Hallo liebe Experten,
ich arbeite sowohl selbständig als nicht-selbstständig (50-50 Aufteilung). Mein Auto zählt zum Betriebsvermögen meiner selbstständigen Tätigkeit. Ich führe ein Fahrtenbuch. Die betriebliche Nutzung liegt bei etwa 70%. In den letzten Jahren habe ich immer die 1% Regelung genutzt. Da ich mir aber in 2013 ein hochpreisiges Auto zugelegt habe, wäre die 1%-Regelung dieses Jahr mit erheblichen finanziellen Nachteilen für mich verbunden. In meiner diesjährigen EÜR habe ich alle Fahrten zu meinem Arbeitgeber als Privatfahrt gezählt. Sind diese Fahrten in meiner Steuererklärung nun unter Werbungskosten absetzbar? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man das nicht machen darf. Kann diese Quelle aber nicht mehr finden. Für fundierte Infos bin ich dankbar!
Grüße Kur