Wie wird die Warmmiete eingegeben

  • Hallo,


    ich habe eine Einliegerwohnung, dort wohnten meine Schwiegereltern drin. Nun ist sie frei, wird gerade renoviert und ich konnte sie kurzfristig ab ca. April vermieten.
    Ausgemacht wurde eine Warmmiete, also alle Nebenkosten sind enthalten.
    Im Moment habe ich die Testversion laufen, will dort die einzelnen Positionen einmal eingeben, damit ich ein "Gefühl" für das Thema bekomme. Bisher durfte ich nur die NK-Abrechnungen, meiner Töchter überprüfen :)


    Unter "Suchen" konnte ich leider keinen Beitrag finden. Wäre nett, wenn mir da einer eine Info geben könnte.


    Vorab herzlichen Dank.
    Rainer

  • Bei einem Zweifamilienwohnhaus, in dem der Vermieter gemeinsam mit dem
    Mieter jeweils eine Wohnung bewohnt, kann der Vermieter in der Miete die
    Heiz- und Warmwasserkosten berücksichtigen und eine Warmmiete vereinbaren. Ebenso kann er die übrigen Nebenkosten einbeziehen. Eine Nebenkostenabrechnung erübrigt sich. Dafür wird kein Nebenkostenabrechnungsproramm benötigt.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ich gebe blumenmeer1 Recht - bei einer Warmmiete ist der Hausverwalter nicht das geeignete Programm. Da keine Nebenkostenabrechnung notwendig ist (die Miete müsste - falls der HV verwendet wird - insgesamt als Miete eingetragen werden, Nebenkostenvorauszahlungen gibt es nicht), sollte m. E. die für die Einkommensteuer notwendige EÜR besser im Steuersparbuch gemacht werden. Ja nach Umfang der Buchungen (bei teilweiser Eigennutzung muss ja aufgeteilt werden) reicht es, die notwendigen Angaben in der Anlage V+V zu machen. Werden die Buchungen umfangreicher, sollte u.U. das Modul Einnahmen-Überschuss-Rechnung innerhalb des Steuersparbuches benutzt werden - ist aber nur bei einer umfangreichen Vermietung notwendig.

  • Vielen Dank,


    eure Antwort hat meine Vermutung bestätigt. Dann werde ich auf dieses Programm verzichten und die Liste für die haushaltsnahe Dienstleistungen manuell erstellen.


    MfG
    Rainer