Hallo Zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe auch gleich ein Problem. Ich bin seit Mitte 2014 Freiberufler und bereite gerade die EÜR für das vergangene Jahr vor. Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen.
Ich habe in unserem Eigenheim ein Büro, das auch nur geschäftlich genutzt wird. Nun möchte ich gerne den Abschreibungsbetrag berechnen. Das Arbeitszimmer macht 10 % der gesamten Wohnfläche aus. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Kaufpreis der Berechnung zu Grunde gelegt und dann prozentual umgerechnet. Dieser Rechenweg ist mir auch soweit klar. Mein Problem ist folgendes:
Ich habe zusammen mit meinem Bruder dieses Haus zu gleichen Teilen geerbt. Ich habe ihn ausbezahlt mit 120.000 Euro und somit gehört das Haus jetzt zu 100 % mir (oder der Bank ).
Muss ich jetzt die bezahlten 120.000,- Euro als Kaufpreis bei der Abschreibungsberechnung berücksichtigen oder kann ich den gesamten Hauswert in Höhe von 240.000 mit berechnen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke für die Mühe
Gruß