15€) an ein Kindermodel im Rahmen einer Schulung (jedoch gibt es dafür keinen Beleg)


    wie Stellt man diese Ausgaben am Geschicktesten in die EUR mit ein?
    Danke für die Information ?(

  • Hallo mboh,


    wo willst du die Eingaben machen? Davon hängt u. U. ab, welche Konten du benutzen kannst (im ESt-Modul unter freiberuflicher Tätigkeit oder im EÜR-Modul).


    Die Aufmerksamkeiten sind Geschenke, auch abziehbar, da unter 10 Euro. Alternativ (zumindest im EÜR-Modul) wäre auch 4653 Aufmerksamkeiten denkbar, aber 4630 ist nicht verkehrt.
    Bei dem "Taschengeld" handelt es sich m. E. nach um sonstige betriebliche Aufwendungen (kein Lohn/Gehalt), Konto 4900. 4780 Fremdarbeiten würde ich hier nicht sehen, alternativ eventuell 4600 Werbekosten.


    nesciens

  • Nee den teil mit der Freiberuflichen Tätigkeit geht nicht da ich Als Dozent nicht in Schulen oder so unterwegs bin sondern in Betrieben und Da ich eine Steuernummer benötigte laufe ich dahher als "Kleinunternehmen im sinne...." zwar UST-Frei aber eben mit der EÜR
    meine nebenberuflichen Geschichten dahher (Leider sonst wäre da ja auch der Freibetrag für Dozenten und co.) alles direkt im EÜR Modul


    Werde die Positionen mal auf die anderen Konten umswitchen, Bei Dem Taschengeld bin ich gespannt brauche ich auf der 4900 nicht dann einen Beleg oder so?


    Guten Rutsch euch

    • Offizieller Beitrag

    den teil mit der Freiberuflichen Tätigkeit geht nicht da ich Als Dozent nicht in Schulen oder so unterwegs bin sondern in Betrieben

    Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Es können dennoch Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S. § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG gegeben sein.

  • zur freiberuflichen Tätigkeit hat miwe4 schon die richtige Antwort gegeben. Auch als Freiberufler kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen, weil das eine die Einkommensteuer betrifft (freiberufliche Tätigkeit) und das andere die Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)

    Werde die Positionen mal auf die anderen Konten umswitchen, Bei Dem Taschengeld bin ich gespannt brauche ich auf der 4900 nicht dann einen Beleg oder so?

    ja - aber hier dürfte ein Eigenbeleg ausreichend sein ...

    Guten Rutsch euch

    dir auch und viel Erfolg beim Buchen

  • Ohweh
    Jetzt steh ich aber auf dem Glatteis mit Vielen ??? um mich herum.
    Ich hatte damals bei Finazbeamten und Steuerberater rückgefragt wie das alles genau anzugeben ist.


    Ich dachte (auch gerade noch mal in der EstErklärung von 2013 nachgesehn) dass WISO die Daten die ich bezüglich dem Nebenerwerb im EÜR Bereich führe dann für mich am optimalsten übernimmt?!?!
    Da ich ja Einkünfte und auch entsprechende Ausgaben habe wurde damals alles über die EÜR begonnen... so dass am Jahresende der Reinverdienst übrig bleibt der dann versteuert werden muss.
    Umsatzsteuermäßig bin ich ja über die Kleinunternehmerregelung beffreit bis zu einem Gewinn Von XXX€/Jahr
    Steuermäßig wird ab 400€ Gewinn oder So versteuter mit enstspr. zutreffenden Steuersatz
    (War da nicht auch mal irgendwas mit einem Est-Freibetrag bis zu 2.XXX €/Jahr Einkünften bei irgend einer Nebenerwebskontellation?)
    Sorry

    • Offizieller Beitrag

    Umsatzsteuermäßig bin ich ja über die Kleinunternehmerregelung beffreit bis zu einem Gewinn Von XXX€/Jahr

    Nööh, nicht Gewinn, sondern Umsatz.


    (War da nicht auch mal irgendwas mit einem Est-Freibetrag bis zu 2.XXX €/Jahr Einkünften bei irgend einer Nebenerwebskontellation?)

    Aber nicht neben tatsächlichen Betriebsausgaben und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Ich hatte damals bei Finazbeamten und Steuerberater rückgefragt wie das alles genau anzugeben ist.
    [...]
    Da ich ja Einkünfte und auch entsprechende Ausgaben habe wurde damals alles über die EÜR begonnen... so dass am Jahresende der Reinverdienst übrig bleibt der dann versteuert werden muss.

    Der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit ist einkommensteuerpflichtig. Die Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Gewinns erfolgt über die Bilanzierung (§§ 4, 5 EStG), wenn nicht die Gewinnermittlung per EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) gewählt wurde. Beide Gewinnermittlungsarten ergeben beim Totalgewinn dasselbe Ergebnis, können sich aber in den Jahren zuvor unterschiedlich auswirken. Sie haben die Gewinnermittlung per EÜR gewählt. Dabei werden in einer einfachen Kalkulation die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Es gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Umsatzsteuerlich sind Sie aufgrund der geringen Umsätze Kleinunternehmer und haben auf diese Anwendung auch nicht verzichtet. Kleinunternehmer sind Sie aber nur im umsatzsteuerliche Sinne. Das Einkommensteuergesetz kennt keinen Kleinunternehmer.




    Die an das Kindermodel gezahlten Euro 15,00 sind bei Ihnen als normale Betriebsausgabe zu buchen. Ein Eigenbeleg ist grundsätzlich auch ein Beleg und wird grundsätzlich anerkannt. Eigenbelege sollten jedoch die Ausnahme bleiben. Bei dieser Höhe der Betriebsausgabe sollte das Ganze jedoch kein Problem darstellen.


    Die Streuwerbeartikel können wie von nesciens erklärt verbucht werden.

  • Ich dachte (auch gerade noch mal in der EstErklärung von 2013 nachgesehn) dass WISO die Daten die ich bezüglich dem Nebenerwerb im EÜR Bereich führe dann für mich am optimalsten übernimmt?!?!

    WISO Steuersparbuch übernimmt zwar die Daten aus der EÜR, aber nur die, die du eingegeben hast. Eine Prüfung auf "optimal" geht hier nicht, da die EÜR nicht optimiert werden kann (ohne an den Einnahmen und Ausgaben etwas zu ändern). Etwas anderes ist auch 2013 nicht erfolgt.


    Hoffentlich haben wir dich jetzt nicht noch mehr verwirrt - wenn doch, nachfragen.


    nesciens