Abschreibung Eigenheim mit Arbeitszimmer Was wird berücksichtigt: Kaufpreis oder Hauswert ?

  • Hallo Zusammen,


    ich bin ganz neu hier und habe auch gleich ein Problem. Ich bin seit Mitte 2014 Freiberufler und bereite gerade die EÜR für das vergangene Jahr vor. Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen.


    Ich habe in unserem Eigenheim ein Büro, das auch nur geschäftlich genutzt wird. Nun möchte ich gerne den Abschreibungsbetrag berechnen. Das Arbeitszimmer macht 10 % der gesamten Wohnfläche aus. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Kaufpreis der Berechnung zu Grunde gelegt und dann prozentual umgerechnet. Dieser Rechenweg ist mir auch soweit klar. Mein Problem ist folgendes:


    Ich habe zusammen mit meinem Bruder dieses Haus zu gleichen Teilen geerbt. Ich habe ihn ausbezahlt mit 120.000 Euro und somit gehört das Haus jetzt zu 100 % mir (oder der Bank :D ).


    Muss ich jetzt die bezahlten 120.000,- Euro als Kaufpreis bei der Abschreibungsberechnung berücksichtigen oder kann ich den gesamten Hauswert in Höhe von 240.000 mit berechnen?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    Danke für die Mühe


    Gruß

  • Hallo TR2014,


    die 120 TEUR sind sicher. Den zweiten Teil muss du prüfen, da du als Erbe die Anschaffungskosten (hier hälftig) der Erblassers (ich nehme an deine Eltern) gelten. Wenn diese das Haus vor mehr als 50 Jahren angeschafft haben, geht nichts mehr, dann bleiben dir nur die 120 TEUR. Wenn das Haus noch nicht so alt ist, solltest du prüfen, ob noch Unterlagen deiner Eltern vorhanden sind, wo der Kaufpreis belegt ist. Diesen Wert kannst du aber auch noch nicht ansetzen, da fiktiv die AfA noch abzuziehen ist, pro Jahr 2%.
    Bei allem auch noch bedenken:
    Vom Kaufpreis ist immer der Grundstücksanteil abzuziehen, nur der reine Gebäudewert wird angesetzt (zuzüglich Notarkosten, Grundbuch etc.). Hier beginnt die Rechnerei, wenn du für das Grundstück keine belastbaren Werte hast (vor allem für die Vergangenheit schwierig). Hier solltest du dann im Vorfeld mit deinem Finanzamt klären, wie der Grundstücksanteil berechnet werden kann.


    Alles in allem: von den 120 TEUR ist der Grundstücksanteil abzuziehen, vom Rest 10%, hiervon 2% AfA sind abzugsfähig für das Arbeitszimmer. Daneben kannst du von den Zinsen und allen anderen Aufwendungen für das Haus natürlich auch die 10% ansetzen.


    nesciens