Weg zur Arbeitsstätte (nicht-selbständig) bei überwiegender freiberuflicher Tätigkeit mit eigenem Betriebswagen

  • Hallo liebe Experten,


    ich arbeite sowohl selbständig als nicht-selbstständig (50-50 Aufteilung). Mein Auto zählt zum Betriebsvermögen meiner selbstständigen Tätigkeit. Ich führe ein Fahrtenbuch. Die betriebliche Nutzung liegt bei etwa 70%. In den letzten Jahren habe ich immer die 1% Regelung genutzt. Da ich mir aber in 2013 ein hochpreisiges Auto zugelegt habe, wäre die 1%-Regelung dieses Jahr mit erheblichen finanziellen Nachteilen für mich verbunden. In meiner diesjährigen EÜR habe ich alle Fahrten zu meinem Arbeitgeber als Privatfahrt gezählt. Sind diese Fahrten in meiner Steuererklärung nun unter Werbungskosten absetzbar? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man das nicht machen darf. Kann diese Quelle aber nicht mehr finden. Für fundierte Infos bin ich dankbar!


    Grüße Kur

  • Bin die Tage zufällig über so eine Thematik in einem Umsatzsteuer-Kommentar gestolpert. Wenn man den Fall durchdenkt, dürfte er sich aber für das Ertragsteuerrecht vergleichbar lösen lassen. Also wenn ein nach der 1%-Methode angesetztes Betriebsfahrzeug auch noch für eine andere Tätigkeit, die der Einkünfteerzielung dient, genutzt wird, dann kann ist folgendermaßen zu verfahren:


    Die für die zweite Tätigkeit gefahrenen Kilometer stellen eine umsatzsteuerpflichtige Nutzung dar, sind also entsprechend als USt-pflichtige Entnahme zu buchen. Im Rahmen der anderen Tätigkeit steht in gleicher Höhe ein Werbungskosten/Betriebsausgaben- und ggf. Vorsteuerabzug zu. Bei Ihnen, wegen Arbeitnehmertätigkeit, logischerweise kein Vorsteuerabzug, also nur der Werbungskostenabzug nach den allgemeinen Regeln.


    Für Nutzung von einem Kfz in verschiedenen Vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben lässt die Finanzverwaltung noch eine abweichende Verfahrensweise zu, auf die ich jetzt aber nicht näher eingehe.