Angabe Arbeitszimmer bei nicht ausschließlich beruflicher Nutzung und Durchgangszimmer

  • Hallo,
    die letzte Steuererklärung kam mit einer Ablehung des AZ zurück, konkret: "Die Kosten für das AZ können nicht berücksichtigt werden, da der Raum nicht ausschließlich für beruflich anzuerkennende Zwecke genutzt wird (keine Räumliche Abgrenzung zum Bereich, der vom Ehemann genutzt wird). Außerdem ist der Raum ein Durchgangszimmer zu privat genutzten Wohnbereichen, so dass die private Mitbenutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist."



    Durchgangszimmer zu Bad (Tür von Regalen verstellt) und Balkon. Nutzung nur zu 50 %, andere Fläche wird privat genutzt (Ehemann).



    Gibt es eine Möglichkeit diese Angaben zu umgehen. Die Nutzungsart hat sich nicht geändert.
    In der Steuererklärung wurde nur die 50 % Fläche als Nutzungs und Berechnungsfläche angegeben.

  • Können sie vielleicht erläutern warum das früher funktionierte und jetzt nicht mehr. Gibt es neue Bestimmungen und was genau muss dann eingehalten sein, damit ein AZ anerkannt wird?

  • Was ist dann das primäre Problem ?



    - Zimmer wird nicht alleine genutzt, also keine Bauliche Trennung - ließe sich prinzipiell ändern. Müsste ich halt mit dem Schreibtisch in ein anderes Zimmer ziehen.
    - Zimmer hat Durchgang zum Bad - nicht änderbar ohne bauliche Änderungen, wobei die Tür jetzt nicht nutzbar ist.
    - Zimmer hat Durchgang zum Balkon - keinesfalls änderbar.


    Die Tätigkeit meiner Frau ist in jedem Fall 100% beruflich. Was als Lehrer automatisch der Fall ist.

  • Das FA hat Dir die Gründe doch genannt.

    Schon klar. Aber mir ist nicht klar, wie ich "Außerdem ist der Raum ein Durchgangszimmer zu privat genutzten Wohnbereichen" genau deuten soll, deshalb meine Aufteilung in die drei Teilfragen. Wir ziehen in Absehbarer Zeit um und auch dort wird es einen Durchgang zum Balkon geben, allerdings zu keinem weiteren Zimmer. Es ist auch nicht der einzige Zugang zum Balkon. Ist das Zimmer dann wegen dem Balkon auch kein AZ mehr? Der Fall ist hier nicht mehr eindeutig für mich.

  • Es gibt mehrere Gründe - einmal sind Durchgangszimmer immer problematisch, zum anderen ist das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. Seit einigen Jahren gilt dies auch für Lehrer.


    Lies einmal nach
    http://www.steuernsparen.de/st…i/index.php/Arbeitszimmer
    Werbungskosten Arbeitszimmer ist Durchgangszimmer zum Arbeitszimmer des Ehepartners. Durchgang zum Badezimmer ist Grenzfall - dein FA scheint dies als schädlich (zusätzlich zu den anderen Gründen) anzusehen.


    Am besten sprichst du mit deinem Betreuer im FA, was konkret ansteht, falls es aus den Gründen im Bescheid nicht klar wird.