gemeinsam genutzte Arbeitsmittel

  • Hallo,
    ich benutze meinen Laptop / Fahrzeug / Handy


    1. beruflich (in der Festanstellung) (60%)
    2. fürs Gewerbe (Ust-Pflichtig) (30%)
    3. für die freiberufliche Tätigkeit (Ust-Pflichtig) (5%)
    4. Privat (5%)


    Ich habe gerade meine EK Steuer Erklärung in WISO MAC angefangen, dort gebe ich ja diese Dinge als Arbeitsmittel ein, bzw. werden sie ins Anlagenverzeichnis eingelistet aus denen sich dann u.a. auch die Abschreibungsraten ergeben. Aber gebe ich nun den Brutto oder Netto Betrag als Grundlage für die Berechnungen an? Beim Gewerbe ziehe ich ja die Vorsteuer raus, aber bei der beruflichen Nutzung? Was mache ich da mit der Vorsteuer?
    Da stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch.


    Wenn ich die Dinge jetzt aufteile, werden die dann bei der Berechnung der EÜR automatisch schon berücksichtigt?


    Danke für Eure Hilfe.

  • Hallo,


    dazu ist zunächst zu klären, wo die Gegenstände (Telefon, PC, Auto) "bilanziert" werden (d.h. Privatvermögen oder gewillkürtes Betriebsvermögen). Entsprechend ist dann Vorsteuer abgezogen worden oder nicht. Die Leistungen sind dann entsprechend zu behandeln.
    Sind alle Gegenstände im Privatvermögen, sind Bruttopreise maßgeblich, der Abzug von Vorsteuer bei den Leistungen ist nicht möglich. Sind sie aber im Betriebsvermögen (bei 30% Gewerbe und 10% nebenberuflich würde ich diese dem Betriebsvermögen als gewillkürtes Betriebsvermögen durch eine Privateinlage zuordnen), sind gewerblich alle Vorsteuern abziehbar, die Nutzung im Nebenberuf wird mit Umsatzsteuer berechnet und dort wieder abziehbar (also Nullsummenspiel), privat wird die Umsatzsteuer berechnet (entspricht ja auch dem, was privat angesetzt werden kann) und geht damit brutto in die Werbungskosten (entsprechend dem vom Finanzamt akzeptierten Satz) ein.


    babuschka