Die Zahnarztrechnung wurde am 23.12.14 ausgestellt, traf am 31.12.14 bei mir ein, wurde am 31.12.14 online bezahlt und die Wertstellung wurde auf den 2.1.15 datiert.
Kann ich die Kosten noch in 2014 geltend machen, oder geht es erst 2015 ?
Wertstellung Gesundheitskosten
- zepkon
- Erledigt
-
-
Moin ...
Altes Jahr ( 10-Tage-Regelung )
Gruß Kuddel
-
Altes Jahr ( 10-Tage-Regelung )
Nein, keine regelmäßig wiederkehrende Leistung. M.E. zwingend 2015er ESt-Erklärung.
-
Wenn es sich nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt, wovon ich ausgehe, dann darf die Rechnung erst im neuen Jahr (2015) berücksichtigt werden.
-
Sag ich doch.
-
Gilt denn nicht der Zeitpunkt des Eingangs der Überweisung?
-
Da der 31.12. kein Bankarbeitstag ist, ist der 2.1. der Eingang der Überweisung bei der Bank und damit definitiv - wie von den anderen schon gesagt - eine Ausgabe im Jahr 2015. Um dies noch in 2014 unterzubringen, hättest du etwas früher überweisen müssen.