Hallo,
die letzte Steuererklärung kam mit einer Ablehung des AZ zurück, konkret: "Die Kosten für das AZ können nicht berücksichtigt werden, da der Raum nicht ausschließlich für beruflich anzuerkennende Zwecke genutzt wird (keine Räumliche Abgrenzung zum Bereich, der vom Ehemann genutzt wird). Außerdem ist der Raum ein Durchgangszimmer zu privat genutzten Wohnbereichen, so dass die private Mitbenutzung nicht von untergeordneter Bedeutung ist."
Durchgangszimmer zu Bad (Tür von Regalen verstellt) und Balkon. Nutzung nur zu 50 %, andere Fläche wird privat genutzt (Ehemann).
Gibt es eine Möglichkeit diese Angaben zu umgehen. Die Nutzungsart hat sich nicht geändert.
In der Steuererklärung wurde nur die 50 % Fläche als Nutzungs und Berechnungsfläche angegeben.